RRB Nr. 487/2025
Entwicklungsplan Staatsanwaltschaften 2026 - 2028, Staatsanwaltschaften, Stellenplan
7 maggio 2025Tedesco22 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2025
487. Entwicklungsplan Staatsanwaltschaft 2026–2028, Staatsanwaltschaft (Stellenplan)
I. Ausgangslage
Erwägungen
1. Auftrag der Strafjustiz Die Staatsanwaltschaft ist für die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich (Art. 16 Abs. 1 Schweizerische Strafprozessordnung [SR 312.0]). Bei ihrer Aufgabenerfüllung hat sie sich an die Grundsätze des Verfolgungszwangs und des Beschleuni- gungsgebots zu halten. Das Beschleunigungsgebot, also die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, Strafverfahren unverzüglich an die Hand zu nehmen und sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen, ist im nationalen Recht und auch in der Europäischen Men- schenrechtskonvention (SR 0.101) verankert. Aufgabe des Staates ist es, durch entsprechende Organisation der Strafrechtspflege dafür zu sorgen, dass Verfahren innert angemessener Frist abgeschlossen werden kön- nen, worauf in der Vergangenheit auch das Bundesgericht mehrfach hingewiesen hat. Fehlen die dafür erforderlichen personellen Mittel, besteht die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft ihren gesetzlichen Auf- trag nicht in der erforderlichen Qualität und Quantität erfüllen kann. Eine effiziente Strafverfolgung ist ein zentraler Pfeiler der öffentlichen Sicherheit, des Wirtschaftsstandorts und der Lebensqualität der Be- wohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich. Straftaten müssen konsequent, zügig und rechtsstaatlich einwandfrei verfolgt werden, um die Täterinnen und Täter zur Verantwortung zu ziehen, Opfer zu schüt- zen und präventiv gegen weitere Straftaten zu wirken. Die anhaltend hohe Belastung durch alte Verfahren und das wachsende Fallaufkom- men gefährden die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags.
2. Rückblick auf Entwicklungsplan 2019 Mit dem Entwicklungsplan Staatsanwaltschaft Kanton Zürich vom Mai 2019 sollte sichergestellt werden, dass die Staatsanwaltschaft bis 2026 über das nötige Personal verfügt, um eine wirkungsorientierte und zeitgerechte Strafverfolgung zu gewährleisten. Dieser Entwicklungsplan berücksichtigte einen Nachholbedarf von 15% für den Zeitraum 2008 bis 2018 und einen künftigen Zusatzbedarf von 5%, was insgesamt einen Mehrbedarf von 20% bis 2026 ergab. Für die erwartete Effizienzsteige-
rung wurde vom gesamten Mehrbedarf ein Abzug von 5% vorgenom- men, womit ein zusätzlicher Stellenbedarf von 15% ausgewiesen wurde. Gestützt auf diesen Entwicklungsplan hat der Regierungsrat den Stellen- plan der Staatsanwaltschaft regelmässig angepasst und über die Jahre gestaffelt insgesamt 50 zusätzliche Stellen geschaffen (für die Jahre 2020 und 2021 mit RRB Nr. 885/2019, für die Jahre 2022–2026 mit RRB Nr. 603/2021). 2026 wird der Stellenplan letztmals gestützt auf den Ent- wicklungsplan 2019 mit 1,0 zusätzlichen Stellen Staatsanwalt/-anwältin LK 25 VVO und 1,0 Stellen Verwaltungsassistent/in LK 13 VVO er- gänzt. Danach sieht der Entwicklungsplan keine weiteren zusätzlichen personellen Mittel mehr für die Staatsanwaltschaft vor. Ergänzend zum Entwicklungsplan hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 510/2024 mit Wirkung ab 1. Januar 2025 bzw. 2026 fünf zusätzliche, teilweise befristete Stellen im Bereich des Menschenhandels, der Ge- richtsstände und für ein Projekt zur Umsetzung eines Mediationsange- bots geschaffen. Der im Entwicklungsplan 2019 prognostizierte Bedarf an zusätzlichen personellen Mitteln von 5% hat sich als zu optimistisch erwiesen: Allein 2022 haben die eingegangenen Verfahren im Vergleich zum Vorjahr um 9% zugenommen und 2023 um weitere 6%. 2024 waren die Falleingän- ge nur leicht rückläufig (–1,2%). Statt der erwarteten 5% haben die Ein- gänge deshalb seit 2019 um 11% zugenommen. Dieser Anstieg hat die seit 2019 zusätzlich geschaffenen personellen Mittel weitestgehend ver- schlungen. Der beabsichtigte Abbau der Pendenzen und Altfälle sowie eine damit verbundene Senkung der Belastung konnte deshalb nicht erreicht werden. Dies, obschon die Staatsanwaltschaft zahlreiche Mass- nahmen zur Effizienzsteigerung, zum Belastungsausgleich zwischen den Amtsstellen, zur Verbesserung der Altersstruktur der Verfahren und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit ergriffen hat (vgl. nachfolgend, Ab- schnitt III Massnahmenpaket). Als Altfälle gelten Fälle, die vom Fall- eingang gerechnet mehr als zwei Jahre alt sind. Rund 7% der bestehen- den Pendenzen sind Altfälle, die teilweise noch aus früheren Zeiten per- soneller Unterdotierung stammen. Die Staatsanwaltschaft ist nach wie vor erheblichen Belastungen durch Altfälle sowie durch das stetige Wachstum des Fallaufkommens ausge- setzt. Diese beiden Probleme werden im vorliegenden Entwicklungsplan angesprochen. Zum heutigen Zeitpunkt verfügt die Staatsanwaltschaft gemäss Stel- lenplan vom 1. Januar 2025 über 398,95 Stellen.
3. Nutzen des Entwicklungsplans 2019 Um das Altfallproblem nachhaltig zu lösen und dem stetigen Wachs- tum zu begegnen, ist vorausschauendes Handeln durch schrittweise An- passung des Stellenplans erforderlich. Gestützt auf verlässliche Ent- wicklungswerte aus der Vergangenheit lässt sich der Einfluss auf die erwartete Belastung der Staatsanwaltschaft abschätzen. So können zu- künftige Entwicklungen proaktiv angegangen werden. Der Stellenplan soll schrittweise mit jenen Stellen ausgestattet werden, die künftig für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags benötigt werden. Dank der zusätzlichen Mitarbeitenden, die bis Ende 2024 im Rahmen des bisherigen Entwicklungsplans zur Verfügung stehen, konnten im Zeit- raum von 2019 bis 2024 12,5% mehr Abschlüsse erzielt werden (vgl. Ab- bildung 1). Allerdings reichten die zusätzlichen Stellen nur dazu aus, um die unerwartet grosse Eingangszunahme von 11% seit 2019 teilweise ab- zufangen, sodass im genannten Zeitraum trotz dieser Stellen ein Pen- denzenanstieg von 25% zu verzeichnen war. Das Altfallproblem aus Zeiten der personellen Unterdotierung ist nach wie vor nicht gelöst. Aufgrund der vielen neuen Falleingänge konnte bei den Altfällen nur ein leichter Rückgang erzielt werden. Ohne die zusätzlich erhaltenen Stellen hätte die Staatsanwaltschaft heute rund 50% mehr pendente Fälle (rund 17 800 statt 12 000). Abbildung 1: Hypothetische Abschlüsse ohne zusätzliche Stellen bei der Staatsanwaltschaft 2019–2024
46 252 12 48 000 39 732 42 676 37 756 ∆ 12,5% 38 724 10 40 000 37 634 40 471 36 944 37 290 38 074 8 36 338 32 000
6 24 000 4 16 000
2 4 4 8 000 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 2024
∆ 12,5% Anzahl zusätzlicher Stellen Hypothetische Abschlüsse ohne zusätzliche Stellen Abschlüsse brutto
II. Einflussfaktoren auf den Personalbedarf
1. Übersicht Der Personalbedarf ist primär, aber nicht ausschliesslich von der An- zahl der Falleingänge und der Altersstruktur der Verfahren abhängig. Weitere und ebenso wichtige Einflussfaktoren sind das Bevölkerungs- wachstum, die Komplexität der Verfahren, die Anzahl der polizeilichen Zuführungen, der Personalbestand der Polizei, Gesetzesrevisionen so- wie allgemeine Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung.
2. Bevölkerungswachstum Das Bevölkerungswachstum hat einen erheblichen Einfluss auf die Fallbelastung der Staatsanwaltschaft. So lässt sich statistisch nachwei- sen, dass 1% Bevölkerungswachstum im langjährigen Durchschnitt zu einer Fallzunahme der Staatsanwaltschaft von rund 2,5% bis 3% führt, wobei hierfür die digitale Vernetzung sowie die Folgen der starken Mi- grationsströme mitursächlich sind. Laut Prognose des Statistischen Amtes wird die Bevölkerung der über 18-Jährigen bis 2030 um etwa 6% wachsen, eine entsprechende Fallzunahme ist zu erwarten (vgl. Abbil- dung 2). Abbildung 2: Fallzunahme der Staatsanwaltschaft im Verhältnis zum Bevölkerungswachstum 2016–2030 1 800 000 54 811
1 600 000 45 205 1 400 000 1 191 116 1 377 702 1 200 000 1 297 581
37 796 1 000 000
800 000
600 000
400 000
200 000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Bevölkerungszahl (ü18) Falleingänge brutto Entwicklung Falleingänge
3. Entwicklung der Komplexität der Verfahren Die Komplexität der Verfahren hat einen erheblichen Einfluss auf den Personalbedarf. Deren Entwicklung in den einzelnen Verfahren kann gemessen werden. Ein Indikator sind die sogenannten Verfahrens- schritte im Geschäftsverwaltungssystem RIS2, bei dem jedes verfasste Dokument als Verfahrensschritt registriert wird. Das kann beispiels- weise ein Brief an die Verteidigung, eine Beschlagnahmeverfügung, ein Einvernahmeprotokoll oder eine Anklage sein. Je komplexer ein Ver- fahren, desto mehr Verfahrensschritte sind erforderlich und desto grös- ser ist folglich der Aufwand. Seit 2019 wurde ein Anstieg der Verfah- rensschritte um rund 50% festgestellt. Es kann allgemein festgestellt werden, dass die Arbeit der Staatsan- waltschaft in den letzten Jahren erheblich komplexer geworden ist. So machen die Beschuldigten sowie die Privatklägerinnen und Privatkläger von ihrem Recht auf einen Weiterzug an eine nächste Instanz vermehrt Gebrauch, was bei der Staatsanwaltschaft stets zusätzliche Mittel bindet. Auch die Digitalisierung hat einen erheblichen Einfluss auf die Art und Weise, wie Verbrechen begangen und aufgeklärt werden. Cyber- kriminelle nutzen Schwachstellen mit beeindruckender Expertise. Unter- nehmen, Behörden und Privatpersonen geraten ins Visier dieser Krimi- nellen, oft mit schwerwiegenden Folgen. Diese Kriminalitätsformen kennen keine Grenzen und reichen vom Bestellbetrug, Anlagebetrug, Cyberstalking bis zum Romance-Scam. Diese Kriminalitätsformen neh- men zu und erfordern bei der Aufklärung neue Taktiken sowie Spezia- listinnen und Spezialisten. Sie verursachen bei den Behörden regelmäs- sig eine Datenflut, die mitunter nur mit zeitintensiven Rechtshilfeersu- chen bewältigt werden kann. Gerade im Bereich der Cyberdelikte nimmt der Untersuchungsaufwand laufend zu, da die Täterschaft international tätig ist und sich im Netz geschickt zu maskieren weiss.
4. Zuführungen durch die Polizei Die Zuführungen von beschuldigten Personen im Pikett im Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ) haben in den letzten Jahren stark zu- genommen. 2021 wurden noch 3473 Personen jährlich von der Polizei der Staatsanwaltschaft zugeführt, was zu 825 Einvernahmen und 2076 Straf- befehlen führte. Bis 2024 haben die Zuführungen eine Steigerung von 57% (auf 5449) erfahren, woraus 1072 Einvernahmen (+30%) und 3665 Strafbefehle (+76%) resultierten. Bezeichnenderweise steigerten sich in der Zeit von 2022 bis 2024 die für die Abwicklung der Zuführungen er- forderlichen staatsanwaltschaftlichen Mittel von 3022 auf 5832 Stunden, wobei im genannten Zeitraum der Teamaufwand (Staatsanwalt/-anwäl- tin, Verfahrensassistenz, Assistenzstaatsanwalt/-anwältin) um 70% zu- nahm. Allein aus dem Pikett im PJZ erfolgten 2024 rund 4000 Zufüh- rungen an das kantonale Migrationsamt.
5. Personalbestand der Polizei Am 4. September 2024 hat der Regierungsrat eine Änderung der Kantonspolizeiverordnung vom 28. April 1999 (LS 551.11) beschlossen und damit den Sollbestand der Mitarbeitenden der Kantonspolizei um 108 Stellen erhöht (RRB Nr. 915/2024). Die Erhöhung des Personalbe- standes wird ab dem 1. Juli 2025 schrittweise umgesetzt. Begründet wurde der Stellenaufwuchs ebenfalls mit dem Bevölkerungswachstum und der steigenden Kriminalität sowie zur Stärkung der Polizeipräsenz in den Regionen. Die Erhöhung des Personalbestandes bei der Kantons- polizei zur Bewältigung der steigenden Kriminalität wird künftig eben- falls zu einer Fallzunahme bei der Staatsanwaltschaft führen.
6. Gesetzesentwicklungen Das materielle und formelle Strafrecht entwickelt sich laufend weiter und diese Entwicklung beansprucht regelmässig zusätzliche Mittel der Staatsanwaltschaft. So sind am 1. Juli 2024 das neue Sexualstrafrecht mit neuen Straftatbeständen und am 1. Januar 2024 die revidierten Be- stimmungen des Strafprozessrechts in Kraft getreten. Dabei wurden unter anderem die Geschädigtenrechte sowie die Siegelungsrechte aus- gebaut, was einen erheblichen Mehraufwand für die Staatsanwaltschaft mit sich bringt. Da diese Revisionen noch nicht lange in Kraft sind, lässt sich der Mehraufwand statistisch noch nicht konkret beziffern, ist aber für die Fallbearbeitenden deutlich spürbar.
III. Massnahmenpaket
1. Effizienzsteigerung Die Staatsanwaltschaft hat flankierend zu den zusätzlichen Stellen aus dem Entwicklungsplan 2019 in den letzten Jahren zahlreiche effi- zienzsteigernde Massnahmen ergriffen. Um den gesetzlich vorgesehenen Entwicklungssprung beim elektro- nischen Rechtsverkehr und die digitale Transformation in vielen weite- ren Bereichen zu stärken, wurde 2023 die Stelle Leiterin/Leiter Digi- tale Transformation (Chief Digital Officer) geschaffen und alle Digita- lisierungsprojekte im Programm TAKEOFF zusammengefasst. Wich- tige Synergieeffekte und Abhängigkeiten werden so frühzeitig erkannt und gesteuert. Im Fokus der einzelnen Projekte stehen unter anderem die Geschäftsverwaltung, das Aktenmanagement, das Wirkungscont- rolling und die Vorbereitungen auf den landesweit elektronischen Rechts- verkehr. Die Projekte werden in Abstimmung mit den anderen Akteu- rinnen und Akteuren der Strafprozesskette konsequent vorangetrieben. Zudem werden auch die Chancen von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verfolgt. So konnte 2024 ein KI-gestütztes Transkriptionstool für Einvernahmen entwickelt und pilotiert werden.
Die gemeinsame Ressourcenplanung und Ermittlungsarbeit mit den polizeilichen Schnittstellenpartnern wird laufend verbessert, was auch durch die engere Zusammenarbeit im PJZ gefördert wird. Zudem wer- den Arbeitsprozesse in Strafverfahren stetig optimiert und standardi- siert, und es werden vermehrt auch gemischte Untersuchungsteams ein- gesetzt. Mit Blick auf die Steuerungsfunktion der Oberstaatsanwaltschaft erfolgen regelmässig Vorgaben an die Leitungen der Staatsanwaltschaf- ten in Bezug auf die Wirkungsziele der Strafverfolgung, um einen fo- kussierten und zielführenden Mitteleinsatz für die Verfolgung der mit- telschweren und schweren Kriminalität sicherzustellen und damit zu gewährleisten, dass die personellen Mittel nicht für die Verfolgung von Bagatelldelikten verpuffen. Im Bereich der Administration ist ein Pro- jekt zur Harmonisierung der Geschäftskontrollprozesse aller Amtsstel- len bereits in Umsetzung, und auch eine Vereinfachung des Inspektions- wesens befindet sich in Bearbeitung. Zudem wurde ein Wirkungscont- rolling erarbeitet und verbessert, das die Führungskräfte beim Einsatz ihrer Mittel und beim Lastenausgleich unterstützt. Schliesslich wurde ein Projekt Mediation in die Wege geleitet, um in Zukunft bestimmte Verfahren (z. B. Ehrverletzungen) ressourcenschonend ausserhalb des ordentlichen Strafverfahrens führen und erledigen zu können.
2. Strukturoptimierung Auch die Aufbauorganisation der Staatsanwaltschaft wird laufend optimiert. So wurde eine Springerabteilung («Jokerabteilung J») ge- schaffen, mit der Personalausfälle (wie Mutterschaftsurlaube) flexibel im ganzen Kanton kompensiert werden können. Zudem wurden die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland und die Staatsanwaltschaft III je mit einer neuen Abteilung verstärkt. Eine kleinere Führungsspanne ermöglicht eine deutlich bessere fachliche und engmaschigere Führung in den Fällen. Da sich die neuen Pikettstrukturen durch die Zusammenlegung der Bezirke Zürich, Affoltern, Dietikon und Horgen zu einer Pikettregion West bewährt haben, wird im Laufe des Jahres 2025 auch für die übri- gen Bezirke eine solche Pikettorganisation (Pikett Ost) geschaffen. Da- mit kann die Anzahl an Piketttagen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter substanziell reduziert werden. Ebenso werden die polizeilichen Zufüh- rungen aus der vorläufigen Festnahme zentral im PJZ bearbeitet und die standardisierten Prozesse und Abläufe gewinnbringend genutzt.
3. Belastungsausgleich Um die seit Jahren überlastete Staatsanwaltschaft Winterthur/Unter- land nachhaltig zu entlasten, werden seit 2023 zahlreiche Verfahren an andere Staatsanwaltschaften umgeleitet. Dank diesem Belastungsaus- gleich wurde 2024 allen Regionalen Staatsanwaltschaften im Durch- schnitt dieselbe Anzahl Verfahren zugeteilt. Der hierdurch praktizierte Ausgleich bei den Eingangszahlen bewährte sich in mehrfacher Hinsicht. Die Belastungssituation bei den stark belasteten Amtsstellen stabili- sierte sich, Pendenzen konnten abgebaut und die Altersstruktur der Verfahren leicht verbessert werden. Der unterschiedlichen Belastung der verschiedenen Amtsstellen wird auch durch die teilzentrale Fallzu- teilung der Oberstaatsanwaltschaft angemessen Rechnung getragen.
4. Verbesserung der Pendenzen- und Altersstruktur Der Verbesserung der Pendenzen- und Altersstruktur wird aller- höchste Priorität eingeräumt, unter anderem durch eine enge Überwa- chung der alten Fälle, dem sogenannten Altfallcontrolling. Zudem wur- de durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Gerichtsstände das nötige Abwehrdispositiv für strittige Gerichtsstände verstärkt, um da- durch die Übernahme komplexer und aufwendiger Verfahren von an- deren Kantonen zu reduzieren.
IV. Personalbedarf
1. Grundsatz Mit den zusätzlichen Stellen aus dem Entwicklungsplan 2019 und dank der zahlreichen flankierenden Massnahmen sowie der hohen Leis- tungsbereitschaft der Mitarbeitenden konnte die Strafverfolgung im Kanton Zürich bislang aufrechterhalten werden. Um dies auch in Zu- kunft gewährleisten und den erwarteten Anstieg der Falleingänge sowie den Abbau der Altfälle bewältigen zu können, sind die personellen Mit- tel jedoch zwingend zu verstärken. Diese sollen so gross wie nötig und so knapp wie möglich bemessen werden. Die künftige Entwicklung der Fallzahlen sowie der Effekt der umgesetzten effizienzsteigernden Mass- nahmen und insbesondere der Digitalisierung können jedoch nicht mit Gewissheit prognostiziert werden. Der neue Entwicklungsplan ist des- halb nur für drei Jahre ausgelegt, um die erwartete Wirkung der effizienz- steigernden Massnahmen und der Digitalisierung fortlaufend messen und in künftige Überlegungen zum Personalbedarf einbeziehen zu kön- nen. Die Mittel werden deshalb wo möglich einstweilen nur befristet be- willigt. Zudem sollen delegierbare Aufgaben künftig nicht durch Staats- anwältinnen und Staatsanwälte bearbeitet, sondern konsequent einem juristisch geschulten Mittelbau übertragen werden. Damit werden die finanziellen Mittel des Kantons optimal eingesetzt.
2. Altfallabbau Als Altfälle gelten Fälle, die über zwei Jahre alt sind. Rund 7% der bestehenden Pendenzen sind Altfälle, die teilweise noch aus früheren Zeiten personeller Unterdotierung stammen, wobei der durchschnitt- liche Altfallanteil bei den Kantonalen Staatsanwaltschaften Ende 2024 sogar 26% betrug. Eine kritische Menge Altfälle führt dazu, dass auf- grund der für den Abbau bestehender Altfälle notwendigen personellen Mittel immer neue Altfälle entstehen und der Altfallbestand im Ergeb- nis stagniert oder zunimmt. Diese kritische Menge Altfälle stellt daher ein strukturelles Problem dar, das zwingend angegangen werden muss. Derzeit bestehen bei jeder Staatsanwältin und jedem Staatsanwalt der Regionalen Staatsanwaltschaften knapp 100 pendente Verfahren bzw. deren 22 bei den Kantonalen Staatsanwaltschaften. Damit ist die Be- lastungsgrenze bereits heute überschritten, was sich nicht nur auf die Qualität der Verfahrensführung und die Verschlechterung der Alters- struktur der Fälle, sondern auch auf die Gesundheit der Mitarbeitenden auswirkt. Um die Pendenzen zu senken und damit den Altfallabbau in den kom- menden drei Jahren wirksam zu bewältigen, sollen die Staatsanwältin- nen und Staatsanwälte 50% ihrer Arbeitszeit für die Bearbeitung der alten Fälle aufwenden können. Dazu ist es erforderlich, dass die Staats- anwältinnen und Staatsanwälte von den neu eingehenden Fällen wirk- sam entlastet werden. Ohne diese Entlastungsmassnahme werden die Pendenzenberge weiter anwachsen. Zum Abbau der Altfälle sollen ausschliesslich befristete Stellen ge- schaffen werden. Dabei sind aufgrund der unterschiedlichen Fallseg- mente für die Regionalen und Kantonalen Staatsanwaltschaften je ver- schiedene Stellenprofile erforderlich. Infrage kommen insbesondere kauf- männische und juristische Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenz- staatsanwälte, die über keine Verfahrensassistenzen verfügen. Kaufmännische Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsan- wälte (in der Richtposition Verwaltungsassistent/in LK 15 VVO) werden seit Jahren erfolgreich bei den Regionalen Staatsanwaltschaften zur selbstständigen Bearbeitung kleinerer Fälle im Bereich der Massende- linquenz (wie Delikte im Strassenverkehrsrecht oder einfache Vermö- gensdelikte) eingesetzt. Sie verfügen in der Regel über keine juristische Grundausbildung, sondern sind erfahrene Kanzleimitarbeitende bei der Staatsanwaltschaft mit kaufmännischem Hintergrund. Juristische Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsanwälte mit Hochschulabschluss (in der Richtposition Assistenzstaatsanwalt/ -anwältin LK 18 VVO) werden seit Jahren bei allen Staatsanwaltschaf- ten in sämtlichen Verfahren eingesetzt und zu künftigen Staatsanwäl- tinnen und Staatsanwälten ausgebildet.
2.1 Regionale Staatsanwaltschaften Die Regionalen Staatsanwaltschaften verfügten Ende 2024 über 467 mehr als zwei Jahre alte Verfahren, wovon deren 188 mehr als drei Jah- re alt sind. Zwar konnte die Situation bei den Regionalen Staatsanwalt- schaften mit den erwähnten personellen Aufstockungen und Effizienz- steigerungsmassnahmen verbessert werden. Es zeigt sich jedoch, dass ein Grundbestand an Altverfahren aus der Zeit der Unterdotierung ohne weitergehende konkrete Massnahmen nicht abgebaut werden können, solange sich die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte um die neuen Fall- eingänge kümmern müssen. Derzeit bestehen bei jeder Staatsanwältin und jedem Staatsanwalt der Regionalen Staatsanwaltschaften knapp 100 pendente Verfahren. Erfahrungsgemäss sind 70 Pendenzen pro Staats- anwältin und Staatsanwalt bei den Regionalen Staatsanwaltschaften verkraftbar. Bei einer sehr grossen Anzahl der Verfahrenseingänge bei den Re- gionalen Staatsanwaltschaften handelt es sich um Fälle des Massenge- schäfts (Strassenverkehrsdelikte, Verstösse gegen das Ausländerrecht sowie gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung ), die mit einem Aufwand von 1–2 Tagen bewältigt werden können. Die Bearbeitung dieser sehr vielen, aber kleinen und einfachen Fälle ist durch kaufmännische As- sistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsanwälte möglich. Diese erledigen derartige Fälle schon heute äusserst effizient und kostengüns- tig. Kaufmännische Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsan- wälte erledigen erfahrungsgemäss pro Monat durchschnittlich 40 solche Fälle des Massengeschäfts und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte monatlich durchschnittlich 10–12 anspruchsvollere und komplexere Fälle. Durch die Entlastung von diesen Massenverfahren durch den befris- teten Einsatz von zusätzlichen kaufmännischen Assistenzstaatsanwäl- tinnen und -anwälten können sich die erfahrenen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Altfälle und die komplexeren Verfahren kon- zentrieren.
2.2 Kantonale Staatsanwaltschaften Die Kantonalen Staatsanwaltschaften verfügten Ende 2024 über 383 mehr als zwei Jahre alte Verfahren, wovon deren 258 mehr als drei Jah- re alt sind. Zwar konnte die Situation gerade bei den Kantonalen Staats- anwaltschaften mit den erwähnten personellen Aufstockungen und Effizienzsteigerungsmassnahmen deutlich verbessert werden. Es zeigt sich jedoch, dass ein Grundbestand an Altfällen aus der Zeit der Unter- dotierung ohne weitergehende konkrete Massnahmen nicht abgebaut werden kann.
Bei den in verschiedenen Deliktsbereichen spezialisierten Kantona- len Staatsanwaltschaften ist es in Anbetracht der Komplexität der Ver- fahren angezeigt, juristisch geschulte Mitarbeitende in Unterstützungs- aufgaben zugunsten der jeweiligen Verfahrensleitung einzusetzen. Dies wird auch in der Privatwirtschaft, namentlich in grösseren Anwalts- kanzleien und Banken, erfolgreich so praktiziert. Dieses juristisch gut qualifizierte Personal kann somit ausschliesslich dafür eingesetzt werden, um in grösseren Verfahren Verfahrensanträge, Ersuchen und Verfügungen aller Art vorzubereiten und bei der Auf- bereitung der Beweislage, der Vorbereitung von Einvernahmen und Ähnlichem zu unterstützen. Diese Arbeiten benötigen keine langjähri- ge fachliche Berufserfahrung, sind für die Verfahrensleitung jedoch sehr zeitraubend. Durch die Auslagerung dieser Arbeiten an spezifisch ge- schultes juristisches Personal werden bei der Verfahrensleitung wert- volle Kapazitäten freigesetzt, die direkt für den Altfallabbau eingesetzt werden können. Diese Stellen sind auf drei Jahre zu befristen, um eine Überprüfung und Anpassung der Massnahmen zu ermöglichen. Die so einzusetzenden Mittel bestimmen sich nach den vorhandenen Führungskapazitäten, weil ihre Produktivität primär durch den geziel- ten, geführten Einsatz in diesen grösseren Verfahren beeinflusst wird. Mit einer zusätzlichen Person pro Abteilung kann erfahrungsgemäss der flexible und maximal produktive Einsatz dieser Mittel optimal ge- währleistet werden.
3. Künftige Entwicklung und Wachstum Wie in Abschnitt I/2 erwähnt, erwies sich der im Entwicklungsplan 2019 prognostizierte Personalbedarf von 5% aufgrund des Wachstums als viel zu tief. Statt der erwarteten 5% haben die Eingänge seit 2019 insgesamt um 11% zugenommen. Wesentlicher Einflussfaktor der Fall- eingangszahlen war und bleibt das Bevölkerungswachstum im Kanton Zürich (vgl. Abschnitt II/2, Abbildung 2). Im Gegensatz zum Altfallabbau (vgl. Abschnitt IV/2) ist die stetige Fallzunahme durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum dauer- haft und verlangt deshalb auch unbefristete Mittel. Mit den steigenden Fallzahlen müssen zwangsläufig die Pikettdienste, die – wie in Ab- schnitt II/4 dargelegt – allein im Bereich der polizeilichen Zuführungen starken Zusatzbelastungen ausgesetzt sind, ausgebaut werden. Zur Verstärkung der Pikettdienste sind wie bei komplexeren Verfahren von Gesetzes wegen staatsanwaltschaftliche Kompetenzen erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist der Stellenplan gestaffelt auf Stufe Staatsanwäl- tinnen und Staatsanwälte und Verfahrensassistenzen zu ergänzen, unter teilweiser Berücksichtigung der erhöhten fachlichen Anforderungen an diese Funktionen. Zur Umsetzung des Stellenaufwuchses für die Stellen auf Stufe Staatsanwalt/-anwältin sind weiter Ausbildungsstellen auf Stufe Assistenzstaatsanwalt/-anwältin erforderlich.
Aufgrund des in Abschnitt III dargelegten internen Effizienzmass- nahmenpakets, der Digitalisierung sowie in Berücksichtigung der gleich- zeitigen Lösung des Altfallproblems werden Effizienzsteigerungen er- wartet, die sich nicht mit Gewissheit prognostizieren lassen. Als realis- tisch erscheint ein Schätzwert von rund 10%, was beim beantragten Per- sonalbedarf berücksichtigt ist.
4. Sicherstellung zentraler Dienstleistungen Gestützt auf den bisherigen Entwicklungsplan wurden mit Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsanwälte sowie für Verfahrensassistenzen ausschliesslich Stellen im Kerngeschäft der Staatsanwaltschaft geschaffen. Die Support- prozesse in den zentralen Diensten der Oberstaatsanwaltschaft wurden derweil nicht berücksichtigt. Die Abteilung Finanzen und Controlling ist unter anderem zuständig für die Abrechnung der von der Staatsanwaltschaft erledigten Strafver- fahren. Aufgrund der starken Zunahme des Fallvolumens ist es trotz Straffung und Optimierung der Prozesse nicht mehr möglich, alle Ver- fahren zeitgerecht abzurechnen. Eine bestehende, befristet geschaffene Stelle zugunsten der Entlastung der Klienten- und Kreditorenbuchhal- tung soll deshalb in den ordentlichen Stellenplan überführt werden. Zudem ist die Kommunikationsstelle mit gegenwärtig einer Stelle deut- lich unterbesetzt. Sie ist für die gesamte Medienarbeit sowie die interne Kommunikation zuständig. Aufgrund der stetigen Zunahme des Fall- volumens, der wachsenden Bedeutung eines proaktiven Reputations- managements sowie gesteigerter Ansprüche an die interne Kommuni- kationskultur soll deshalb eine bestehende, befristet geschaffene Stelle in den ordentlichen Stellenplan überführt werden. Mit vorliegendem Beschluss wird der Stellenplan gemäss Entwick- lungsplan ab 2026 und 2027 ergänzt. Über die Schaffung weiterer Stel- len ab 2028 entscheidet der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt. 5. Fazit 5.1 Altfallabbau
5.1.1 Regionale Staatsanwaltschaften Für den Altfallabbau bei den Regionalen Staatsanwaltschaften be- nötigt die Staatsanwaltschaft 2026 und 2027 gestaffelt insgesamt 18 auf drei Jahre befristete Stellen in der Richtposition Verwaltungsassistent/in LK 15 VVO. Jahr Anzahl Richtposition befristet bis 2026 9 Verwaltungsassistent/in LK 15 VVO 31. Dezember 2028 2027 9 Verwaltungsassistent/in LK 15 VVO 31. Dezember 2029
5.1.2 Kantonale Staatsanwaltschaften Für den Altfallabbau bei den Kantonalen Staatsanwaltschaften be- nötigt die Staatsanwaltschaft 2026 und 2027 gestaffelt insgesamt 11 auf drei Jahre befristete Stellen in der Richtposition Assistenzstaatsanwalt/ -anwältin LK 18 VVO. Jahr Anzahl Richtposition befristet bis 2026 8 Assistenzstaatsanwalt/-anwältin LK 18 VVO 31. Dezember 2028 2027 3 Assistenzstaatsanwalt/-anwältin LK 18 VVO 31. Dezember 2029
5.2 Unbefristete Stellen infolge prognostizierten Wachstums Infolge prognostizierten Wachstums werden für die Jahre 2026 und 2027 dauerhaft insgesamt 26 unbefristete Stellen geschaffen. Davon sind 24 Stellen neu zu schaffen und zwei bestehende befristete in unbefris- tete Stellen umzuwandeln. Die Staffelung ist wie folgt geplant: Neu zu schaffen sind mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende Stellen: Anzahl Richtposition Klasse VVO 1,0 Staatsanwalt/-anwältin 25 5,0 Staatsanwalt/-anwältin 24 1,0 Assistenzstaatsanwalt/-anwältin 18 5,0 Verwaltungssekretär/in 12
Mit Wirkung ab 1. Januar 2026 werden folgende bestehenden befris- teten als unbefristete Stellen geführt: Anzahl Richtposition Klasse VVO 1,0 Rechnungssekretär/in 16 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 18 Neu zu schaffen sind mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen: Anzahl Richtposition Klasse VVO 1,0 Staatsanwalt/-anwältin 25 5,0 Staatsanwalt/-anwältin 24 1,0 Assistenzstaatsanwalt/-anwältin 18 5,0 Verwaltungssekretär/in 12
5.3 Stellenzuwachs im Vergleich zum bestehenden Stellenplan Der Stellenplan wurde zuletzt mit RRB Nr. 510/2024 angepasst und umfasst gegenwärtig 398,95 Stellen. Davon sind derzeit 341,6 Stellen in der Fallbearbeitung beschäftigt. Die nachfolgende Übersicht zeigt den Stellenzuwachs in der Fallbearbeitung – sowohl absolut als auch pro- zentual – für die kommenden Jahre, aufgeschlüsselt nach befristeten und
unbefristeten Stellen. Die befristeten Stellen werden jeweils auf drei Jahre befristet. In den Jahren 2029 und 2030 laufen die befristet geschaf- fenen Stellen sukzessive aus. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Total Stellen in 341,6 370,6 394,6 394,6 377,6 365,6 Fallbearbeitung Erhöhung in % 8,5% 15,5 15,5 10,5 7,0 gegenüber 2025 Anzahl befristeter 17 12 0 –17 –12 Stellen Erhöhung in % 5,0 8,5 8,5 3,5 0 Anzahl unbefristeter 12 12 0 0 0 Stellen Erhöhung in % 3,5 7,0 7,0 7,0 7,0
6.Finanzierung Für die insgesamt 55 Stellen ist mit Kosten gemäss nachstehender Ta- belle zu rechnen: (in Franken) Grundlohn einschliesslich Infrastrukturkosten Total Sozialversicherungsbeiträgen 2026 4 260 500 620 000 4 880 500 2027 7 575 700 1 100 000 8 675 700 2028 7 575 700 1 100 000 8 675 700 2029 5 444 200 760 000 6 204 200 Die Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 nicht eingestellt. Die jährlichen finanziellen Mittel für die zusätzlichen Stellen sind im Budgetentwurf 2026 sowie im KEF 2026–2029 in der Leistungsgruppe Nr. 2204, Staatsanwaltschaft, einzu- stellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Staatsanwaltschaft werden mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Staatsanwalt/-anwältin 25 5,0 Staatsanwalt/-anwältin 24 1,0 Assistenzstaatsanwalt/-anwältin 18 5,0 Verwaltungssekretär/in 12
II. Im Stellenplan der Staatsanwaltschaft werden mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen umge- wandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Rechnungssekretär/in 16 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 18
III. Im Stellenplan der Staatsanwaltschaft werden mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende auf drei Jahre befristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 9,0 Verwaltungsassistent/in 15 8,0 Assistenzstaatsanwalt/-anwältin 18
IV. Im Stellenplan der Staatsanwaltschaft werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Staatsanwalt/-anwältin 25 5,0 Staatsanwalt/-anwältin 24 1,0 Assistenzstaatsanwalt/-anwältin 18 5,0 Verwaltungssekretär/in 12
V. Im Stellenplan der Staatsanwaltschaft werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende auf drei Jahre befristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 9,0 Verwaltungsassistent/in 15 3,0 Assistenzstaatsanwalt/-anwältin 18
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli