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Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2009, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. März 2010

489. Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standard- prozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2009

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die aktuelle Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 429/ 2009 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgaben- bewilligungen entschieden.

B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen (insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen) ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vor- gängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Er- mittlung der Realisierungsreihenfolge.

Tabelle 1: Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Fr. Fr.

1.1 Horgen, Erweiterungsbau mit Turnhallen 2013–2015 37 000 000 noch nicht 300 000 Alte Landstrasse 40 und Klassenzimmern bestimmt Mittelschul- und Berufsbildungsamt Bildungszentrum Zürichsee

Tabelle 2: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Fr. Fr.

2.1 Zürich, Sanierung Kälte- und Brauchwarm- 2010–2012 6 500 000 340 000 – Winterthurerstr. 260 wasseranlagen, WRG-Ring und Medizinalgase Hochschulamt Universität, Vetsuisse-Fakultät –2–

2.2 Urdorf, Geräteersatz Mensa 2010 170 000 3 000 – In der Luberzen 34 Mittelschul- und Kantonsschule Zürcher Limmattal Berufsbildungsamt Urdorf

2.3 Zürich Oerlikon, Sanierung Hauseingangstüren 2010 580 000 30 000 – Birchstrasse 107 Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kantonsschulen Oerlikon und Birch

1. Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV

1.1 Erweiterungsbau mit Turnhallen und Klassenzimmern, Bildungszentrum Zürichsee, Alte Landstrasse 40, Horgen Projektbeschrieb Mit RRB Nr. 998/2008 wurde das Vorhaben zur Erweiterung des Bil- dungszentrums Zürichsee für die Phase Vorstudie freigegeben. Inzwi- schen sind die Bildungsdirektion und die Baudirektion übereingekom- men, dass es insgesamt besser ist, auf eine Erweiterung des Schulhauses Niklausstrasse 16 in Zürich (Berufsfachschule für Detailhandel Zürich) zu verzichten und stattdessen das volle Nutzungspotenzial der Bau- parzelle in Horgen auszuschöpfen. Dadurch wird, abweichend zur ur- sprünglichen Absicht, das Raumprogramm für den Erweiterungsbau des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen erweitert. Neben der Drei- fachturnhalle sollen, anstelle von bisher vier neuen Klassenzimmern, die ihrerseits Raumprovisorien langfristig ablösen sollen, insgesamt 20 neue Klassenzimmer geschaffen werden; vier zur Ablösung der Raumprovisorien in Horgen und acht als Ersatz der Raumprovisorien für den Detailhandel in der Stadt Zürich sowie weitere acht zusätzliche Unterrichtszimmer zur Erhöhung der Flexibilität und als Raumreserve der Berufsfachschulen. Bereits mit RRB Nr. 689/2009 (Realisierungsreihenfolge) wurde auf das Projekt Erweiterung der Berufsfachschule für Detailhandel Zürich verzichtet und dafür der Betrag der voraussichtlichen Nettoinvestition beim Bildungszentrum Zürichsee, Horgen, auf 37 Mio. Franken erhöht. Nutzwertanalyse Mit dem Projekt kann der bundesrechtlich vorgeschriebene obliga- torische Turn- und Sportunterricht umgesetzt und der notwendige zu- sätzliche Bedarf an Unterrichtszimmern und Arbeitsräumen gedeckt werden. Sodann werden acht provisorisch für die Detailhandelsklassen in Zürich genutzte Räume definitiv in eine kompakte Schulanlage inte- griert. Langfristig wird damit die Standortattraktivität gesichert. Finan- zielle, technische und politische Risiken sind zum heutigen Zeitpunkt keine erkennbar. Tabelle 3: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2009–2010 2010–2011 2013–2015 Tabelle 4: Investitionen 2010 2011 2012 2013 2014 Total Investitionskosten in Franken 1 000 000 1 000 000 10 000 000 15 000 000 10 000 000 37 000 000

Der Aufwand für die Phase Vorstudie von rund Fr. 300 000 für einen Projektwettbewerb geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7303, Berufs- fachschulen und Lehrabschlussprüfungen. Er gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2010– 2013 (RRB Nr. 689/2009) enthalten.

2. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV

2.1 Sanierung Kälte- und Brauchwarmwasseranlagen und WRG-Ring, Vetsuisse-Fakultät, Universität Zürich Projektbeschrieb Am Tierspital bestehen seit Längerem Engpässe mit der Warmwasser- versorgung. Die alten Brauchwarmwasser-Anlagen (BWW) bringen nicht die benötigte Leistung und sind sanierungsbedürftig. Auch die Ver- sorgungssituation für die anderen Medien wie Medizinalgase, Druck- luft, Kaltwasser, Wärme ist unzureichend und muss in nächster Zeit saniert und ausgebaut werden. Am 20. August 2007 wurde von der Uni- versitätsleitung/Hochschulamt ein Projektierungskredit von Fr. 100 000 bewilligt (Projekt Nr. 33 579), um das erwähnte Thema durch das Hoch- bauamt bearbeiten zu lassen und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Ein weiterer Engpass am Tierspital liegt bei der Kälteproduktion. Eine sichere Versorgung des Tierspitals mit Kälte wird immer wichtiger. Tierräume, Versuchsräume, Labors und unzählige Tiefkühlschränke sind von der Kälteversorgung abhängig. Am 25. Juli 2008 wurde von der Universität ein Projektierungskredit von Fr. 30 000 bewilligt (Projekt Nr. 33 613), um den Zustand der Kälteanlage zu prüfen und ein Projekt für den Ersatz des alten, korrodierten Kühlturms beim Stall A auszu- arbeiten. Gemäss den Untersuchungen des Hochbauamts muss die ge- samte Kälteanlage in nächster Zeit ersetzt werden, da sie nicht mehr die volle Leistung bringt, zum Teil nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entspricht und grundsätzlich das Ende der Lebensdauer erreicht hat. Bestandteil der Flächenentwicklungsstrategie der Universität Zürich (UZH) ist eine mögliche Teilauslagerung der Vetsuisse-Fakultät aus dem Areal Tierspital. Mit einer Machbarkeitsstudie soll abgeklärt werden inwieweit diese Teilauslagerung sinnvoll ist und mit welchen Umsetzungszeithorizonten gerechnet werden könnte. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Auslagerung in den nächsten 15 Jahren nicht realistisch ist. Bei einer Auslagerung würde das Areal des Tier- spitals aber weiterhin für Forschungsbedürfnisse der UZH genutzt. Die vorgesehene Investition in die Energieverknüpfung zwischen Areal Irchel und Tierspital ist somit langfristig nutzbringend und sinnvoll.

Im Laufe der Bearbeitung der beiden vorstehend erwähnten Projek- te hat sich gezeigt, dass die behandelten Themen grundsätzlich zusam- men bearbeitet werden müssten, da die Projekte gegenseitige Abhän- gigkeiten aufweisen. So müsste gemäss den heutigen Vorschriften, wenn immer möglich, die Abwärme von den Kälteproduktionsanlagen für die Warmwasseraufbereitung und die Gebäudeheizung verwendet werden. Für die Erschliessung des Areals Tierspital mit Warmwasser, Wärme, Kälte, Dampf, Druckluft und Medizinalgase wird ein Konzept ausge- arbeitet. Das Hochbauamt erarbeitet ein Projekt für die Fernkälte vom Irchel und die Nutzug der Abwärme (WRG) aus und erstellt einen Kostenvoranschlag mit entsprechender Projektdokumentation bis Ende März 2010. Die Bewilligung der Ausgabe durch den Regierungsrat soll bis Ende Juni 2010 erfolgen, ab Anfang Juli 2010 soll die Ausführungs- planung und anschliessend die Ausführung beginnen. Die Inbetriebnah- me der Anlage ist auf Mitte 2011 vorgesehen. Nutzwertanalyse Die Sanierung der Medienversorgung gewährleistet für die Zukunft eine sichere Versorgung und einen effizienten Betrieb des Tierspitals. Die Abwärme vom Tierspital und vom Irchel kann im Tierspital ver- wendet werden. Auf die Sanierung der dezentralen Kälteanlagen im Stall A und Stall B kann verzichtet werden. Es ergeben sich Einsparungen von Investitions-, Betriebs- und Ener- giekosten. Risiken: Ohne die gesamte Sanierung der Medienversorgung (im Besonderen die Kälte) ist die Betriebssicherheit am Tierspital nicht mehr gewährleistet, und es würden in nächster Zeit einige unabding- bare Sanierungsmassnahmen notwendig werden, die zum Teil nicht in ein Gesamtkonzept passten und dadurch zu Fehlinvestitionen und zu höheren Betriebs- und Unterhaltskosten führen würden. Tabelle 5: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2009 2010–2012 Tabelle 6: Investitionen 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten in Franken 100 000 1 700 000 4 000 000 700 000 – 6 500 000 Der bewilligte Projektierungskredit vom 20. August 2007 von Fr. 100 000 wird von der Bildungsdirektion um Fr. 240 000 auf neu Fr. 340 000 er- höht und geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität. Der Projektierungskredit gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung.

Das ursprüngliche Projekt Sanierung Haustechnik beschränkte sich auf die Erschliessung des Brauchwarmwassers und wurde mit Fr. 1 400 000 veranschlagt. Davon waren Fr. 800 000 Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2010–2013 (RRB Nr. 689/2009). Die Differenz in der Finanzierung zum neuen, erweiterten Projekt von Fr. 5 700 000 wird durch die Verschiebung von anderen Projekten innerhalb der Leistungs- gruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften), sicher- gestellt. Das Projekt Tierspital Stall A, Ersatz Kühlturm Kältemaschine, für das am 25. Juli 2008 ein Projektierungskredit von Fr. 30 000 bewilligt wurde, wird abgerechnet.

2.2 Geräteersatz Mensa, Kantonsschule Limmattal, In der Luberzen 34, Urdorf Projektbeschrieb Die Geschirrwaschanlage funktioniert nicht mehr einwandfrei. Der Aufwand für eine Reparatur wäre unverhältnismässig hoch und könnte aus Mangel an Ersatzteilen nicht zufriedenstellend durchgeführt wer- den. Das bestehende Warmhaltegerät erbringt die geforderte Wärmeleis- tung nicht mehr. Zudem ist die geforderte Hygiene nicht mehr gewähr- leistet. Der Backofen aus dem Jahr 1985 ist defekt und soll durch zwei klei- nere Kombisteamer ersetzt werden. Für die heutigen Zubereitungsme- thoden eignet sich ein Kombisteamer besser als ein Backofen. Die defekten Geräte müssen ersetzt werden, um den Mensabetrieb weiterhin gewährleisten zu können. Tabelle 7: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2010 2010 Tabelle 8: Investitionen 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten in Franken – 170 000 – – – 170 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 3000 geht zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Sie gilt als Vorleis- tung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung.

Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2010– 2013 (RRB Nr. 689/2009) nicht enthalten. Mittels Ausgabensteuerung durch die Bildungsdirektion bei Hochbauinvestitionen in den Phasen Ausschreibung/Realisierung und Projektierung wird das Nettoinves- tionsvolumen Hochbauten 2010–2013 eingehalten.

2.3 Sanierung Hauseingangstüren, Kantonsschulen Oerlikon und Birch, Birchstrasse 107, Zürich Oerlikon Projektbeschrieb Die Gesamtanlage der Kantonschulen Oerlikon und Birch wurde in den 1970er-Jahren gebaut. Die Eingangstüren zur Schulanlage, zum Velo- keller und zur Mensa weisen nach über 30 Betriebsjahren funktionale Mängel auf. Die Betriebstauglichkeit kann mit Unterhaltsmassnahmen nicht mehr gewährleistet werden. Die baulichen Massnahmen betreffen den Ersatz der äusseren Haupt- eingangstüren der Schulanlage sowie entsprechende Anpassungsarbei- ten. Die bestehenden Gebäudeleitsystem-Komponenten werden wieder verwendet. Die Funktionalität der Haupteingangstüren soll wieder hergestellt werden. Die Betriebssicherheit im Zusammenhang mit den Gebäude- leitsystemen muss gewährleistet sein. Nutzwertanalyse Die mängelanfälligen Aussentüren müssen ersetzt werden. Die Sicher- heit im Notfall (Brandfall) muss gewährleistet sein. Tabelle 9: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2010 2010 Tabelle 10: Investitionen 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten in Franken – 580 000 – – – 580 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 30 000 geht zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Sie gilt als Vorleis- tung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung. Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2010– 2013 (RRB Nr. 689/2009) enthalten.

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für:

1. die Phase Vorstudie, der Erweiterungsbau mit Turnhallen und Klas- senzimmern, Bildungszentrum Zürichsee, Alte Landstrasse 40, 8810 Horgen;

2. die Phase Projektierung, die Sanierung der Kälte- und Brauchwarm- wasseranlagen sowie WRG-Ring am Tierspital der Vetsuisse-Fakul- tät der Universität;

3. die Phase Projektierung, der Geräteersatz in der Mensa, Kantons- schule Limmattal, In der Luberzen 34, 8902 Urdorf;

4. die Phase Projektierung, die Sanierung der Hauseingangstüren, Kan- tonsschulen Oerlikon und Birch, Birchstrasse 107, 8050 Zürich. II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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