RRB Nr. 502/2024
Areal Kinderspital, Zürich Hottingen, Gebäudeschadstoffe, Sanierung
15 maggio 2024Tedesco5 min
Source zh.ch
Areal Kinderspital, Zürich Hottingen, Gebäudeschadstoffe, Sanierung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
502. Areal Kinderspital, Zürich Hottingen (Gebäudeschadstoffe,
Erwägungen
Sanierung)
Ausgangslage Mit dem Umzug des Kinderspitals Zürich vom derzeitigen Standort in Zürich Hottingen in die Lengg wird dessen bisheriger Standort für eine neue Nutzung frei. Mit Beschlüssen Nrn. 206/2018 und 444/2023 entschied der Regierungsrat, dass das heutige Areal des Kinderspitals (Kispi) künftig grösstenteils der Universität für das Zentrum für Zahn- medizin (ZZM) zur Verfügung stehen soll, die einen grossen Neubau erstellt und die denkmalgeschützte Polyklinik umnutzt. Studien zur Weiternutzung der bestehenden Gebäude für einen zeitgemässen Spital- betrieb oder eine alternative Nutzung, beispielsweise durch das ZZM oder aber auch andere kantonale Nutzungen (Provisorium einer Kan- tonsschule), zeigten, dass die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Das Kispi und seine Infrastruktur sind historisch gewach- sen – es entstanden Bauten unterschiedlichster Art und Epochen, teil- weise auch langjährige Provisorien. Mit Ausnahme dieser Provisorien ist keines der bestehenden Spitalgebäude jünger als 50 Jahre. Die bauliche Konzeption der Bestandesbauten basiert im Wesentlichen auf der Medi- zin und den Versorgungsprinzipien der 30er- bis 60er-Jahre des voran- gehenden Jahrhunderts. Seit dem Entscheid zur Verlegung des Kispi wurden zudem nur noch die nötigsten Investitionen in den Unterhalt ge- tätigt. Die Substanz ist in jeder Hinsicht veraltet und zum Grossteil auch baufällig. Zudem sprechen eine unvorteilhafte Gebäudestruktur, nied- rige Geschosshöhen sowie zwingend einzuhaltende Normen (Erdbeben, Brandschutz, Sicherheit im Bereich Elektroinstallationen usw.) gegen eine weitere öffentliche Nutzung. Unabhängig von der Folgenutzung und auch für den Fall, dass der not- wendige Objektkredit für einen Neubau des ZZM nicht bewilligt oder allenfalls gegenüber der heutigen Terminplanung verzögert wird, soll un- mittelbar nach dem Auszug des Kinderspitals per Ende Dezember 2024 mit den Rückbauten der spitalspezifischen Ausstattungen sowie der Sanierung der Gebäudeschadstoffe begonnen werden. Davon betroffen sind neun der insgesamt 17 Bestandesbauten auf dem Kispi-Areal. Diese Arbeiten können unabhängig von den weiteren Arbeiten erfolgen. Sie führen zudem dazu, dass ein Leerstand dieser Objekte, der mit erhebli- chen Risiken verbunden wäre, vermieden werden kann. In fünf Gebäu- den sind aufgrund des Erstellungszeitpunktes nach 1990 und der durch-
geführten Schadstoffuntersuchungen keine Gebäudeschadstoffe zu er- warten. Die Sanierung der Gebäudeschadstoffe der drei Gebäude «Obe- res Haus 1» und «Oberes Haus 2» sowie des «Spiegelhofs» ist hingegen nach Fertigstellung des ZZM-Neubaus geplant. Bauvorhaben erfordern gemäss § 326 des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) eine kommunale Baubewilligung, wenn sie mit einem Rück- oder Umbau von bestehenden Bauten und Anlagen verbunden sind. Ge- mäss Art. 16 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA, SR 814.600) muss die Bauherrschaft der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungs- gesuchs Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Ab- fälle und über die vorgesehene Entsorgung machen. Gemäss Art. 16 Abs. 1 VVEA ist immer dann ein Entsorgungskonzept zu erstellen, wenn ins- gesamt mehr als 200 m³ feste Bauabfälle anfallen.
Sanierung der Gebäudeschadstoffe Der Sanierung der Gebäudeschadstoffe vorgelagert, werden spital- spezifische Ausstattungen demontiert und entfernt. Parallel dazu werden unbelastete, fest montierte Einbauten wie beispielsweise Schreinermö- bel und Deckenverkleidungen demontiert und entsorgt. Auch unbelas- tete, nichttragende Trennwände oder Bodenbeläge können zurückgebaut werden. Ein Grossteil der Rohrinstallationen in Glasfaserzement, Dämm- materialien in Dachpartien, Putze, Anstriche oder Fugenkitte wurde gemäss Untersuchungsbericht als kritisch eingestuft. Diese enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie polychlorierte Biphe- nyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei oder Asbest. Im Rahmen des Vorhabens ist eine fachgerechte Sanierung der Gebäudeschadstoffe all dieser Bauteile zwingend und muss vor dem Rückbau umgesetzt werden. Der Rückbau und andere, nicht von der Sa- nierung der Gebäudeschadstoffe betroffene Gebäudeteile, wie beispiels- weise Fenster oder Türen, sind nicht Bestandteil dieser partiellen Rück- bauten. Die Hauptarbeiten für die Sanierung der Gebäudeschadstoffe sind nach dem Besitzantritt des Grundstückes durch den Kanton bzw. die Uni- versität Zürich vorgesehen und dauern rund 26 Wochen.
Finanzielles Die Kosten für die Sanierung der Gebäudeschadstoffe sowie die da- mit zusammenhängenden partiellen Rückbauten belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 26. September 2023 auf Fr. 6 100 000 und weisen eine Genauigkeit von +15% auf (Preisstand 1. April 2023, Zürcher Index der Wohnbaupreise, 1190,9 Punkte, Basis 1939). Die Kosten einschliess- lich Reserven setzen sich wie folgt zusammen:
Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 4 875 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 1 225 000 Total (einschliesslich MWSt) 6 100 000 In den Gesamtkosten von Fr. 6 100 000 sind die mit Verfügung der Bau- direktion vom 20. Juli 2023 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 552 240 enthalten. Die Verfügung ist aufzuheben. Bauliche Massnahmen für Bauten des Finanzvermögens gelten finanzrechtlich nicht als Ausgaben im Sinne von § 34 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sondern als Anlage innerhalb des Finanzvermögens (vgl. § 29 Abs. 2 Finanzcontrollingverordnung [FCV, LS 611.2]). Die Zu- ständigkeit für die Bewilligung baulicher Massnahmen für Bauten des Finanzvermögens richtet sich gemäss § 45 Abs. 1 FCV in Verbindung mit § 36 CRG nach den Ausgabekompetenzen für gebundene Ausgaben. Der Betrag von Fr. 6 100 000 ist ergebnisneutral und wird über die Bilanz, Konto 1084 0 00000, abgewickelt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Sanierung der Gebäudeschadstoffe sowie die damit zusammen- hängenden partiellen Rückbauten in den Gebäuden auf dem Areal des Kinderspitals in Zürich Hottingen mit Kosten von Fr. 6 100 000 werden bewilligt und über die Bilanz der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaf- ten Finanzvermögen, abgewickelt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)
III. Die Verfügung der Baudirektion vom 20. Juli 2023 wird aufgeho- ben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli