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Decisione

RRB Nr. 480/2019

Eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai 2019, Ergebnisse, Publikation

22 maggio 2019Tedesco2 min

Source zh.ch

Eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai 2019, Ergebnisse, Publikation

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2019

480. Eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai 2019; Ergebnisse, Publikation Am 19. Mai 2019 fand die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) (BBl 2018, 6031);

2. Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBl 2018, 6085). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezem- ber 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1) sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert einer Frist von drei Tagen nach Ver- öffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat be- treffend diese Volksabstimmung schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen. Die Abstimmungsproto- kolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bundes- kanzlei zuzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt ver- öffentlicht (ABl 2019-05-24).

II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.

III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli