Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 5/2025

Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2025, Anordnung

15 gennaio 2025Tedesco2 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2025, Anordnung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2025

5. Anordnung der kantonalen Volksabstimmung

Erwägungen

vom 18. Mai 2025

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlage Steuergesetz (StG) (Änderung vom 4. November 2024; Schritt 2 der Steuervorlage 17) (ABl 2024-11-15) wird auf Sonntag, 18. Mai 2025, angesetzt.

II. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beant- wortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Steuergesetz (StG) (Änderung vom 4. November 2024; Schritt 2 der Steuervorlage 17)

III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag bis spätestens 15.00 Uhr dem kantonalen Abstimmungs- büro mit der Wahl- und Abstimmungsapplikation VOTING.

IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Prä- sidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorste- hende der Wahlbüros mitzuteilen.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffent- lichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regie- rungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.

VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli