RRB Nr. 506/2023
Vollzug Selbstbestimmungsgesetz, Kantonales Sozialamt, Stellenplan
19 aprile 2023Tedesco6 min
Source zh.ch
Vollzug Selbstbestimmungsgesetz, Kantonales Sozialamt, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. April 2023
506. Vollzug des Selbstbestimmungsgesetzes, Kantonales Sozialamt, Stellenplan
Erwägungen
A. Ausgangslage Am 28. Februar 2022 erliess der Kantonsrat das Gesetz über den selbst- bestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbst- bestimmungsgesetz, SLBG). Der Regierungsrat beschloss am 23. No- vember 2022, das SLBG auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen (RRB Nr. 1515/2022). Das neue SLBG ermöglicht Menschen mit Behinderung mehr Frei- heit bei der Wahl der Wohn- und Betreuungsform. Mit dem Gesetz wird die rechtliche Grundlage für einen Systemwechsel geschaffen. Die be- troffenen Menschen und ihr behinderungsbedingter Bedarf an Unter- stützung sowie der Ausbau von Angeboten ausserhalb von Institutionen stehen dabei im Zentrum. Das neue Gesetz schafft die Voraussetzung, Betroffene ihrem individuellen Bedarf entsprechend direkt über ein so- genanntes Voucher-, also Gutschriftsystem, zu unterstützen. Dabei hat der Kantonsrat auch natürliche Personen, wie z. B. Angehörige, als Leis- tungserbringende zugelassen. Das heutige Gesetz über Invalidenein- richtungen für erwachsene Personen und den Transport von mobilitäts- behinderten Personen (IEG, LS 855.2) wird mehrheitlich aufgehoben.
B. Neue Aufgaben Zum heutigen System mit Institutionen gemäss Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Perso- nen (IFEG, SR 831.26) und den damit verbundenen Aufgaben wird zu- sätzlich ein vielfältiger, ambulanter Bereich entstehen, mit einem neuen, wachsenden Aufgabengebiet. Das Kantonale Sozialamt wird in Zukunft für die wirkungsorientierte Steuerung des Angebots (Beitragsberech- tigung, Pricing, Kontraktmanagement, Qualitätssicherung, Controlling, Abrechnung) und somit auch die Entschädigung von Angehörigen und allen institutionellen Anbietenden von Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsleistungen zuständig sein. Die Mengenausweitung ist schwer abzuschätzen. Die Dynamik im Anbietermarkt und in der Angebots- nutzung durch die Betroffenen wird hoch sein, was mit dem SLBG aus- drücklich auch angestrebt wurde.
Die Zahl der Leistungserbringenden beträgt heute rund 120 Wohn- und Beschäftigungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Künftig wird eine Vielzahl neuer institutioneller und privater Leistungserbrin- gender im ambulanten Bereich hinzukommen. Derzeit ist von gegen 150 neuen institutionellen und über 2000 privaten Leistungserbringenden aus- zugehen. Das SLBG sieht auch ein diversifiziertes Beratungsangebot vor. Des Weiteren besteht gemäss § 11 SLBG ein gesetzlicher Auftrag, neu eine Abklärungsstelle für Menschen mit Behinderung zu führen. Die Abklärungsstelle ist das Kernelement des neuen Systems. Diese verant- wortet die individuelle Bedarfsklärung, wozu u. a. die Prüfung der An- spruchsberechtigung, der Bedarfsbeurteilungsprozess, die Festlegung des Leistungsanspruchs unter Berücksichtigung der Subsidiarität, die Beglei- tung der Betroffenen durch das Verfahren, die Ausstellung der Voucher sowie die Bearbeitung von Rekursen gehören. Mittelfristig wird von 1500 direkten Abklärungen pro Jahr für ambulante Leistungen (Neugesuche und Überprüfung bestehender Voucher) und zusätzlich von rund 2000 Überprüfungen von Bedarfsermittlungen, insbesondere Einstufungen des Betreuungsbedarfs in Institutionen gemäss IFEG, die heute von die- sen selbst durchgeführt werden, ausgegangen. Die Abklärungsstelle ist zuständig für alle Fragen von Betroffenen. Grundsätzlich anspruchs- berechtigt sind gegen 40 000 Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich. Ob sie behinderungsbedingt Unterstützung für ein selbstbestimm- tes Leben benötigen und somit Leistungen nach SLBG beziehen können, ist durch die Abklärungsstelle zu ermitteln. Der direkte Kontakt und die Kommunikation mit Betroffenen und ihren Angehörigen sind zentral, jedoch auch mit grossem zusätzlichem Mittelbedarf verbunden. Zudem sind für den Vollzug des SLBG zusätzliche personelle Mittel in den Stabsbereichen des Kantonalen Sozialamtes nötig (IT, Finanzen, Recht und Administration). Um die Abläufe sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für das Kantonale Sozialamt möglichst effizient zu gestalten, wird ein hoher Digitalisierungsgrad angestrebt und eine spe- zifisch auf Menschen mit Behinderung ausgerichtete Fachapplikation entwickelt. Das Kantonale Sozialamt hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften beauftragt, eine Schätzung des Stellenbedarfs anhand von Szenarien vorzunehmen. Die Analyse vom März 2022 geht von einem zusätzlichen Stellenbedarf von über 29 Stellen aus (mittleres Szenario). Das Kantonale Sozialamt hat in Zusammenhang mit der Einführung des SLBG eine Kompensationsplanung im bestehenden Stellenplan durchgeführt. Um den tatsächlichen Stellenaufbau möglichst tief zu halten, werden bestehende Stellen für den Vollzug SLBG genutzt. Zu- dem besteht die Absicht, dass Fachorganisationen Abklärungsleistungen übernehmen, womit der Stellenbedarf beim Kantonalen Sozialamt weiter gesenkt werden kann.
Angesichts der dreijährigen Übergangsfrist kann der Stellenaufbau gestaffelt erfolgen.
C. Personal Um die neuen Aufgaben bewältigen zu können, ist das Kantonale Sozialamt auf zusätzliche personelle Mittel angewiesen. Der Stellenbe- darf setzt sich wie folgt zusammen: a) Für die neuen Aufgaben bei der Angebotssteuerung in der Abteilung Soziale Einrichtungen werden folgende Stellen benötigt (u. a. Kon- trakt- und Beitragsmanagement, Controlling, Qualitätssicherung): – 1,3 Stellen, Richtposition Revisionsassistent/in (Leistungsabrech- nung), Lohnklasse 15 zur Bearbeitung der Abrechnungen und Beitragsgesuche. Gemäss Schätzungen werden ab 2025 bis zu 22 000 Leistungsabrechnungen pro Monat verarbeitet werden müssen. – 2,2 Stellen, Richtposition Adjunkt/in (Fach- und Qualitätsfragen), Lohnklasse 18 Zur Erweiterung des Teams Fach- und Qualitätsfragen werden weitere Fachspezialistinnen bzw. -spezialisten für Fach- und Qua- litätsfragen eingestellt, um die steigende Anzahl Gesuche und Qua- litätsanforderungen zu überprüfen. – 1,0 Stellen, Richtposition Adjunkt/in (Management Beratungsstel- len), Lohnklasse 18 zur Steuerung des Beratungsangebots, für den Abschluss von Leis- tungsvereinbarungen, die Etablierung einer Schlichtungsstelle und Verantwortung der Schlichtungsverfahren. Menschen mit Behin- derung müssen beraten und unterstützt werden, damit sie die neu- en Möglichkeiten selbstbestimmt nutzen können. b) Für die individuellen Bedarfsermittlungen in der Abklärungsstelle wer- den folgende Stellen benötigt: – 5,5 Stellen, Richtposition Adjunkt/in (Fachspezialist/in Abklärung), Lohnklasse 18 zur Prüfung der Anspruchsberechtigung, Durchführung der Bedarfs- beurteilung, Festlegung des Leistungsanspruchs unter Berücksich- tigung der Subsidiarität, Begleitung der Betroffenen durch das Ver- fahren sowie Ausstellung des Vouchers. – 1,0 Stellen, Richtposition Verwaltungssekretär/in (Administration Abklärungsstelle), Lohnklasse 12 zur Unterstützung der Abklärungsstelle bei allen administrativen Anliegen, bei der Koordination der Termine, Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen bzw. Triagierung sowie beim Versand und beim Entgegennehmen von Anträgen, Fragebogen und Voucher.
c) Für die Stabsbereiche sind folgende Stellen erforderlich: – 1,5 Stellen, Richtposition Juristische/r Sekretär/in (Prüfverfahren Voucher und Verfahren Angebotssteuerung), Lohnklasse 20 zur Bearbeitung von Rekursen, Rechtsfragen und Rechtsstreitig- keiten. – 0,7 Stellen, Richtposition Rechnungsführer/in (Buchhaltung), Lohn- klasse 13 zur Abdeckung des grösseren Volumens im Bereich Leistungsab- rechnungen, wie die Erfassung, Anweisung und Kontrolle von Zah- lungen. – 1,0 Stellen, Richtposition Verwaltungssekretär/in (Administration), Lohnklasse 12 zur Sicherstellung des Supports bei der Benutzung des neuen digi- talen Angebots für die Anwenderinnen und Anwender (Menschen mit Behinderung und Leistungserbringende). Die Einreihung der Stellen wurde vom Personalamt geprüft und als nachvollziehbar erachtet.
D. Finanzen Die Aufwendungen für die insgesamt 14,2 neuen Stellen belaufen sich im Jahr 2024 auf Fr. 1 538 800 (+10,0 Stellen) und ab 2025 auf jährlich Fr. 2 153 300 (+4,2 Stellen). Diese zusätzlichen Personalkosten können in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozial- amt, im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026, Planjahr 2024, durch Einsparungen kompensiert werden. Die Beträge für die zusätzlichen Stellen ab 2025 sind im KEF 2024–2027 einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, werden folgende Stellen geschaffen: a) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 7,0 Adjunkt/in 18 0,3 Revisionsassistent/in 15 0,7 Rechnungsführer/in 13 1,0 Verwaltungssekretär/in 12
b) mit Wirkung ab 1. Januar 2025 Stellen Richtposition Klasse VVO 1,7 Adjunkt/in 18 1,0 Revisionsassistent/in 15 1,0 Verwaltungssekretär/in 12
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli