Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für die Erdbebenopfer in Nepal, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2015
489. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für die Erdbebenopfer in Nepal)
Erwägungen
1. Formelles Nothilfe zur Linderung der Auswirkungen von humanitären und Natur- katastrophen kann entweder über die Allgemeinen Mittel des Regierungs- rates oder über den Rahmenkredit für Vorhaben der Entwicklungszusam- menarbeit (EZA) und der Inlandhilfe (ICH) geleistet werden. Der So- forthilfebeitrag für Nepal kann aus den Allgemeinen Mitteln geleistet wer- den. Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemei- nen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken be- willigen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zu- lasten der Quote 2015 wurden bis anhin Fr. 6 788 000 bewilligt. Da aufgrund von RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbei- träge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») ein Beitrag von Fr. 200 000 von der Jahresquote in Abzug zu bringen ist, stehen dem Regierungsrat zu- lasten der Quote 2015 somit insgesamt noch Fr. 13 012 000 zur Verfügung.
2. Soforthilfe für Nepal Nepal wurde am 25. April 2015 durch ein verheerendes Erdbeben der Stärke 7,8 auf der Richterskala erschüttert. Über acht Millionen Menschen sind von den Folgen des Erdbebens im Himalaya betroffen, das mehrere Tausend Tote und Verletzte gefordert sowie riesige Schäden verursacht hat. Das Epizentrum befindet sich in einer sehr abgelegenen Region, die nur zu Fuss oder über den Luftweg erreichbar ist. Daher wurden längst noch nicht alle betroffenen Gebiete bisher erreicht, weshalb das gesamte Ausmass der Katastrophe noch immer nicht abschätzbar ist. 13 Partnerhilfswerke der Glückskette sind derzeit schon in der Region aktiv: ADRA, Ärzte ohne Grenzen (MSF), Caritas Schweiz, Christoffel Blindenmission (CBM), Fastenopfer, Handicap International, Helvetas, Medair, Médecins du Monde, Solidar Suisse, Schweizerisches Rotes Kreuz, Swisscontact und Terre des hommes Kinderhilfe.
Die meisten von ihnen sind zum Teil seit Jahren oder Jahrzehnten in Nepal tätig und sehr gut mit lokalen Partnern vernetzt. Sie sind derzeit in drei spezifischen Bereichen aktiv: Nothilfe, medizinische Versorgung und Kindesschutz. – In Nothilfeaktionen decken verschiedene Hilfswerke die dringendsten Bedürfnisse der Opfer in den Bereichen Nahrungsmittel, Wasserver- sorgung und Notunterkünfte ab. – Teams zur Verstärkung von zwei Spitälern sowie ein Spezialteam zur Behandlung von Posttraumata sind bereits in der Hauptstadt einge- troffen. – Um den Gefahren von Misshandlungen, des Kinderhandels und der Ausbeutung der auf den Strassen lebenden Kinder vorzubeugen, wer- den spezifische Kindesschutzmassnahmen ergriffen. Spenden werden sowohl für die Nothilfe, als auch für den Wiederaufbau eingesetzt. Nepal ist eines der ärmsten Länder der Welt und konnte in der Vergangenheit bereits auf die internationale Entwicklungszusammen- arbeit zählen. Am 5. Mai 2015 hat die Glückskette einen nationalen Soli- daritätstag für Nepal durchgeführt.
3. Sammelkonto der Glückskette Um nicht einzelne Hilfswerke gegenüber anderen bevorzugt zu be- handeln, ist es sinnvoll, den Beitrag von Fr. 500 000 der Glückskette aus- zurichten. Sie ist nicht ein eigentliches Hilfswerk, sondern ein Sammel- system und wird von Radio und Fernsehen der SRG SSR idée suisse ge- tragen. Die Glückkette leitet eingehende Spenden an die in Nepal tätigen Partnerhilfswerke weiter.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgenden Beitrag zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000 000): in Franken Glückskette Spendenkonto «Nepal» 500 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi