RRB Nr. 507/2021
Kantonspolizei, Erweiterung der Grenzkontrollschalter zur Einführung des Entry-Exit-Systems, gebundene Ausgabe und Vergabe
19 maggio 2021Tedesco5 min
Source zh.ch
Kantonspolizei, Erweiterung der Grenzkontrollschalter zur Einführung des Entry-Exit-Systems, gebundene Ausgabe und Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2021
507. Kantonspolizei, Erweiterung der Grenzkontrollschalter zur Einführung des Entry-Exit-Systems (gebundene Ausgabe
Erwägungen
A. Ausgangslage Gestützt auf das Schengen-Assoziierungsabkommen (SR 0.362.31), Art. 7 und 9 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) sowie § 16 des Polizeiorganisationsgesetzes vom 29. November 2004 (POG, LS 551.1) ist die Kantonspolizei an der landesweit grössten Schengen- Aussengrenze am Flughafen Zürich für die Durchführung der Grenz- kontrollen zuständig. Im Rahmen der Vorbereitungen für das von der Europäischen Union (EU) ab Mai 2022 vorgeschriebene Entry-Exit-System (EES) bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1305/2020 eine Vergabe bei einer zwölfjährigen Vertragslaufzeit von rund 43,6 Mio. Franken an die secunet Security Network AG, Essen (Deutschland), sowie eine Ausgabe für die erste Umsetzungsetappe (Ersatz der Infrastruktur für die Grenzkont- rollschalter) von 11,2 Mio. Franken. Die zweite Umsetzungsetappe umfasst die Anpassung der Schalter- infrastruktur an die Anforderungen des EES, gestützt u. a. auf die EU- Verordnung 2017/2226. Neu werden beim Grenzübertritt die biometri- schen Merkmale (Gesichtsbild und vier Finger einer Hand) von Dritt- staatsangehörigen erfasst und in einem digitalen Dossier abgespeichert. Dadurch sind Identität und Aufenthaltsdauer von Drittstaatsangehöri- gen im Schengen-Raum für Behörden jederzeit ersichtlich. Für diese Neuerung sind die Grenzkontrollschalter mit sogenannten Biometrie- Säulen und Schnittstellen u. a. zum bisherigen System zu erweitern. Dazu soll mit der secunet Security Network AG, ein Werk- und ein Betriebs- vertrag auf der Grundlage von RRB Nr. 1305/2020 abgeschlossen wer- den. Der Betriebsvertrag tritt mit der Abnahme des Vorhabens in Kraft und hat eine feste Vertragsdauer bis Ende 2028. Dieser verlängert sich ohne Kündigung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens Ende 2032. Die Realisierung und Einführung des EES wird durch die Amstein + Walthert Progress AG, Zürich, begleitet (gestützt auf die Ver- gabe gemäss Regierungsratsbeschluss vom 10. Dezember 2019 betreffend Kantonspolizei, Dienstleister IT-Consulting).
B. Ausgaben und Finanzierung Für die EES-konforme Erweiterung der Grenzkontrollschalter wer- den – vorerst bis Ende 2028 – folgende Ausgaben vorgesehen: Kostenübersicht Investitions Erfolgs- Total (in Franken, einschliesslich MWSt) rechnung rechnung für (einmalige (jährliche Auf- 7 Jahre Ausgaben) wendungen) EES-Erweiterung, u. a. mit Biometriesäulen 1 250 124 233 057 2 881 523 (secunet Security Network AG, Angebot vom 16. März 2021) Anpassungen IT-Schnittstellen/-Infrastruktur 75 000 40 000 355 000 (Schätzung) Anpassungen Schalter (Flughafen Zürich AG, 150 000 150 000 Schätzung) EES-Projektbegleitung Realisierung und 96 930 96 930 Einführung (Amstein + Walthert Progress AG, Angebot vom 26. Februar 2021) Unvorhergesehenes/Rundungen 127 946 6 943 176 547 Total Ausgaben 1 700 000 280 000 3 660 000 Die Vergaben an die Flughafen Zürich AG sowie an die Amstein + Walthert Progress AG fallen gestützt auf § 34 in Verbindung mit § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebe- nen Aufgaben (u. a. aus dem POG) zwingend erforderlich und dienen na- mentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätig- keit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die einmaligen Ausgaben für die Erweiterung der Grenzkontrollschal- ter zur Einführung des EES betragen Fr. 1 700 000. Dieser Betrag ist im Budget 2021 (Fr. 170 000) sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024, Planjahr 2022 (Fr. 1 530 000), enthalten. Die einmaligen Ausgaben werden der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Betriebskosten für die Erweiterung der Grenzkontrollschalter zur Einführung des EES betragen jährlich Fr. 280 000 bzw. für eine Ver- tragslaufzeit von sieben Jahren (Anfang 2022 bis Ende 2028) Fr. 1 960 000. Die anteilmässigen Beträge sind im KEF 2021–2024 eingestellt und wer- den der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Beträge ab Planjahr 2025 sind im KEF einzustellen.
Die Kapitalfolgeaufwendungen für eine voraussichtliche Nutzungs- dauer von fünf Jahren betragen jährlich Fr. 346 400, davon rund Fr. 340 000 für Abschreibungen und rund Fr. 6400 für Zinsen. Es fallen keine wei- teren Folgeaufwendungen an. Das Projektcontrolling wird durch die Abteilung Informatik der Kan- tonspolizei sichergestellt. Für die vorliegend beantragten Beschaffungs- und Betriebsausgaben wird die Kantonspolizei beim Staatssekretariat für Migration das Gesuch für einen Förderbeitrag aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF- Grenze) einreichen. Ob und in welchem Umfang ein Förderbeitrag aus- gerichtet wird, ist offen und hängt zudem davon ab, ob und wann die Schweiz sich am neuen Border Management and Visa Instrument (BMVI) im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement mit einer Laufzeit von 2021 bis 2027 beteiligt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erweiterung der Grenzkontrollschalter zur Einführung des Entry-Exit-Systems wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 3 660 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, be- willigt. Davon gehen Fr. 1 700 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 1 960 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli