RRB Nr. 46/2013
Universität Zürich, Institutsgebäude Botanischer Garten, Sanierung, gebundene Ausgabe
16 gennaio 2013Tedesco5 min
Source zh.ch
Universität Zürich, Institutsgebäude Botanischer Garten, Sanierung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Januar 2013
46. Universität Zürich (Sanierung Institutsgebäude Botanischer Garten)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Institutsgebäude mit dem Nebengebäude im Botanischen Garten an der Zollikerstrasse 107 wurde 1976 erstellt. Die Räume in diesem Ge- bäude werden vorwiegend vom Institut für Pflanzenbiologie genutzt. Neben den Labors befinden sich im Gebäude verschiedene Spezial- räume wie Versuchsräume, Kühl- und Tiefkühlräume, Konstanttempe- raturräume für Versuchszwecke, Hörsäle und Seminarräume. Auf dem Dach gibt es zudem ein Anzuchtgewächshaus. Die Nutzung dieses Gebäudes stellt hohe Ansprüche an die klima- tischen Bedingungen in den Laborräumen bezüglich Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Auch für die Stromversorgung bestehen zunehmend höhere Ansprüche. Die Tiefkühlgeräte und die Versuchsräume müssen bei einem Stromausfall mit Notstrom versorgt werden können, damit die Inhalte keinen Schaden nehmen. Die Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Elektroanlagen wurden seit der Erstellung des Gebäudes vor über 30 Jahren nur teilweise saniert oder erneuert. Die Anlagen sind am Ende der Lebensdauer angekommen und genügen nicht mehr den heutigen Vorschriften sowie dem heutigen Stand der Technik. Zudem haben Teile der Anlagen die Leistungsgrenze erreicht.
B. Projekt Für die Sanierung der erwähnten Installationen ist vom Hochbau- amt ein Projekt mit entsprechendem Kostenvoranschlag ausgearbeitet worden. Das Projekt umfasst im Wesentlichen den Ersatz der folgenden Bau- teile: – Zuluftanlage im Untergeschoss und Erneuerung aller dazugehören- den Anschlüsse und Verrohrungen mit den notwendigen Steuer- und Regelelementen – Abluftanlagen (Ersatz durch eine zentrale, effizientere Anlage mit zwei Ventilatoren und einer besseren Wärmerückgewinnung) – Transformatoren gemäss Vorgaben des EWZ für die Umstellung von 11 kV auf 22 kV
– Mittelspannungsanlage, Elektro-Hauptverteilung und Brandmelde- anlage – Kälte- und Rückkühlanlage sowie Einbau einer Wärmepumpe für die bessere Nutzung der anfallenden Abwärme – Wärmeerzeugung (Einbau neuer Heizkessel) – Halonlöschanlage – Verbesserung der Notstromversorgung und Anpassen der Blindstrom- kompensation Da keine Ausweichflächen zur Verfügung stehen, müssen die aufge- führten Massnahmen bei laufendem Betrieb ausgeführt werden. Das bedingt Einschränkungen für die Nutzenden während der Sanierungs- arbeiten. Zu den Lärm- und Staubbelastungen kommt hinzu, dass die Lüftungs- und Klimaanlage während rund drei Monaten abgestellt wer- den muss. Für die Abluftanlage kann ein Provisorium erstellt werden. Es ist vorgesehen, mit dem Ersatz der Lüftungsanlage im Frühling 2013 zu beginnen, im Sommer 2013 die Heizungsanlage zu ersetzen und an- schliessend im Winter 2013/14 die Kälte- und Elektroanlagen zu sanie- ren. Mitte 2014 sollen die Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden.
C. Finanzielles Der Kostenvoranschlag des Hochbauamtes für das Sanierungsprojekt beträgt Fr. 11 320 000 (Baukostenindex 1. April 2011, 1059,8 Punkte). Er gliedert sich wie folgt: Tabelle 1: Kostenzusammenstellung Baukostenplan Arbeitsgattung Kosten (BKP) in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 250 000 2 Gebäude 9 855 000 3 Betriebseinrichtung 0 4 Umgebung 45 000 5 Baunebenkosten 154 000 6 Reserve (rund 9%) 1 016 000 9 Ausstattung 0 1–9 Total Anlagekosten 11 320 000 Die Anlagekosten betragen insgesamt Fr. 11 320 000. Für die Sanie- rung und den Ersatz der gebäudetechnischen Anlagen im Instituts- gebäude des Botanischen Gartens ist eine im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 11 320 000 zu bewilligen. Die Projek- tierungskosten von Fr. 500 000 gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 28. Oktober 2010 sind in den gesamten Anlagekosten enthalten. Die Verfügung der Bildungsdirektion ist daher aufzuheben. Die Finan- zierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Bildungsdirektion
und geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften). Das Vorhaben ist im Budget 2013 mit Fr. 4 500 000 eingestellt. Der Restbetrag von Fr. 6 320 000 kann durch Einsparungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, ausgeglichen wer- den. Tabelle 2: Termine Phase Projektierung Ausführungsplanung Baubeginn Realisierung Termin bis Oktober 2012 Dezember 2012 April 2013 April 2013 bis März 2013 bis Juli 2014 Tabelle 3: Investitionen Jahre Vorjahre 2012 2013 2014 Investitionskosten in Franken 83 000 417 000 4 500 000 6 320 000 Tabelle 4: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 584 490 5,2 120 4 871 7 306 12 177 Hochbauten Rohbau 2 260 882 2,3 40 6 522 3 261 9 783 Hochbauten Ausbau 308 369 2,7 30 10 279 3 855 14 134 Hochbauten Installationen 10 166 258 89,8 30 338 875 127 078 465 953 Ausstattung, Mobilien 0 0,0 5 0 0 0 Total 11 320 000 100 34,9* 360 547 141 500 502 047 *Kostengewichtete Nutzungsdauer
Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den nutzungsdauergewich- teten, kalkulatorischen Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 2,5% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zu- sammen. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus dem Objekt- kredit von Fr. 11 320 000 belaufen sich somit auf insgesamt Fr. 502 047 pro Jahr. Aufgrund der Sanierungsmassnahmen entstehen keine personellen oder betrieblichen Folgekosten.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der gebäudetechnischen Installationen im Insti- tutsgebäude des Botanischen Gartens der Universität Zürich, Zolliker- strasse 107, 8008 Zürich, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 11 320 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Univer- sität (Beiträge und Liegenschaften), bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2011)
III. Die Verfügung der Bildungsdirektion vom 28. Oktober 2010, mit der ein Projektierungskredit von Fr. 500 000 bewilligt wurde, wird auf- gehoben.
IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi