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Decisione

RRB Nr. 479/2013

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2013, Freigabe

30 aprile 2013Tedesco5 min

Source zh.ch

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2013, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013

479. Projektanträge der Baudirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2013

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die aktuelle Gewich- tung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgaben- bewilligungen, unter Einbezug des Immobilienamtes, entschieden.

B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Tabelle 1: Übersicht Projektanträge Investitionsvorhaben Hochbau Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Davon Vorstudie/ Nutzer Hochbau Projektierung in Franken in Franken

1. Winterthur- Sanierung 2014 1 500 000 150 000 Wülflingen, Verpflegungsräume Strickhof Bäuerinnenschule

2. Winterthur- Weinbergstrasse 150, 2014–2015 800 000 50 000 Wülflingen, Sanierung Strickhof Trottengebäude

Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV

1. Winterthur-Wülflingen, Strickhof, Sanierung Verpflegungsräume Bäuerinnenschule Ausgangslage Der Strukturwandel in der landwirtschaftlichen Bildung erfordert künf- tig eine Standortkonzentration auf wenige – zeitgemäss ausgestattete – Zentren in der Schweiz. Der über ein breites Angebot verfügende und gut vernetzte Strickhof-Standort Wülflingen liegt für eine solche Ent- wicklung grundsätzlich günstig. Die 1986 in Betrieb genommenen Ver- pflegungsräume der Bäuerinnenschule mit Schulküche, Wohnküche so- wie Essraum mit Ausgabeoffice sind nach 27-jähriger intensiver Nutzung erneuerungsbedürftig. Verschiedene Bauteile, Anlagen und Installa- tionen sind am Ende der Lebensdauer angelangt. Sie werden den heu- tigen Ansprüchen und Anforderungen bezüglich Wissensvermittlung und Lebensmittelhygiene teilweise nicht mehr gerecht. Projektziele Die baulichen Massnahmen sollen die bestehenden Mängel beheben und das erforderliche Nutzungs- und Raumangebot zeitgemäss und attraktiv gestalten. Die bestehende Bausubstanz und die Anlagen sollen weitgehend erhalten und an die aktuellen baupolizeilichen Erfordernisse (z. B. bezüglich Behindertengerechtigkeit, Brandschutz, Energie) ange- passt werden. Die Anlagen und Einrichtungen sollen eine zeitgemässe Schulung und Ausbildung in den Bereichen Ernährung und Verpfle- gung ermöglichen. Die Massnahmen sollen bezüglich Eingriffstiefe und Kosten verhältnismässig sein und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Modernisierung Erschei- nungsbild, Substanzerhaltung) als auch qualitative Kriterien (Effizienz- und Attraktivitätssteigerung, Sicherheit). Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2013 2013 2014

Tabelle 3: Investitionen 2013 2014 2015 2016 2017 Total Investitionen in Franken 200 000 1 300 000 0 0 0 1 500 000

Die Ausgabe für die Phase Projektierung von Fr. 150 000 geht zulas- ten der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung. Das Vorhaben ist Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2013–2016 (RRB Nr. 353/2012). Die in der Festlegung Nettoinvestitionen Hochbau zum KEF 2013–2016 und zum Budget 2013 festgelegten Werte (RRB Nr. 258/ 2012) werden eingehalten.

2. Winterthur-Wülflingen, Strickhof, Sanierung Trottengebäude Ausgangslage Der Rebbau gehört zum Grundangebot der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung am Strickhof. Das 1938 inmitten des 4,2 ha grossen Rebbetriebes erstellte Trottengebäude bildet Bestandteil des Ausbil- dungs- und Versuchsbetriebes in Winterthur-Wülflingen und deckt in diesem Bereich wichtige Funktionen wie die Verarbeitung und Kelte- rung der Trauben ab. Die dafür notwendige Betriebseinrichtung wurde seit über 30 Jahren nicht mehr erneuert und weist deutliche Mängel bezüglich Sicherheit und Arbeitseffizienz auf. Das räumliche und tech- nische Angebot ist veraltet und erschwert Innovationen und Weiterent- wicklungen. Eine Beurteilung des baulichen Zustandes ergab, dass die Tragsicherheit der Untergeschoss-Decke ungenügend ist und Feuchtig- keitsprobleme in den im Erdbereich angeordneten Räumlichkeiten vorliegen. Mängel bestehen auch bezüglich Lebensmittelhygiene und Raumklima. Die technischen Anlagen (Elektro, Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung, Verteilung usw.) sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Die Räumlichkeiten werden den an sie gestellten Anforde- rungen (Aus- und Weiterbildung, Produktion und Öffentlichkeitsarbeit usw.) nicht mehr gerecht. Projektziele Die Massnahmen sollen im Rahmen eines ganzheitlichen Sanierungs- projektes zusammengefasst werden, sodass die baulichen, betrieblichen und hygienischen Mängel nachhaltig behoben werden. Zudem sollen sie bezüglich Eingriffstiefe und Kosten verhältnismässig sein, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und einen sicheren, störungsfreien und zeitgemässen Betrieb des Rebbau-, Ausbildungs- und Versuchs- betriebes am Strickhof ermöglichen. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Aufrechterhaltung Standort- qualität, Substanzerhaltung) als auch qualitative Kriterien (Arbeits- und Lebensmittelhygiene, Sicherheit, störungsfreier Betrieb).

Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2013 2013–2014 2014–2015

Tabelle 5: Investitionen 2013 2014 2015 2016 2017 Total Investitionen in Franken 100 000 600 000 100 000 0 0 800 000 Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 50 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur. Sie gilt als Vor- leistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung. Das Vorhaben ist Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2013–2016 (RRB Nr. 353/2012). Die Finanzierung der über die darin veranschlagten Kostenanteile wird durch Verschiebungen anderer Hochbauprojekte ermöglicht. Die in der Festlegung Nettoinvestitionen Hochbau zum KEF 2013–2016 und zum Budget 2013 festgelegten Werte (RRB Nr. 258/2012) werden eingehalten.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für

1. die Phase Projektierung: Sanierung der Verpflegungsräume der Bäue- rinnenschule des Strickhofes an der Riedhofstrasse 64 in Winterthur- Wülflingen;

2. die Phase Vorstudie: Sanierung der Trotte an der Weinbergstrasse 150 in Winterthur-Wülflingen. II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi