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Strassen, Bülach-Rorbas, Weiacherstrasse, Instandsetzung und Anpassung Strassenentwässerung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Mai 2018

451. Strassen (Bülach-Rorbas, 7 Weiacherstrasse, Belagssanierung, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Mit Beschluss vom 16. Mai 2018 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, für die Radweglückenschliessung und die Hangsicherung an der 7 Weiacherstrasse zwischen der Solistrasse in der Stadt Bülach und der Chrondel in der Gemeinde Rorbas, einen Objektkredit von Fr. 5 639 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbau- amt, zu bewilligen (Vorlage 5454). Bezüglich Beschreibung der Ausgangs- lage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.

B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben dieser Radweglückenschliessung, die Gegenstand der Kredit- bewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe ist, werden auch Sa- nierungsarbeiten ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 5 254 000 für die Instandsetzung des Fahrbahnbelags und die Anpassung der Strassen- entwässerung im gesamten Projektperimeter an. Die Aufwendungen hier- für sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b CRG, LS 611) zuständig ist. Unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der Investitionskosten durch den Kan- tonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 254 000 zu bewilligen. Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, er- folgt über die Investitions- und die Erfolgsrechnung. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 10 893 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 48% 5 254 000 5 254 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 52% 5 639 000 5 639 000 Fahrradanlagen (federführend) Total 100% 5 254 000 5 639 000 10 893 000

Nach der Kreditbewilligung durch den Kantonsrat wird das Baupro- jekt ausgearbeitet und gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) öffentlich aufgelegt. Anschliessend wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 StrG festsetzen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 2249/2013 und 2203/2017 bewilligten Ausgaben von ins- gesamt Fr. 750 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Aus- gabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80633, Bülach-­ Rorbas, 7 Weiacherstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2018 enthalten und im KEF 2018–2021 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung des Fahrbahnbelags und die Anpassung der Strassenentwässerung an der 7 Weiacherstrasse in Bülach und Rorbas wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 254 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 20. November 2017)

III. Die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 2249/2013 und 2203/2017 werden aufgehoben.

IV. Mitteilung an den Stadtrat Bülach, Marktgasse 28, 8180 Bülach, an den Gemeinderat Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas, sowie an die Finanz- direktion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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