RRB Nr. 461/2022
Covid-19-Impfprojekt, Vergabeerhöhung und Vergabe
23 marzo 2022Tedesco6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2022
461. Covid-19-Impfprojekt (Vergabeerhöhung und Vergabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Der JDMT Medical Services AG, Pfäffikon, musste im freihändigen Verfahren der Auftrag für den Betrieb eines Drive-in-Impfzentrums er- teilt werden. Auch wenn dieses Impfzentrum den Betrieb per Ende Fe- bruar 2022 bereits wieder eingestellt hat, ist nachträglich eine formelle Zuschlagserteilung durch den Regierungsrat erforderlich. Sodann erbringt die Coople (Schweiz) AG, Zürich, seit Februar 2021 Dienstleistungen zugunsten der Impfzentren im Bereich Personalver- leih. Trotz deutlich rückläufiger Anzahl Impfungen werden diese Dienst- leistungen bis in den Herbst 2022 weiterhin in Anspruch genommen wer- den müssen, um den einwandfreien Betrieb der verbleibenden Impfzen- tren gewährleisten zu können. Diesbezüglich ist eine nachträgliche Er- höhung des ursprünglichen Vergabebetrags erforderlich.
2. Erhöhung der Vergabesumme für den Personalverleih an Impfzentren Von den mit RRB Nr. 225/2022 für die Weiterführung der Impfkam- pagne gesamthaft bewilligten 40,5 Mio. Franken entfallen 28,1 Mio. Fran- ken auf den Betrieb von Impfzentren. Darin enthalten sind auch die Kos- ten für das Personal, welches den Impfzentren zur Deckung des kurz- fristigen Bedarfs durch Personalverleiher zur Verfügung gestellt wird. Mit Zuschlag vom 11. Februar 2021 wurden der Aufbau und Unterhalt einer digitalen Personalplattform sowie die Überlassung von Personal auf temporärer Basis in Form von Einsatzverträgen in Einsatzbetrieben im Rahmen der Covid-19-Impfungen im Kanton Zürich an die Coople (Schweiz) AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme wurde mit RRB Nr. 1219/2021 auf 11,8 Mio. Franken (zuzüglich MWSt) erhöht. Aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Impfungen seit Mitte Januar 2022 wurde entschieden, lediglich vier Impfzentren weiter zu betreiben (RRB Nr. 225/2022). Diese Zentren dienen dazu, flexibel auf die Nach- frage reagieren zu können, zum Beispiel, wenn neue Impfstoffe zugelas- sen werden. Für den Weiterbetrieb der vier Impfzentren ist ein gewisser Grundstock an Personal notwendig. Um dabei nur diejenigen personel- len Mittel zu beanspruchen, die wirklich benötigt werden, soll ein Teil
des Personals der Impfzentren weiterhin flexibel von der Coople (Schweiz) AG bezogen werden. Ein Wechsel der Anbieterin wäre nicht nur mit grossem organisatorischem Aufwand, sondern allenfalls sogar mit der Gefahr von Dienstleistungsunterbrüchen verbunden gewesen, insbeson- dere für den Fall, dass im Zeitpunkt des Wechsels plötzlich eine stark ansteigende Nachfrage aufgetreten wäre. Hinzu kommt, dass der ledig- lich kurzfristig antizipierbare epidemiologische Verlauf es verunmög- lichte, die Entwicklung der Nachfrage nach Impfungen rechtzeitig zu prognostizieren, was es letztlich verunmöglichte, ausreichend konkrete Anforderungen an potenzielle alternative Anbieterinnen und Anbieter zu formulieren. Aus diesen Gründen kommt als Anbieterin für die Dienstleistungen im Bereich Personalverleih weiterhin nur die Coople (Schweiz) AG in Betracht, weshalb von einer Ausschreibung abgesehen wurde. Stattdessen soll der ursprüngliche Vergabebetrag an die Coople (Schweiz) AG erhöht werden (§ 10 Abs. 1 lit. f Submissionsverordnung [SVO, LS 720.11]). Bis Ende Januar 2022 sind im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Coople (Schweiz) AG zugunsten der Impfzentren Kosten von rund 14,9 Mio. Franken angefallen. Somit wurde die Vergabesumme gemäss RRB Nr. 1219/2021 deutlich früher ausgeschöpft, als ursprüng- lich geplant war, was namentlich darauf zurückzuführen ist, dass bereits im November 2021 durch die zuständigen Bundesbehörden eine um- fassende Empfehlung einer Covid-19-Boosterimpfung ausgesprochen wurde. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen ist bis Herbst 2022 für die Leistungen der Coople (Schweiz) AG mit weiteren Ausgaben von 3,1 Mio. Franken (zuzüglich MWSt) zu rechnen. Die Vergabesumme ist deshalb auf insgesamt 18 Mio. Franken (zuzüglich MWSt) zu erhöhen. Dabei handelt es sich um einen Höchstbetrag. Die tatsächliche Vergütung an Coople (Schweiz) AG erfolgt nach Stundenaufwand. Die Kosten sind durch die Ausgabebewilligung für Covid-19-Impfzentren gemäss RRB Nr. 225/2022 gedeckt und gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung.
3. Vergabe Drive-in-Impfzentrum in Dübendorf Am 17. Dezember 2021 kündigte der Bundesrat an, die Wartefrist für die Covid-19-Boosterimpfung von sechs Monaten auf vier Monate seit der letzten Grundimmunisierungsimpfung zu verkürzen. Es musste da- her vorübergehend mit einer markant höheren Nachfrage nach Booster- impfungen als ursprünglich angenommen gerechnet werden. Auch vor dem Hintergrund der gegen Ende 2021 bekannt gewordenen Omikron- Variante war anzunehmen, dass die Bevölkerung des Kantons Zürich das Boosterimpfangebot vermehrt in Anspruch nehmen würde. Aufgrund des erwarteten grossen Andrangs Anfang 2022 galt es, innert kürzester
Frist neue Impfmöglichkeiten zu schaffen. Deshalb wurde Mitte De- zember 2021 und in Anwendung von § 10 Abs. 1 lit. d SVO im freihän- digen Verfahren die JDMT Medical Services AG, Pfäffikon, um die Er- gänzung ihres Drive-in-Testzentrumsbetriebs in Dübendorf mit einem Impfangebot angefragt. Am 21. Dezember 2021 reichte die JDMT Me- dical Services AG, Pfäffikon, ein auf der Grundlage einer Betriebsdau- er von einem halben Jahr kalkuliertes Angebot ein, das den benötigten Leistungen entsprach. Das Drive-in-Impfzentrum nahm am 27. Dezem- ber 2021 seinen Betrieb auf. Nach anfänglich grossem Interesse zeigte sich aber bereits Mitte Januar eine sinkende Nachfrage nach Booster- impfungen, womit eine Verkürzung der Betriebsdauer des Drive-in- Impfzentrums erforderlich wurde. Deshalb wurde mit der JDMT Me- dical Services AG, Pfäffikon, der Betrieb sowie der Auf- und Rückbau eines Drive-in-Impfzentrums in Dübendorf für einen verkürzten Zeit- raum zwischen 27. Dezember 2021 und 28. Februar 2022 vereinbart. Am 31. Januar 2022 reichte JDMT Medical Services AG, Pfäffikon, eine angepasste Kostenkalkulation ein, die eine den geänderten Umständen entsprechende Festsetzung der Vergabesumme erlaubt. Allerdings steht, obwohl die Vereinbarung am 28. Februar 2022 bereits ausgelaufen ist, die Höhe der tatsächlichen Gesamtkosten derzeit noch nicht fest. Auf- grund der angepassten Kostenkalkulation und der bisherigen Erfahrun- gen ist mit Kosten von höchstens 3,3 Mio. Franken (zuzüglich MWSt) zu rechnen. Auch hier handelt es sich um einen Höchstbetrag. Die Ver- gütung an die JDMT Medical Services AG, Pfäffikon, erfolgt nach tat- sächlichem Aufwand. Die Kosten sind durch die Ausgabebewilligung für Covid-19-Impfzentren gemäss RRB Nr. 225/2022 gedeckt und gehen zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an die Coople (Schweiz) AG, Zürich, gemäss Zuschlag vom 11. Februar 2021 und RRB Nr. 1219/2021 für die Überlas- sung von Personal auf temporärer Basis in Form von Einsatzverträgen in Einsatzbetrieben im Rahmen der Covid-19-Impfungen im Kanton Zü- rich wird von Fr. 11 800 000 auf Fr. 18 000 000 (zuzüglich MWSt) erhöht.
II. Der Aufbau, Betrieb und Rückbau des Drive-in-Impfzentrums in Dübendorf wird gemäss Angebot vom 31. Januar 2022 zu Fr. 3 300 000 (zu- züglich MWSt) an die JDMT Medical Services AG, Pfäffikon, vergeben.
III. Die Beträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung.
IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Zuschläge auf simap.ch nicht öffentlich.
V. Mitteilung an die die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli