RRB Nr. 458/2025
Strassen, Winterthur, Schlosshofstrasse, Projektgenehmigung
7 maggio 2025Tedesco3 min
Source zh.ch
Strassen, Winterthur, Schlosshofstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2025
458. Strassen (Winterthur, Schlosshofstrasse, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 17. Ok- tober 2024 das Projekt an der Schlosshofstrasse (Projekt Nr. 70 812) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Entlang der Schlosshofstrasse verläuft eine regional klassierte Velo- route. Diese Verbindung gilt als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unter- liegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Für den motorisierten Individualverkehr ist die Schlosshofstrasse kommunal klassiert. Im Anschluss an verschiedene Werkleitungssanierungen wird die Strassenoberfläche saniert. Dabei wird auf der Nordseite ein baulich abgesetztes Trottoir erstellt. Weiter wird der Knoten Brühlbergstrasse/ Schlosshofstrasse mit der Anbindung zum Schulhaus Brühlberg als Auf- enthaltsraum optimiert und der Kreuzungsbereich zu diesem Zweck angehoben und als gemischte Verkehrsfläche mit Platzcharakter aus- gebildet. Das bestehende Verkehrsregime in der Schlosshofstrasse wird mit dem vorliegenden Projekt nicht verändert. Der Baubeginn an der Strassenoberfläche ist für das Frühjahr 2025 geplant. Das festgesetzte Projekt wurde geprüft und als genehmigungsfähig beurteilt. Es ist vereinbar mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101), da mit dem Projekt das bestehende Verkehrsregime nicht ver- ändert wird und nur kommunale Strassen betroffen sind. Es wirkt sich daher nicht auf die Leistungsfähigkeit des überkommunalen Strassen- netzes aus. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13, 16 und 17 StrG wurden durchgeführt. Das Projekt wurde vom 27. Mai bis 27. Juni 2022 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen drei Einsprachen ein. Mit Beschluss SR.24.410-1 vom 19. Juni 2024 hat der Stadtrat Win- terthur über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts ent- gegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 1 005 000 (einschliesslich Stadtratsreserven). Die Vorsteherin des Departements Bau und Mobilität hat die Ausgaben mit Verfügung vom 16. Dezember
2022 bewilligt. Der kantonale Kostenanteil richtet sich nach dem Anteil der überkommunal klassierten Verbindungen. Daraus resultiert ein vo- raussichtlicher Betrag von Fr. 160 000, welcher der Unterhaltspauschale belastet werden kann. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Schlosshofstrasse in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli