RRB Nr. 488/2021
Konkretisierung «Drei-Phasen-Modell», Schreiben an das EDI
5 maggio 2021Tedesco4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Mai 2021
488. Konkretisierung «Drei-Phasen-Modell», Konsultation Mit E-Mail vom 21. April 2021 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Kantone zu einer Konsultation zur Konkretisierung des Drei-Phasen-Modells eingeladen. Mit diesem Modell möchte der Bun- desrat den Umgang mit Covid-19 in den nächsten vier bis sechs Monaten in den Grundzügen regeln. Das Modell beschreibt die pro Phase relevan- ten Rahmenbedingungen und Eckpunkte sowie die damit verbundene Öffnungsstrategie. Nach Absprache mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direk- toren (GDK) werden die Konsultationsunterlagen fortan direkt an die Kantonsregierungen gerichtet. Das EDI hat die KdK und die GDK informiert, dass eine bundesin- terne Zusammenfassung der kantonalen Stellungnahmen aus Zeit- und Ressourcengründen nicht möglich ist. Aus diesen Gründen hat das EDI im vorliegend zu beantwortenden Fragebogen versucht, möglichst viele Fragen als Ja-/Nein-Fragen auszugestalten, um so deren Auswertung zu erleichtern. Auch bei künftigen Konsultationen der Kantone wird das EDI sich an diesem Vorgehen orientieren. Der Regierungsrat unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Exit- Strategie. Einzelheiten ergeben sich aus der Beantwortung der gestell- ten Fragen.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern sowie Rückmeldung via Umfragetool (https://survs.com/survey/7bhtly- o27t):
1. Ist der Kanton grundsätzlich mit dem Drei-Phasen-Modell einver- standen? Ja.
2. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Richtwerten bezüglich Ver- schärfungen in Phase 1 einverstanden? Ja.
3. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Richtwerten bezüglich Ver- schärfungen in Phase 2 einverstanden? Ja.
4. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Richtwerten bezüglich Öffnungen in der Phase 2 einverstanden? Ja.
5. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Elementen der nächsten Öffnungsschritte einverstanden? Ja. Die Homeoffice-Verpflichtung soll per sofort in eine Homeoffice-Emp- fehlung umgewandelt werden. Dieser Schritt soll ohne Auflagen bzw. ohne weiteren Vollzugsaufwand für die Betriebe erfolgen.
6. Ist der Kanton mit dem Kriterium (30% nicht besetzte Impf- termine) für den Wechsel in die Phase 2 einverstanden? Ja.
7. Sieht der Kanton weitere Herausforderungen und Risiken bei der Umsetzung des Drei-Phasen-Modells? Ja. Wenn ja, welche (bitte kurze Liste)? – Es muss klar kommuniziert werden, dass in allen Phasen unvorher- gesehene Ereignisse, wie beispielsweise das Aufkommen von Virusmu- tationen, die das Infektionsgeschehen stark beeinflussen, eine Abkehr von der geplanten Strategie nach sich ziehen können.
8. Ist der Kanton bezüglich Art. 8a Covid-19-Gesetz mit den Kriterien bezüglich stabiler Lage einverstanden? Ja. Der Bund sollte prüfen, ob schweizweit einheitliche individuelle Er- leichterungen gestützt auf Impffortschritte möglich sind.
9. Der Bundesrat erwägt im Rahmen eines nächsten Öffnungsschritts (Konsultation vorgesehen Mitte Mai 2021), den Präsenzunterricht auf Tertiärstufe wieder umfassend zu ermöglichen sowie die Home-Office- Pflicht in eine Home-Office-Empfehlung zu ändern. Dies ist jedoch aus heutiger Sicht nur dann vertretbar, wenn die Bildungseinrichtungen so- wie die von der Pflicht befreiten Betriebe allen Studierenden und Mit- arbeitenden die Möglichkeit bieten, an der vom Bund empfohlenen re- petitiven Testung teilzunehmen (wöchentliche gepoolte PCR-Tests oder Antigen-Schnelltest). Sind die kantonalen Testkonzepte darauf vorbereitet, dass die Bil- dungseinrichtungen und Betriebe solche Testungen anbieten können? Ja.
Ergänzende Bemerkung zum Präsenzunterricht: Die Ermöglichung von Präsenzunterricht auf Tertiärstufe soll ohne Auflagen erfolgen. Die kantonalen Testkonzepte sind bekannt und werden an den Hochschulen zum Teil bereits angewendet, wie zum Beispiel mit einer eigenen Teststa- tion innerhalb der Hochschule. Die Hochschulen haben bewährte Schutz- konzepte, die sie laufend anpassen und die gut funktionieren. Da die Hochschulen bezüglich Zusammensetzung der Studierenden und den Vo- raussetzungen bei der Infrastruktur (mehrere Standorte) sehr unterschied- liche Rahmenbedingungen haben, müssen sie über das für sie geeignete Testkonzept selbst entscheiden können. Ergänzende Bemerkung zum Homeoffice: Wir sind der Meinung, dass die Homeoffice-Verpflichtung sofort und ohne Auflagen aufgehoben bzw. in eine allgemeine Homeoffice-Empfehlung umzuwandeln ist.
10. Weitere Kommentare Die Regelung betreffend Einreisequarantäne ist den aktuellen Umstän- den anzupassen. Einerseits sind die Reisebeschränkungen zwischen Län- dern mit ähnlichem Ansteckungsrisiko unverzüglich aufzuheben. Ander- seits sind nachweislich geimpfte, genesene oder negativ auf Covid-19 ge- testete Personen von den Reisebeschränkungen auszunehmen – nicht erst bei Vorliegen eines Covid-19-Zertifikats. Internationales Reisen muss für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen ermöglicht werden. Die Arbeiten an einem elektronischen Covid-19-Zertifikat sind mit Hoch- druck voranzutreiben. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Allianz «Back-in-the-Air», die am 15. April 2021 Bundespräsident Guy Parmelin drei Kernforderungen bezüglich der internationalen Luftfahrt übergeben hat.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli