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Decisione

RRB Nr. 477/2012

Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2012, Freigabe

2 maggio 2012Tedesco5 min

Source zh.ch

Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2012, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Mai 2012

477. Projektantrag der Direktion der Justiz und des Innern, der Baudirektion und der Bildungsdirektion im Rahmen des Standard- prozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2012

Erwägungen

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Der vorliegende Projektantrag hält die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die aktuelle Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/2011 fest- gelegt. Stimmt der Regierungsrat dem Projektantrag zu, wird das Projekt für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung des Projekts wird unter Einbezug des Immobilien- amtes gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushalts- recht im Rahmen von Ausgabenbewilligungen entschieden.

B. Projektantrag: Zürich, Staatsarchiv, Erweiterung Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projekt- anträge von Projekten der Klassen 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Nachstehend aufgeführter Projektantrag hat die vorgängige Nutz- wertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert ab- geschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge.

Tabelle 1: Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Vorstudie Hochbau in Franken in Franken Zürich, Staatsarchiv Erweiterung 2013–2019 32 000 000 700 000 mit zusätzlichen Büroflächen zur Nutzung durch die Universität Irchel

Ausgangslage In der Vorlage 3771 betreffend die Bewilligung eines Kredits für die Anpassung und Erweiterung des Staatsarchivs wurde festgehalten: «Da es sich beim Staatsarchiv um einen ausgesprochenen Wachstumsbetrieb handelt, werden im Neubau konzeptionell konstruktive und statische Vorkehrungen getroffen, um jederzeit eine […] Erweiterung in horizon- taler Richtung zu ermöglichen.» Mit Beschluss Nr. 989/2010 beauftrag- te der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern, die Bil- dungsdirektion und die Baudirektion, die notwendigen Schritte zur langfristigen Entwicklung des Staatsarchivs am Standort Zürich-Irchel einzuleiten. Die Abklärungen des Staatsarchivs haben nun ergeben, dass spätestens 2019 ein Erweiterungsbau bezugsbereit sein muss, damit der gesetzeskonforme Betrieb des Staatsarchivs sichergestellt bleibt. Projektziele Durch den Erweiterungsbau kann gewährleistet werden, dass neu erschlossene Unterlagen weiterhin wie erforderlich in geeignete Maga- zine verbracht werden können. Darin eingeschlossen sind die knapp zehn Laufkilometer Akten aus dem 20. Jahrhundert, die heute unter unbefriedigenden Bedingungen in Aussenmagazinen lagern und nach und nach erschlossen und in sichere Verhältnisse übergeführt werden. Durch den Bau zusätzlicher Geschosse über dem Erweiterungsbau des Staatsarchivs kann zudem dringender Raumbedarf der Universität am Standort Irchel gedeckt werden. Die gesamte Planung und Umsetzung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion bzw. der Universität, damit die bestmögliche Nutzung der Raumressourcen auf dem Areal Irchel sichergestellt werden kann. Nutzwertanalyse Durch den Neubau kann das Staatsarchiv seinen Auftrag, die his- torisch wertvollen Unterlagen zur Geschichte des Kantons Zürich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, auch nach 2019 erfüllen. Der Bau besteht vorwiegend aus herkömmlichen Magazinen, weil vom Staats-

archiv in den kommenden beiden Jahrzehnten immer noch hauptsächlich Papierakten aus den Altablagen der Verwaltung übernommen werden müssen. Erst in einer vierten Etappe wird der «Digital Turn» – der gegenwärtig stattfindende Wechsel von der analogen auf die digitale Aktenführung – auf das Staatsarchiv durchschlagen. In der vom Universitätsrat am 24. August 2009 beschlossenen Flächen- strategie der Universität Zürich wird festgehalten, dass auf dem Areal Irchel langfristig die Bereiche Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät und die Grundlagenfächer der Medizinischen Fakultät gestärkt werden sollen, da diese beiden Fakultäten über intensive Lehr- und For- schungsbeziehungen verfügen. Neu sind am Standort Irchel zukünftig auch die Sozialwissenschaften sowie Flächen für «Leben und Arbeiten» vorgesehen. Allein die beiden oben genannten Fakultäten benötigen bis 2025 rund 25 000 m2 Hauptnutzfläche. Neben Laborflächen werden auch dringend Büroflächen benötigt, die zum Teil mit dem Erweite- rungsbau am Standort des Staatsarchivs zur Verfügung gestellt werden können. Schliesslich kann mit dem Neubau, der wenn möglich im Standard Minergie-P-Eco erstellt werden soll, zur Erfüllung des allgemeinen strategischen Ziels «Erhöhung des Anteils von Minergiebauten» beige- tragen werden. Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2012–2013 2014–2016 2017–2019

Tabelle 3: Investitionen 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Total Investitions- kosten Staatsarchiv in Franken 600 000 500 000 500 000 8 000 000 10 000 000 5 400 000 25 000 000 Investitions- kosten Aufbauten zugunsten Universität in Franken 144 000 120 000 120 000 1 920 000 2 400 000 2 296 000 7 000 000 Die Investitionen wurden auf der Grundlage der zweiten Erweite- rungsetappe geschätzt. Sie müssen mit externen Fachleuten und Vertre- tern des Hochbauamtes verifiziert und präzisiert werden. Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 700 000 geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2224, Staatsarchiv. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung.

Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 (RRB Nr. 1101/2010) und des KEF 2012–2015, die geplanten Ausgaben werden aber in den KEF 2013–2016 der Leistungsgruppe Nr. 2224 Staatsarchiv aufgenommen. Die Refinanzierung des Anteils der Uni- versität wird durch die Verschiebung von anderen Projekten innerhalb der Leistungsgruppen der Bildungsdirektion oder durch eine langfristige Mietlösung sichergestellt.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern, der Bildungsdirektion und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Projektantrag zur Erweiterung des Staatsarchivs und die Bereit- stellung von Büroflächen für die Universität am Standort des Staats- archivs wird genehmigt und für die Phase Vorstudie freigegeben.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi