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Decisione

RRB Nr. 478/2013

Viehschaukommission, Entlassung, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl

30 aprile 2013Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013

478. Viehschaukommission (Entlassung, Ergänzungswahl)

Erwägungen

Gemäss § 31 des Landwirtschaftsgesetzes wählt der Regierungsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren eine Viehschaukommission, der die Be- urteilung von Tieren für die Anerkennung zur Zucht, für die Aufnahme ins Herdebuch und für die Prämierung an staatlichen oder staatlich unterstützten Schauen obliegt. Mit RRB Nr. 863/2011 wurden für die Amtsdauer 2011–2015 neben dem Kommissionspräsidenten 24 Kommis- sionsmitglieder – 15 Experten für das Grossvieh, 9 Experten für das Klein- vieh – gewählt. Auf Ende Dezember 2012 haben zwei Mitglieder ihren Rücktritt erklärt. Es sind dies Friedrich Pfister (Experte für das Gross- vieh) und Urs Weiss (Experte für das Kleinvieh). Nach diesen Rücktritts- erklärungen ist – nach formeller Entlassung der Zurücktretenden – eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Zur Wahl stellt sich als Expertin für das Grossvieh Andrea Höhn, Wädenswil. Für die Beurteilung des Klein- viehs wird noch nach einem geeigneten Ersatz gesucht. Damit besteht die Viehschaukommission neben dem Präsidenten neu aus 15 Expertin- nen und Experten für das Grossvieh und 8 für das Kleinvieh.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglieder der Viehschaukommission werden rückwirkend auf Ende 2012 und unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen: Friedrich Pfister, geboren 1944, Lurweid 11, 8133 Esslingen Urs Weiss, geboren 1957, Im Zwei 5, 8307 Bisikon

II. Als neues Mitglied wird für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 gewählt: Andrea Höhn, geboren 1969, Chüeferstrasse 24, 8820 Wädenswil.

III. Mitteilung an Friedrich Pfister, Lurweid 11, 8133 Esslingen, Urs Weiss, Im Zwei 5, 8307 Bisikon, und Andrea Höhn, Chüeferstrasse 24, 8820 Wädenswil, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi