RRB Nr. 458/2022
Kantonspolizei, Ersatz der Grenzkontrollgates, gebundene Ausgabe
23 marzo 2022Tedesco5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2022
458. Kantonspolizei, Ersatz der Grenzkontrollgates (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gestützt auf das Schengen-Assoziierungsabkommen (SR 0.362.31), Art. 7 und 9 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) sowie § 16 des Polizeiorganisationsgesetzes vom 29. November 2004 (POG, LS 551.1) ist die Kantonspolizei (Kapo) an der landesweit grössten Schen- gen-Aussengrenze am Flughafen Zürich für die Durchführung der Grenz- kontrollen zuständig. Im Rahmen der Vorbereitungen für das von der Europäischen Union ab September 2022 vorgeschriebene Entry-Exit-System (EES) bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1305/2020 eine Vergabe bei einer zwölfjährigen Vertragslaufzeit (bis Ende 2032) von rund 43,6 Mio. Fran- ken an die secunet Security Network AG, Essen (Deutschland), sowie eine gebundene Ausgabe von 11,2 Mio. Franken für die erste Umsetzungs- etappe (Ersatz der Infrastruktur für die Grenzkontrollschalter) und mit Beschluss Nr. 507/2021 eine gebundene Ausgabe von 3,66 Mio. Franken für die zweite Umsetzungsetappe (Erweiterung der Grenzkontrollschal- ter zur Einführung des EES). Mit dem vorliegenden Beschluss sollen im Rahmen der dritten Umset- zungsetappe die bestehenden automatischen Grenzkontrollgates (Gates) ersetzt werden, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben.
B. Beschaffung Die Gates wurden 2017 beschafft. Das in der ersten Umsetzungsetappe beschaffte Grundsystem wird dazu mit neuen Gates ergänzt. Dazu soll gestützt auf der Vergabe gemäss RRB Nr. 1305/2020 mit der secunet Se- curity Network AG, Essen (Deutschland) ein Werk- sowie ein Betriebs-, Wartungs- und Supportvertrag für insgesamt Fr. 2 573 965 abgeschlos- sen werden. Diese Auftragssumme kann sich für Unvorhergesehenes um höchstens Fr. 263 732 auf Fr. 2 837 697 erhöhen. Der Betriebs-, Wartungs- und Supportvertrag sieht eine feste Vertragsdauer bis Ende 2028 ab In- krafttreten vor (sechs Jahre), die sich ohne Kündigung jeweils automa- tisch um ein weiteres Jahr, bis auf eine Vertragslaufzeit bis höchstens Ende 2032 – analog zu den Verträgen gemäss RRB Nr. 1305/2020 – ver- längern kann.
Die Vergaben an die Flughafen Zürich AG, Kloten, für die Anpassun- gen an der Passkontrollhalle sowie an die Amstein + Walthert Progress AG, Zürich, für die Projektbegleitung, Realisierung und Einführung fallen gestützt auf § 34 in Verbindung mit § 39 lit. a der Finanzcontrol- lingverordnung (LS 611.2) in die Kompetenz der Kantonspolizei. Das Total der Vergaben beträgt Fr. 3 300 000.
C. Ausgaben und Finanzierung Für die Erneuerung der automatischen Grenzkontrollgates soll die Ausgabe vorerst für die feste Vertragsdauer von sechs Jahren bewilligt werden. Folgende Ausgaben sind bis Ende 2028 vorgesehen: Kostenübersicht (in Franken, einschliesslich MWSt) Investitions Erfolgs- Total für rechnung rechnung 6 Jahre (einmalige (jährliche Auf (bis Ende 2028) Ausgaben) wendungen) Ersatz bestehende Gates-Infrastruktur, u. a. 1 868 815 117 525 2 573 965 mit 17 sogenannten «e-Gates» sowie deren Betrieb, Wartung und Support (secunet Security Network AG; Angebot vom 1. Dezember 2021) Anpassungen Passkontrollhalle (Flughafen 140 139 140 139 Zürich AG; Angebot vom 5. Januar 2022) Projektbegleitung, Realisierung und Einführung 142 164 142 164 (Amstein + Walthert Progress AG; Angebot vom 9. Dezember 2021) Anpassungen IT-Schnittstellen/-Infrastruktur 30 000 25 000 180 000 (Schätzung) Unvorhergesehenes/Rundungen 218 882 7 475 263 732 Total 2 400 000 150 000 3 300 000
Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschrie- benen Aufgaben (u. a. aus dem POG) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungs- tätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebun- dene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Control- ling und Rechnungslegung (LS 611). Die Beträge werden der Leistungs- gruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die einmaligen Ausgaben für die Erneuerung der automatischen Gates betragen insgesamt Fr. 2 400 000 und werden der Investitionsrechnung belastet. Dieser Betrag ist im Budget 2022 (Fr. 1 948 000) sowie im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025, Planjahr 2023 (Fr. 452 000), enthalten.
Die Betriebskosten für die Gates betragen jährlich Fr. 150 000 bzw. für eine Vertragslaufzeit von sechs Jahren (Ende 2022 bis Ende 2028) insgesamt Fr. 900 000 und werden der Erfolgsrechnung belastet. Die an- teilmässigen Beträge sind im Budget 2022 und im KEF 2022–2025 ent- halten. Die Beträge ab Planjahr 2026 sind im KEF einzustellen. Die Kapitalfolgeaufwendungen – für eine Nutzungsdauer von sechs Jahren – betragen jährlich Fr. 409 000, davon rund Fr. 400 000 für Abschrei- bungen und rund Fr. 9000 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folge- aufwendungen an. Für die vorliegend beantragten Beschaffungs- und Betriebsausga- ben wird die Kapo beim Staatssekretariat für Migration das Gesuch für einen Förderbeitrag aus dem Fonds Border Management and Visa Ins- trument (BMVI) einreichen. Ob und in welchem Umfang ein Förderbei- trag ausgerichtet wird, ist offen und hängt zudem davon ab, ob und wann die Schweiz sich am neuen BMVI im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement mit einer Laufzeit von 2021 bis 2027 beteiligt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz der Grenzkontrollgates (einschliesslich Betrieb, War- tung und Support bis Ende 2028) wird eine gebundene Ausgabe von ins- gesamt Fr. 3 300 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantons- polizei, bewilligt. Davon gehen Fr. 2 400 000 zulasten der Investitionsrech- nung und Fr. 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli