RRB Nr. 486/2018
Strassen, N01/38 – Halbanschluss und Überdeckung Weiningen, Schreiben an das UVEK
30 maggio 2018Tedesco5 min
Source zh.ch
Strassen, N01/38 – Halbanschluss und Überdeckung Weiningen, Schreiben an das UVEK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Mai 2018
486. Nationalstrassen (N 01/38 – Halbanschluss und Überdeckung Weiningen, Ausführungsprojekt; Stellungnahme)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Nationalstrasse N 01 zwischen der Verzweigung Limmattal und der Verzweigung Zürich Nord (Nordumfahrung Zürich) wurde 1985 in Betrieb genommen. Heute gilt die Nordumfahrung Zürich als eine der am stärksten befahrenen Nationalstrassen. Sie befindet sich aufgrund der hohen Verkehrsbelastung an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Diese kann nur durch einen Ausbau der Nordumfahrung (ANU) auf durch gehend 2×3 Fahrstreifen erhöht werden, was den Bau einer dritten Röhre durch den Gubrist erfordert. Das Generelle Projekt «N 01 Ausbau Nord umfahrung Zürich» wurde am 12. September 2007 vom Bundesrat ge nehmigt. Das Gesamtprojekt besteht aus fünf Teilprojekten (Lose 1–5), wobei die Strecke zwischen der Verzweigung Limmattal bis zum West portal des Gubristtunnels (Weiningen) dem Los 1 entspricht. Gegen das auf dem Generellen Projekt beruhende Ausführungsprojekt ANU Los 1 wurde der Rechtsweg bis vor Bundesgericht beschritten, was dazu führte, dass ein neues Generelles Projekt «Halbanschuss und Überdeckung Wei ningen» durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) projektiert, öffentlich aufgelegt und vom Bundesrat am 22. September 2017 genehmigt wurde. Das nun vorliegende Ausführungsprojekt «N 01/38 – Halbanschluss und Überdeckung Weiningen» beruht auf diesem überarbeiteten Generellen Projekt. Das ASTRA hat beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Ver kehr, Energie und Kommunikation (UVEK) um Genehmigung des Aus führungsprojekts ersucht. Es wurde vom 26. Februar bis zum 11. April 2018 öffentlich aufgelegt. Mit Schreiben vom 5. Februar 2018 an die Volks wirtschaftsdirektion legte das UVEK dem Kanton Zürich das Ausfüh rungsprojekt «N01/38 – Halbanschluss und Überdeckung Weiningen» zur Stellungnahme vor.
2. Projektbeschreibung Das Ausführungsprojekt «N01/38 – Halbanschluss und Überdeckung Weiningen» sieht einen siedlungsnahen Halbanschluss Weiningen und eine 100 m lange Überdeckung des westlichen Portalbereichs der bestehen den ersten und zweiten sowie der neuen dritten Röhre des Gubristtun nels vor. Die Nationalstrasse N01 wird im Projektperimeter wegen der zu sätzlichen Fahrbahnen der neuen dritten Röhre verbreitert. Neu führen drei Fahrstreifen in der neuen dritten Röhre Richtung Verzweigung Lim mattal und je zwei Fahrstreifen Richtung St. Gallen/Flughafen in der be stehenden ersten und zweiten Röhre. Der neue Halbanschluss Weiningen wird im Vergleich zu heute um 200 m Richtung Verzweigung Limmattal verschoben. Die durch die Überdeckung der Nationalstrasse gewonnene Fläche kann durch die Gemeinde Weiningen im Sinne einer Siedlungs- und Landschaftsreparatur einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden.
3. Stellungnahmen der kantonalen Fachämter und der Planungsgruppe Limmattal Zur Vorbereitung der kantonalen Stellungnahme lud das Amt für Ver kehr (AFV) betreffend die verkehrlichen Belange das Tiefbauamt und die Kantonspolizei ein. Die Kantonspolizei hat keine Bemerkungen zum Vorhaben. Die Stellungnahmen des Tiefbauamts werden aufgrund ihres Detaillierungsgrades im nachfolgenden Schreiben nicht ausgeführt, sondern als Beilagen integriert. Zur Prüfung der umweltrechtlichen Vorgaben lud das AFV über die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) die kantonalen Umwelt schutzfachstellen ein. Sie beurteilten den Umweltverträglichkeitsbericht
3. Stufe gemäss Art. 10c Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01). Der zusammenfassende Bericht der KofU wurde dem Bundesamt für Um welt am 9. Mai 2018 eingereicht und bildet einen integralen Bestandteil der kantonalen Stellungnahme, ohne dass er im Einzelnen wiedergege ben wird. Zudem lud das AFV die Zürcher Planungsgruppe Limmattal zur Stel lungnahme ein. Diese ist mit dem vorliegenden Projekt einverstanden und hat keine Bemerkungen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Kochergasse 6, 3003 Bern (unter Beilage der Stellungnahmen des Tiefbauamts, Abteilung Projektieren und Reali sieren, vom 28. Februar 2018 und der Abteilung Strasseninspektorat vom 21. März 2018, des Berichts der Koordinationsstelle für Umweltschutz vom 4. Mai 2018 sowie des Schreibens der Zürcher Planungsgruppe Limmat tal vom 18. April 2018): Mit Schreiben vom 5. Februar 2018 haben Sie uns eingeladen, zum Aus führungsprojekt «N01/38 – Halbanschluss und Überdeckung Weiningen» Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:
1. Stellungnahmen des Tiefbauamts Die Stellungnahmen des Tiefbauamts des Kantons Zürich, Abteilung Projektieren und Realisieren, vom 28. Februar 2018 sowie der Abteilung Strasseninspektorat vom 21. März 2018 enthalten einen Antrag betref fend Kunstbauten sowie eine Anmerkung betreffend Durchfahrtsbrei ten. Die Stellungnahmen des Tiefbauamts bilden integrale Bestandteile der vorliegenden kantonalen Stellungnahme. Antrag 1: Der Antrag sowie die Anmerkung gemäss den beiden Stellungnahmen des Tiefbauamts sind gutzuheissen bzw. zu berücksichtigen.
2. Umweltrechtliche Vorgaben Das Projekt wurde von den kantonalen Umweltfachstellen in Bezug auf die Einhaltung des Umweltrechts geprüft. Der Bericht der Koordina tionsstelle für Umweltschutz (KofU) vom 4. Mai 2018 umfasst die Stel lungnahmen des Amts für Landschaft und Natur, des Amts für Raument wicklung, des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft und der Fach stelle Lärmschutz des Tiefbauamts. Der Bericht der KofU mitsamt allen Anträgen wird als integraler Bestandteil der vorliegenden Stellungnahme beigelegt. Der Bericht wurde dem Bundesamt für Umwelt am 9. Mai 2018 zur Prüfung eingereicht. Antrag 2: Wir beantragen, die im beigelegten Bericht der KofU vom 4. Mai 2018 enthaltenen Anträge gutzuheissen sowie die Hinweise zu berücksichtigen.
II. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Baudirektion sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli