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Decisione

RRB Nr. 463/2013

Strassen, Zürich, Mattensteg über die Sihl, Projektgenehmigung

30 aprile 2013Tedesco2 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Mattensteg über die Sihl, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013

463. Strassen (Zürich, Mattensteg über die Sihl)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 5. Februar 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Instandsetzung des Mattenstegs über die Sihl (Fussgänger- und Velobrücke), Zürich (Bau Nr. 08 507), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht eine Instandsetzung der unter Denkmalschutz ste- henden Fussgänger- und Velobrücke zwischen Sihlquai und Platzspitz vor. Die Instandsetzung des Mattenstegs sieht den Neubau der Rampen auf der Seite Sihlquai, die neu im Uferraum zu liegen kommen, und eine neue Absturzsicherung in Form eines innenliegenden Geländers vor. Zu- dem soll der Mattensteg auf der Nordseite zur Sicherheit des Langsam- verkehrs mit einer neuen Wegbeleuchtung ausgerüstet werden. Der Baubeginn ist für August 2013 vorgesehen. Die Bauarbeiten dau- ern bis etwa November 2013. Der geplante Eingriff ist von untergeordneter Bedeutung, weshalb gestützt auf §§ 13 Abs. 1 und 17 Abs. 5 StrG auf die Durchführung eines Mitwirkungs- und eines Auflageverfahrens verzichtet wurde. Das Pro- jekt wurde mit der Verfügung des Tiefbauamtes der Stadt Zürich Nr. 25 vom 29. Januar 2013 festgesetzt und ist inzwischen rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Instandsetzung des Mattenstegs betragen rund Fr. 943 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke) und können der Unterhaltspauschale angerechnet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belastet werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Instandsetzung des Mattenstegs über die Sihl, zwischen Sihlquai und Platzspitz, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi