RRB Nr. 456/2025
Anfrage Gabriel Mäder und Mario Senn, Adliswil, betreffend One-Stop-Shop auf der Zielgeraden – oder doch nicht?, Beantwortung
7 maggio 2025Tedesco6 min
Source zh.ch
Anfrage Gabriel Mäder und Mario Senn, Adliswil, betreffend One-Stop-Shop auf der Zielgeraden – oder doch nicht?, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 47/2025
Sitzung vom 7. Mai 2025
456. Anfrage (One-Stop-Shop auf der Zielgeraden – oder doch nicht?) Die Kantonsräte Gabriel Mäder und Mario Senn, Adliswil, haben am 17. Februar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Am 11. Januar 2021 wurde das Postulat KR-Nr. 5/2021 eingereicht, das den Regierungsrat dazu aufforderte, aufzuzeigen, wie Unternehmen künftig die Informationen über die Behördengänge abholen können und danach ihre Behördengänge in einem digitalen One-Stop-Shop erledigen bzw. ausführen können. Ziel war es, Verwaltungsprozesse zu vereinfa- chen und die kantonalen Behörden als serviceorientierte Dienstleister für Unternehmen zu positionieren. Aber nach fast vier Jahren ist dieses zentrale Anliegen immer noch nicht umgesetzt. Zwar wurde mit dem «Zürikonto» eine erste Plattform geschaffen, doch sie erfüllt die Anforderungen eines umfassenden One- Stop-Shops nur teilweise. Vorgelagerte Informationen über die Prozes- se, Fristen, Zuständigkeiten oder Geschäftslagen entlang des Lebens- zyklus eines Unternehmens fehlen nach wie vor bzw. sind nicht zentral auf einem Portal abgebildet. Diese Elemente sind jedoch essenziell, um Unternehmen die Planungs- und Entscheidungssicherheit zu bieten, die für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort unerlässlich ist. In der Antwort auf die Anfrage KR-Nr. 141/2024 wurde betont, dass Unternehmen durch einen zentralen Kontaktpunkt unterstützt werden sollen und ihre Bedürfnisse systematisch in die Gestaltung des digitalen Angebots einfliessen würden. Zudem wurde die Einbindung von Wirt- schaftsvertretern durch ein Gremium angekündigt. Bis heute ist jedoch unklar, welche Fortschritte erzielt wurden und wie die geplante Um- setzung aussieht. Angesichts der Bedeutung dieses Projekts für den Kanton Zürich stellt sich die Frage, wie der Regierungsrat die Umsetzung beschleunigen möchte, um den Standort Zürich attraktiver zu gestalten. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Zeitplan und Fortschritt Welche konkreten Meilensteine wurden seit der Überweisung des Postulats KR-Nr. 5/2021 für die Umsetzung des digitalen One-Stop- Shops erreicht, und bis wann ist mit einer vollständigen Einführung zu rechnen?
2. Einbindung der Unternehmen Welche Massnahmen wurden seit der Antwort auf KR-Nr. 141/2024 ergriffen, um die Einbindung der Unternehmen wie durch ein ange- kündigtes Gremium mit Wirtschaftsvertretern sowie einen Ausschuss in der Verwaltung zu institutionalisieren und deren Bedürfnisse sys- tematisch in die Entwicklung des One-Stop-Shops einfliessen zu las- sen?
3. Reduzierung bürokratischer Hürden Welche Massnahmen wird der Regierungsrat ergreifen, um den digi- talen One-Stop-Shop schnellstmöglich und ohne grosse bürokratische Hürden zu lancieren, sodass im ersten Schritt der Nutzen für die Pla- nungssicherheit von Unternehmen gewährleistet und die notwendigen Informationen für Unternehmen vollständig und übersichtlich bereit- gestellt werden?
4. Kompetenzen und Ressourcen Verfügt das Amt für Wirtschaft über die notwendigen Ressourcen und Kompetenzen, um dieses Querschnittsprojekt erfolgreich zu ko- ordinieren und umzusetzen, sodass der digitale One-Stop-Shop zeit- nah abgeschlossen werden kann und bürokratische Hürden so schnell wie möglich abgebaut werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Gabriel Mäder und Mario Senn, Adliswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: Die wichtigsten Meilensteine seit der Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 5/2021 betreffend One-Stop-Shop (Vorlage KR-Nr. 5a/2021) sind: – Schaffung einer Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung der digitalen Angebote bzw. kantonalen Leistungen für Unternehmen – Analyse, Grundlagenerarbeitung und interne Beratung mit Ämtern wie dem Handelsregisteramt, dem Steueramt und dem Amt für Wirt- schaft sowie mit der Staatskanzlei betreffend das Projekt digitaler One-Stop-Shop (OSS) – Aufbau des eGov-Hubs mit den zwei Konsultationsgremien a) Soun- dingboard mit Unternehmensvertretungen und b) kantonaler Aus- schuss mit Vertretungen der kantonalen Verwaltung – Entwicklung eines OSS-Prototyps als Konsultations- und Meinungs- bildungsinstrument – Definition eines Durchführungsauftrags für die Konzeption und Um- setzung des digitalen OSS
Das Projekt digitaler OSS wird vom Amt für Wirtschaft in Zusam- menarbeit mit der Staatskanzlei erarbeitet. Es betrifft eine neue Gestal- tung von Content und Design (der Strukturierung der Information) und umfasst die Erstellung eines Produktkonzepts, das eine nutzerorien- tierte Anordnung der relevanten Informationen über die kantonalen Leistungen entlang des Lebenszyklus eines Unternehmens vorsieht. Dies trägt direkt zur Verbesserung der Planungssicherheit bei den Unterneh- men bei. Gleichzeitig werden die Konsultationsgremien aufgebaut und etabliert, um eine kontinuierliche Abstimmung mit Unternehmensver- treterinnen und -vertretern und Verwaltungsstellen sicherzustellen. Für eine schnellstmögliche Umsetzung des digitalen OSS wird ein schrittweises Vorgehen gewählt. Dadurch können Unternehmen jeweils von den neusten digitalen Angeboten profitieren und müssen nicht eine vollständige Umsetzung des OSS abwarten. Die Einführung der ersten Ausbaustufe des OSS ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. In den auf den OSS folgenden Projekten ist die Digitalisierung weite- rer Verwaltungsdienstleistungen durch die Direktionen und Ämter vor- gesehen. Bestimmte Leistungen sollen über das Zürikonto bereitgestellt werden, für die ein Login erforderlich ist. Nicht in jedem Fall ist jedoch der Weg über das Zürikonto nötig und sinnvoll. Die im OSS gebündel- ten, ohne Login zugänglichen Informationen werden auf dem kantona- len Webauftritt (zh.ch) bereitgestellt und lassen sich so auf der bestehen- den technischen Infrastruktur abrufen. Der digitale OSS führt zu diesen digitalen Leistungen und ermöglicht eine effiziente Navigation und medienbruchfreie Nutzung der Verwaltungsdienstleistungen. Die Leitung des Projekts digitaler OSS liegt bei der Koordinations- stelle für digitale Angebote für Unternehmen, die bei der Standortförde- rung des Amtes für Wirtschaft angesiedelt ist. Diese wurde Mitte 2023 geschaffen. Zu Frage 2: Die Einbindung der Wirtschaft und deren Nutzervertretungen erfolgt durch das Sounding Board im eGov-Hub, bestehend aus Vertretungen der Zürcher Handelskammer, dem Zürcher Gewerbeverband und wei- teren. Das Sounding Board wird im Rahmen des Projekts aufgesetzt und darüber hinaus bestehen bleiben. Die Konsultationsgremien dienen nicht nur der Beratung im Hinblick auf das Produktkonzept für den digitalen OSS, sondern übernehmen auch eine Rolle als Nutzervertre- tung in der Weiterentwicklung digitaler Angebote des Kantons. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Unternehmen systematisch erfasst und in die digitale Verwaltungsstrategie integriert werden. Ge- plant sind Workshops, Umfragen und Gespräche mit Wirtschaftsver- bänden und weiteren Stakeholdern, um eine breite Grundlage für die
Berücksichtigung unterschiedlicher Unternehmensinteressen zu erhal- ten. Zusätzlich wird die Kooperation zwischen der Koordinationsstelle für digitale Angebote für Unternehmen und der Stelle Digitale Verwal- tung Schweiz intensiviert, um von überregionalen Entwicklungen und Best Practices zu profitieren. Zu Frage 4: Zur Umsetzung des Projekts digitaler OSS wurden die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt und die bei der Standortförderung im Amt für Wirtschaft angesiedelte Koordinationsstelle für digitale Ange- bote für Unternehmen geschaffen. Die dem OSS nachgelagerte Digita- lisierung von kantonalen Leistungen bildet nicht Teil des Projekts OSS, sondern gehört zu den Aufgaben der Direktionen und Ämter, welche die erforderlichen Mittel selbst bereitstellen müssen. Das Amt für Wirt- schaft und die Staatskanzlei können gestützt auf Rückmeldungen der Nutzervertretungen den Direktionen und Ämtern entsprechende Im- pulse und Hinweise geben. Erst mit zunehmender Digitalisierung auch in den Direktionen und Ämtern kann der digitale OSS seine volle Wir- kung entfalten. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 45/2025 die Strategie Digi- tale Verwaltung 2025+ festgesetzt, die einen eigenen Wirkungsbereich «Bevölkerung und Wirtschaft» vorsieht. In diesem Wirkungsbereich stehen die Bedürfnisse dieser Kundengruppen im Zentrum, verbunden mit dem Ausbau von durchgängig digitalen Leistungen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Strategieumsetzung weitere Mittel investieren.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli