Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 46/2021

Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl

20 gennaio 2021Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Januar 2021

46. Berufsbildungskommission (Ersatzwahl)

Erwägungen

Die Berufsbildungskommission entscheidet gemäss § 26d Abs. 3 des Ein- führungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Ja- nuar 2008 (EG BBG, LS 413.31) über die Verwendung der Mittel des kan- tonalen Berufsbildungsfonds. Ihr gehören Vertretungen der Organisa- tionen der Arbeitswelt, des Bildungsrates und der Bildungsdirektion an (§ 26d Abs. 2 EG BBG). Die Aufgaben der Berufsbildungskommission sind im Einzelnen in § 2 der Verordnung über den Berufsbildungsfonds vom 22. Dezember 2010 (LS 413.313) festgelegt. Die neun Mitglieder der Berufsbildungskommission werden vom Re- gierungsrat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantons- rat (§ 26d Abs. 1 EG BBG). Sandra Nonella, Vertreterin der Bildungsdirektion, erklärte ihren Aus- tritt aus der Berufsbildungskommission auf Ende Januar 2021. Für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 wird ihre Nachfolgerin, Ladina Gapp (ab 1. März 2021 Leiterin Stab, Mittelschul- und Berufsbildungsamt), als neues Mitglied nominiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Sandra Nonella wird unter Verdankung der geleisteten Dienste aus der Berufsbildungskommission entlassen.

II. Als Mitglied der Berufsbildungskommission ab 1. März 2021 wird Ladina Gapp, geboren 1981, Leiterin Stab, Mittelschul- und Berufsbil- dungsamt, Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich, für den Rest der Amts- dauer 2019–2023 gewählt.

III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

IV. Mitteilung an die Genannten sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl | Lexipedia