RRB Nr. 459/2017
Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung, Änderung, Inkraftsetzung
17 maggio 2017Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Mai 2017
459. Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung, Änderung
Erwägungen
(Inkraftsetzung) Der Regierungsrat beschloss am 7. Juni 2016 die Änderung der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung vom 26. Mai 1999 (MBVVO). Die Änderung ist Teil der Leistungsüberprüfung 2016 (Massnahmen F11.1 und F11.5) und betrifft die §§ 14 und 17 MBVVO. Gemäss Dispositiv II des Beschlusses sollte § 14 auf den 1. August 2017 und § 17 auf den 1. Ja- nuar 2017 in Kraft treten. Am 25. Juli 2016 wurde gegen diesen Beschluss beim Verwaltungsge- richt des Kantons Zürich Beschwerde erhoben. Mit Urteil vom 8. März 2017 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab, soweit es darauf ein- trat (AN.2016.00003). Da die Änderung der Lektionenverpflichtung in der Stundenplanung der Mittelschulen berücksichtigt werden muss und Lehrpersonen, die mit der Änderung nicht einverstanden sind, die Möglichkeit einer Kündigung unter Einhaltung deren Kündigungsfrist offenstehen muss, ist die Ände- rung von § 14 MBVVO auf Beginn des Schuljahres 2018/2019, d. h. auf den 1. August 2018, in Kraft zu setzen. Die Änderung betreffend das Stunden- konto (§ 17 MBVVO) ist auf den 1. August 2017 in Kraft zu setzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 7. Juni 2016 der Mittel- und Berufsschullehrer- vollzugsverordnung vom 26. Mai 1999 tritt wie folgt in Kraft: – § 14 auf den 1. August 2018, – § 17 auf den 1. August 2017.
II. Veröffentlichung der Verordnungsänderung und von Dispositiv I die- ses Beschlusses in der Gesetzessammlung.
III. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi