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Decisione

RRB Nr. 492/2017

Kantonsspital Winterthur, Erneuerung Notstromanlage, gebundene Ausgabe

31 maggio 2017Tedesco6 min

Source zh.ch

Kantonsspital Winterthur, Erneuerung Notstromanlage, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2017

492. Kantonsspital Winterthur (Erneuerung Notstromanlage)

Erwägungen

Die heutige Stromversorgung des Kantonsspitals Winterthur erfolgt über zwei Einspeisungspunkte vom Netz des Stadtwerks Winterthur auf vier über das Spitalareal verteilte Trafostationen mit insgesamt sieben Trans- formatoren. Die Gesamtleistung der Transformatoren beläuft sich auf 5600 Kilovoltampères (kVA), die vom Stadtwerk zu beziehende Spitzen- leistung auf 3914 kVA. Gegenwärtig beträgt der Spitzenbedarf 2100 kVA. Das Spital rechnet aber damit, dass der Bedarf in den kommenden 15 Jah- ren auf 5000 kVA steigen wird. Dieser steigende Strombedarf ergibt sich aufgrund der vorgesehenen Arealentwicklung (Neubauten wie Didymos und folgende Etappen), der Ablösung von dampfbeheizten Küchengerä- ten, Sterilisatoren und Beckenspülautomaten sowie allgemein wegen des steigenden Bedarfs an Elektrizität für medizintechnische Gerätschaften. Im Fall eines Netzausfalls stehen dem Kantonsspital heute zwei 2001 installierte Notstromaggregate zur Verfügung. Zusammen erbringen sie eine Notstromleistung von höchstens 800 kVA. Damit kann schon heute im Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz nur gut ein Drittel der erforderlichen Leistung durch die Notstrom- aggregate ersetzt werden. Für diesen Fall müssen die Verbraucher mittels einer Anlagensteuerung in notstromberechtigte und nicht notstrombe- rechtigte Bezüger unterteilt werden. Diese Aufteilung gilt heute jedoch nicht mehr als zweckmässig, da mittlerweile alle Spitalbereiche, ob für die medizinische Diagnostik und Behandlung, die Informationsübermittlung und -speicherung oder die Administration und den Betrieb der betriebs- notwendigen Infrastruktur, auf eine ununterbrochene Stromversorgung angewiesen sind. Die Notstromversorgung soll daher den zu erwartenden künftigen Spit- zenbedarf von 5000 kVA voll abdecken können. Zu diesem Zweck müssen nicht nur die Notstromaggregate ersetzt werden, sondern auch die gesamte Notstromversorgungskette mit Versorgungsleitungen, Schaltelementen und der Anlagesteuerung muss erneuert werden. Wegen der Grösse der neuen Anlage und der Sicherstellung eines unterbruchfreien Betriebs muss zudem eine neue Notstromzentrale erstellt werden. Die Erneuerung der Notstromversorgung erfolgt unter einem gewis- sen Zeitdruck, da die alte Notstromanlage nicht in der Lage ist, den zur- zeit entstehenden Ersatzneubau Hochhaus (Kantonsratsbeschluss vom 3. März 2015) zu versorgen. Der Neubau soll 2020 fertiggestellt werden. Bis dahin muss auch die neue Notstromanlage betriebsbereit sein.

Im Wesentlichen sind folgende Massnahmen vorgesehen: – Es wird eine neue unterirdische Notstromzentrale mit einer Fläche von 737 m2 errichtet. – Zur Sicherstellung der vorgesehenen Leistung werden zwei neue 2500-kVA-Notstromdieselaggregate installiert. – Um Transformationsverluste so gering wie möglich zu halten, wird die Notstromversorgung künftig nicht mehr über die Hochspannungsebene, sondern über die Mittelspannungsebene geführt. – Die gesamte Netzleittechnik wird durch ein redundant aufgebautes, zeit- gemässes System ersetzt. – Die Schaltkomponenten und die Verkabelung werden, soweit notwen- dig, ersetzt. – Der bestehende Energiekanal wird bis zum neuen Standort der Not- stromzentrale verlängert. – In der neuen Notstromzentrale werden die erforderlichen begleitenden haustechnischen und sanitären Installationen und Brandschutzeinrich- tungen erstellt. – Der bestehende Öltank (ehemalige Verwendung für Notheizbetrieb) wird saniert. Für die kostengünstigste Lösung wurden drei Varianten mit unterschied- lichen Standorten auf dem nordwestlichen Spitalareal geprüft. Am güns- tigsten erwies sich der Standort zwischen Kesselhaus und Brunngasse. Aus baurechtlichen Gründen muss die Notstromzentrale unterirdisch erstellt werden. Das kantonale Hochbauamt hat unter der Gesamtleitung der mb In- genieure AG, Sempach, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Baumassnahmen betragen gemäss Kostenvoran- schlag der Architekten vom 12. Dezember 2016 Fr. 15 700 000 (Kosten- stand 1. April 2016, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 1 188 000 Gebäude 11 880 200 Betriebseinrichtung 102 600 Umgebung 194 400 Baunebenkosten 1 179 000 Reserve 1 145 000 Total BKP 1–6 15 689 200 Ausstattung 10 800 Total einschliesslich 8,0% MWSt 15 700 000

Die Kosten für die Ausstattung von Fr. 10 800 gehen direkt zulasten des KSW. Die zu bewilligende Ausgabe verringert sich damit auf Fr. 15 689 200. In diesem Betrag sind die mit Direktionsverfügungen bewilligten Pro- jektierungskosten von insgesamt Fr. 790 000 enthalten. Diese Verfügun- gen sind aufzuheben. Die jährlichen Kapitalfolgekosten errechnen sich gemäss IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalk. Zinsen Abschreibungssatz Abschreibung (1,5%) Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 22% 3 503 700 26 300 3% 105 100 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 2% 301 400 2 300 3% 9 000 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 4% 623 400 4 700 3% 18 700 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 72% 11 260 700 84 500 5% 563 000 Total (einschliesslich 8,0% MWSt) 100% 15 689 200 117 800 695 800 Total 15 689 200 Total 813 600 Die jährlichen Betriebskosten für Wartung, Unterhalt und Betriebs- führung belaufen sich auf Fr. 132 000. Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozess der Im- mobilienverordnung. Der Projektantrag für die Anpassung der Genera- toren und des Verteilnetzes wurde mit RRB Nr. 893/2014 mit geschätzten Kosten von Fr. 7 700 000 genehmigt. Die zusätzlichen Aufwendungen von rund 8 Mio. Franken ergeben sich aus der Notwendigkeit, die Not- stromzentrale unterirdisch zu erstellen, und den daraus folgenden bau- lichen Massnahmen. Für das Vorhaben ist gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantonsspital Winterthur (KSWG) eine Ausgabe von Fr. 15 689 200 zu bewilligen. Es han- delt um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG), da die neue Notstrom- anlage die zwei bisherigen Notstromaggregate, die sich im Laufe der Zeit als zu schwach dimensioniert erwiesen haben und die den heutigen An- forderungen nicht mehr genügen, ersetzt und die ganze Notstromversor- gung des KSW auf den heutigen Stand bringt, mithin der zeitgemässen Ausstattung des Spitals dient.

Bis Ende 2016 sind Projektierungskosten von rund Fr. 790 000 aufge- laufen. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 sind für das Projekt für 2017 Fr. 6 500 000 und für 2018 Fr. 4 700 000 ein- gestellt. Der restliche Betrag von Fr. 3 700 000 ist in den KEF 2018–2021 für das Jahr 2019 aufzunehmen. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen richtet sich nach § 34 der Finanzcontrollingverordnung.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erneuerung der Notstromanlage des Kantonsspitals Winter- thur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 15 689 200 zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversor- gung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Der Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2016)

III. Die Verfügungen der Gesundheitsdirektion vom 21. Dezember 2011 und 10. September 2014 werden aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi