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Decisione

RRB Nr. 481/2014

Strickhof Wülflingen, Sanierung Schulküche Bäuerinnenschule, gebundene Ausgabe

16 aprile 2014Tedesco5 min

Source zh.ch

Strickhof Wülflingen, Sanierung Schulküche Bäuerinnenschule, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2014

481. Strickhof Wülflingen (Sanierung Schulküche Bäuerinnenschule)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Erweiterungsbau des Strickhofs Wülflingen wurde 1986 durch den Architekten Hans Schwager erstellt. Er umfasst ein Internat, eine Mehr- zweckhalle und die Bäuerinnenschule, die der Ausbildung in den Berei- chen Ernährung, Haushaltsmanagement und Selbstversorgung dient. Die massive Struktur des Gebäudes ist in gutem Zustand. Während knapp 30 Jahren Nutzung haben sich die Anforderungen an die Ausstattung einer zeitgemässen Ausbildungsstätte von interkantona- ler Bedeutung verändert. Dies gilt für die Auswahl der Apparate wie auch für die Hygiene-Anforderungen an die verschiedenen Oberflächen. Die Küchengeräte sind veraltet und unvollständig, die Schränke sind schad- haft und die Arbeitsflächen sind verzogen. Durch die teilweise Ablösung des Unterlagsbodens bilden sich vermehrt Risse in den Bodenplatten.

B. Projekt In der Schulküche werden die bestehenden Küchengeräte durch zeit- gemässe Komponenten ersetzt, die in Bezug auf Technik und Energie- Effizienz dem modernsten Standard entsprechen. Es werden sechs neue Lehrkojen mit nebeneinander angeordneten Kochfeldern erstellt. Der Plattenbelag im Bereich der Schulküche und des Backens wird durch einen Fliessbelag ersetzt. Der Gruppenraum und die Teeküche werden durch eine räumliche Umstellung optimiert. Die bestehende Abluftanlage wird ersetzt und mit einem Wärmerück- gewinnungsregister ausgestattet. Gleichzeitig wird die Luftverteilung in der Küche erneuert. Die Beleuchtung wird innerhalb des Umbauperi- meters ersetzt. Auf der Westseite des Essraums wird der erforderliche Notausgang erstellt, und der Vorbereich von Schul- und Wohnküche wird als Fluchtkorridor ausgebildet.

C. Kosten und Finanzierung Das Hochbauamt hat durch die Dürsteler Bauplaner GmbH, Winter- thur, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahme werden auf Fr. 1 470 000 veranschlagt (Grundlage: Kos- tenvoranschlag +/–10%, Baukostenindex vom 1. April 2013). Die Berech- nungsgrundlage für die Kosten beruht auf dem Bauprojekt vom 10. März 2014.

Die Kosten für die Sanierung der Schulküche der Bäuerinnenschule setzen sich zusammen aus: Tabelle 1: Kostengliederung nach Baukostenplan (BKP) BKP Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 91 000 2 Gebäude 571 000 3 Betriebseinrichtungen 318 000 5 Baunebenkosten und Übergangskosten 262 000 6 Reserve 150 000 9 Ausstattung 68 000 Total Anlagekosten 1 460 000 Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 479/2013 mit geschätzten Kosten von Fr. 1 500 000 genehmigt. Da es sich um Erneuerungsunterhalt handelt, ist die Ausgabe von Fr. 1 460 000 als gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Cont- rolling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006, CRG, LS 611) zu be- willigen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur. Die Kosten gehen zulasten des Kontos Nr. 5041 0 00000, Erneuerungsunterhalt Hoch- bauten. Bis zum 31. Dezember 2013 fielen für die Projektierung Kosten von Fr. 10 143 an. Für das Jahr 2014 sind Ausgaben in der Höhe von Fr. 1 449 857 vorgesehen. Das Projekt ist Bestandteil der Realisierungsreihenfolge zum KEF 2014–2017 (RRB Nr. 1001/2013). Von den Ausgaben von Fr. 1 460 000 sind im Budget 2014 Fr. 1 000 000 eingestellt. Für den restlichen Betrag von Fr. 460 000 wird eine Kreditübertragung gemäss § 25 CRG beantragt. Die bisher entstandenen Projektierungskosten von Fr. 115 000, die mit Ver- fügung des Amt für Landschaft und Natur (ALN) vom 12. Februar 2014 bewilligt wurden, sind im Betrag von Fr. 1 460 000 enthalten. Die Verfü- gung vom 12. Februar 2014 ist deshalb aufzuheben.

D. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 1 460 000 betragen jähr- lich Fr. 68 600. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammen- setzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 2,25% der Baukosten. Zusätzliche betriebliche und personelle Folgekosten fallen keine an.

Tabelle 2: Netto-Baukosten, Nutzungsdauer und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten (Fr.) / Jahr (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten Rohbau 1 32 900 2,3 80 370 411 781 Hochbauten Rohbau 2 40 700 2,8 40 458 1 018 1 475 Hochbauten Ausbau 427 500 29,3 30 4 809 14 250 19 059 Hochbauten Installationen 890 900 61,0 30 10 023 29 697 39 719 Ausstattung 68 000 4,7 10 765 6 800 7 565 Total 1 460 000 100 28.0 16 425 52 175 68 600

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Sanierung Schulküche Bäuerinnenschule Strickhof in Wülf- lingen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 460 000 zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2013)

III. Die Verfügung des ALN vom 12. Februar 2014 bezüglich der Pro- jektierungskosten von Fr. 115 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli