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Decisione

RRB Nr. 492/2019

Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste, Schreiben an das EDI

22 maggio 2019Tedesco3 min

Source zh.ch

Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste, Schreiben an das EDI

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2019

492. Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste

Erwägungen

(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 19. Februar 2019 eröffnete das Eidgenössische De- partement des Innern das Vernehmlassungsverfahren zur neuen Verord- nung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste, welche die Ver- ordnungen über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheits- dienstes für Kleinwiederkäuer (SR 916.405.4), über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes in der Schweinehaltung (SR 916. 314.1) und über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (SR 916. 403.2) ersetzt. Tiergesundheitsdienste sind Selbsthilfeorganisationen, die zum Zwecke haben, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere sowie deren tiergerechte Haltung und damit letztlich die Herstellung von einwandfreien Lebensmitteln zu fördern. Die neue Verordnung umfasst im Wesentlichen Folgendes: – Die bisher zum Teil unterschiedlichen und zum Teil veralteten Rege- lungen betreffend die verschiedenen Tiergesundheitsdienste werden vereinheitlicht. – Die tierartspezifischen Einzelheiten werden mit Leistungsvereinba- rungen zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Ve- terinärwesen und den jeweiligen Tiergesundheitsdiensten geregelt. – Der Geltungsbereich wird auf den Rindergesundheitsdienst ausge- dehnt, wobei dessen Unterstützung durch den Bund – wie auch bei den anderen Tiergesundheitsdiensten – eine Subventionierung durch den Kanton voraussetzt. Die Revision ist grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings ist zu fordern, dass die Förderung der Tiergesundheitsdienste nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung weiterer Strategien des Bundes, wie der Tier- gesundheitsstrategie Schweiz 2010+, der Strategie Antibiotikaresistenzen und des Entwurfs der Agrarpolitik 2022+ zu betrachten ist, was beim vor- liegenden Entwurf noch nicht im erforderlichen Mass umgesetzt ist. Be- züglich der bei den einzelnen Bestimmungen zu fordernden Präzisierun- gen kann auf die Stellungnahme des Veterinäramtes verwiesen werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (ein- schliesslich Auswertungsformular; Zustelladresse: Bundesamt für Le- bensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlas- sungen@blv.admin.ch): Mit Schreiben vom 19. Februar 2019 haben Sie uns eingeladen, zur neuen Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste (TGDV) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Meinungsäusserung. Die Revision wird grundsätzlich begrüsst. Allerdings ist wichtig, dass die Förderung der Tiergesundheitsdienste nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung weiterer Strategien des Bundes, wie der Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+, der Strategie Antibiotika- resistenzen und des Entwurfs der Agrarpolitik 2022+ betrachtet wird, was beim vorliegenden Entwurf noch nicht im erforderlichen Mass um- gesetzt ist. Für die Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen ver- weisen wir auf die beiliegenden Ausführungen des Veterinäramtes.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli