RRB Nr. 500/2026
Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Ersatzwahl
6 maggio 2026Tedesco5 min
Source zh.ch
Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Ersatzwahl
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2026
500. Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Ersatzwahl
Erwägungen
A. Ausgangslage Gemäss Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG, LS 813.15) ist das Universitätsspital Zürich (USZ) eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die oberste Füh- rungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§ 11 Abs. 1 USZG). Dieser wird vom Regierungsrat gewählt (§ 9b USZG); die Wahl ist vom Kantonsrat zu genehmigen (§ 8 Abs. 1 lit. d USZG). Der Spitalrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern (§ 10 Abs. 1 USZG). Die Amtsdauer be- trägt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich (§ 10 Abs. 2 USZG). Ge- mäss Verordnung über die Spitalräte (SRV, LS 813.12) beträgt die Amts- zeit eines Mitglieds des Spitalrates längstens zwölf Jahre (§ 5 Abs. 1 SRV) bzw. endet spätestens mit Vollendung des 75. Altersjahres (§ 5 Abs. 2 SRV). Mit Schreiben vom 29. April 2026 haben Regula Lüthi, Vizepräsiden- tin des Spitalrates, sowie Franziska Mattes und Franz Hoffet, Mitglieder des Spitalrates, mitgeteilt, dass sie per sofort aus dem Spitalrat zurück- treten. Hintergrund ist der vom Spitalrat in Auftrag gegebene und nun vorliegende Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission (UK 16–20), der offengelegt hat, dass die Vorkommnisse in der Klinik für Herz- chirurgie in den Jahren 2016 bis 2020 wesentlich gravierender waren, als dies in den früheren externen Untersuchungsberichten festgestellt worden war. Mit ihrem Rücktritt bereiten die drei Spitalratsmitglieder den Weg, damit das USZ und insbesondere der Spitalrat als oberstes strategisches Führungsorgan unbelastet in die Zukunft gehen kann. Da der Spitalrat gemäss § 10 Abs. 1 USZG aus mindestens fünf stimm- berechtigen Mitgliedern bestehen muss, ist vorliegend eine Ersatzwahl erforderlich. Die zwei weiteren vakanten Positionen werden im Rahmen des ordentlichen Rekrutierungsprozesses auf Beginn der neuen Amts- periode 2027–2031 per 1. Juli 2027 besetzt.
B. Aufgaben und Anforderungsprofil des Spitalrates Gemäss §§ 11 ff. USZG ist der Spitalrat als oberstes Führungsorgan verantwortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Umsetzung der Eigentümerstrategie. Er legt die Unternehmensstra- tegie fest, regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen, verabschiedet zuhanden des Regierungsrates die Rechenschaftsberichte und stellt
Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts. Daneben sorgt er für ein angemessenes Risikomanagement sowie ein internes Kontrollsystem und übt die direkte Aufsicht über den opera- tiven Betrieb und die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus. Aus der Aufgabenstellung gemäss USZG sowie den Vorgaben der Eigen- tümerstrategie und der SRV ergibt sich das Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes, die einzelnen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Daneben muss ein profundes Verständnis von betriebswirtschaftlichen Zusammen- hängen und von strategischer, operativer und finanzieller Unternehmens- führung vorhanden sein. Konkret sollen im Spitalrat Kompetenzen in den Bereichen Führung eines grösseren Unternehmens, vorzugsweise eines Spitals, Medizin, Pflege und Finanzen abgedeckt sein (§ 2 Abs. 1 SRV). Weitere Kompetenzen, die im Spitalrat vertreten sein sollen, richten sich nach den strategischen Herausforderungen des Spitals im Zeitpunkt der Wahl. Sie können die Bereiche Personalführung und Personalentwick- lung, Digitalisierung, Recht, Kommunikation, Medizinaltechnik und Pharmazie, Bau- und Immobilienmanagement sowie Forschung und Lehre betreffen (§ 2 Abs. 2 SRV). Da der Spitalrat gemäss USZG aus fünf bis sieben stimmberechtigten Mitgliedern besteht, ist eine ausge- wogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die mög- lichst viele der zuvor genannten Bereiche abdecken. Bei der Neubeset- zung einer vakanten Position ist zudem auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und eine altersmässige Durchmischung der Mitglieder des Spitalrates zu achten (§ 3 SRV).
C. Ersatzwahl Die Gesundheitsdirektion hat Anfang 2026 den Rekrutierungsprozess für die im Hinblick auf die neue Amtsperiode 2027–2031 zu besetzenden Positionen in die Wege geleitet. Es wird ein offenes und transparentes Rekrutierungsverfahren mit Unterstützung eines externen Consulting- Unternehmens durchgeführt. Alle Stellen wurden öffentlich ausgeschrie- ben. Da der Rekrutierungsprozess mittlerweile bereits weit fortgeschritten ist, konnte eine hochkarätige Kandidatin aus den gesuchten Bereichen gefunden werden, die bereits jetzt zur Verfügung steht. Damit ist sicher- gestellt, dass der Spitalrat bis zum Ende der Amtsperiode weiterhin be- schlussfähig ist. Als neues Mitglied des Spitalrates des USZ wird Verena Nold Rebe- tez, geboren 1962, vorgeschlagen. Verena Nold Rebetez war über zehn Jahre lang Direktorin des Krankenversicherungsverbands santésuisse und verantwortete dort die Gesamtleitung des Unternehmens mit ins-
gesamt 60 Mitarbeitenden. Von Januar 2016 bis Ende 2025 war sie zudem Vorsitzende der Gruppenleitung der santésuisse-Gruppe mit 250 Mit- arbeitenden. Neben langjähriger Berufserfahrung in Führungspositionen auf operativer Ebene mit Schwerpunkt Gesundheitswesen verfügt sie auch über Erfahrungen auf strategischer Ebene. So war sie zwölf Jahre lang Mitglied des Verwaltungsrates der SwissDRG AG und seit der Gründung bis Mitte 2025 Mitglied des Verwaltungsrates der OAAT AG, der Tariforganisation für den ambulanten Arzttarif. Zudem ist Verena Nold Rebetez seit 2008 Stiftungsrätin der Equam Stiftung für externe Qualitätssicherung in der ambulanten Medizin und seit 2021 Mitglied der eidgenössischen Qualitätskommission für Medizin. Durch ihre viel- fältigen Tätigkeiten verfügt sie über ein breites Netzwerk und profunde Kenntnisse des Schweizer Gesundheitswesens. Die vorgeschlagene Kandidatin ergänzt das Gremium optimal und sorgt zusammen mit den vier im Spitalrat verbleibenden Mitgliedern für eine weiterhin ausgewogene Zusammensetzung. Unvereinbarkeiten oder Interessenkonflikte mit anderen Funktionen von Verena Nold Rebetez sind nicht ersichtlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Regula Lüthi, Franziska Mattes und Franz Hoffet werden unter Verdankung der geleisteten Dienste mit sofortiger Wirkung aus dem Spitalrat des Universitätsspitals Zürich entlassen.
II. Als Mitglied des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich wird auf den 1. Juli 2026 für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 (30. Juni 2027) gewählt: – Verena Nold Rebetez, geboren 1962, Hausen AG.
III. Diese Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
IV. Mitteilung an die Genannten (durch die Gesundheitsdirektion) sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli