RRB Nr. 509/2024
Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan
15 maggio 2024Tedesco7 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
509. Justizvollzug und Wiedereingliederung (Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) ist ein Vollzugsamt. Seine Aufgaben werden durch Gesetze, Gerichte sowie durch verschie- dene internationale und nationale Konventionen und Richtlinien defi- niert. JuWe steht in der Verantwortung, die ihm übertragenen Aufgaben rechtskonform zu erfüllen. Beinahe alle Tätigkeiten von JuWe sind mit Rechtsmitteln anfechtbar. Der Justizvollzug ist Teil der inneren Sicherheit. Der grösste Teil der Mitarbeitenden leistet seine Arbeit im direkten Kontakt mit beschul- digten und verurteilten Menschen. Als Arbeitgeber ist der Kanton ver- pflichtet, den Mitarbeitenden einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleis- ten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, in Bezug auf fachliche Qualifika- tion und Zusammensetzung der Teams das Arbeitsumfeld so zu gestal- ten, dass die übertragenen Aufgaben in guter Qualität erbracht werden können. Dies ist zurzeit nicht gewährleistet. Einerseits können die vom Bun- desamt für Justiz vorgegebenen Personalschlüssel nicht eingehalten werden. Anderseits ist ein Grossteil der heutigen Gefangenen medika- mentenabhängig, psychisch krank oder stark belastet, was einen deutlich höheren Aufwand für die Aufseherinnen und Aufseher sowie Betreue- rinnen und Betreuer bedeutet. Zudem müssen die technischen Anlagen und Systeme dem neuen Stand der Technik angepasst werden, um mit den Entwicklungen der vor- und nachgelagerten Behörden (insbeson- dere Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Soziale Dienste) und Schnitt- stellenpartner Schritt halten zu können. Verteilt auf die nächsten Jahre sind deshalb die nötigen personellen Mittel zu schaffen, damit einerseits die Sicherheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden gewahrt werden können und damit anderseits ein gesetzes- und richtlinienkonformer Justiz- und Massnahmenvollzug um- gesetzt werden kann.
2. Tragfähigkeit und Sicherheit der Justizvollzugsinstitutionen Gemäss Art. 75 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) hat der Justiz- vollzug «das soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern». Dafür hat der Strafvollzug «den allgemeinen Lebensbedingungen so weit als mög-
lich zu entsprechen, die Betreuung der Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen». Das Bundesamt für Justiz erlässt ge- stützt auf diesen gesetzlichen Auftrag Vorschriften im Bereich der bau- lichen Infrastruktur und definiert Standards für angemessene Personal- schlüssel in den unterschiedlichen Haftarten. Die Standards für die Haftarten Offener Vollzug und Geschlossener Vollzug sowie für die Untersuchungshaft wurden im August 2023 auf- grund der Zunahme der grossen Belastungen des Gefängnispersonals durch die immer anspruchsvollere Gefängnispopulation aktualisiert. In die genannten Verhältniszahlen sind jeweils der gesamte Personalbestand einer Institution einzurechnen (Institutionsleitung, Administration, Si- cherheit/Betreuung, Arbeit/Beschäftigung, Bildung, Soziales, Gesund- heit) geteilt durch die Anzahl Plätze. Demgemäss werden vom Bundesamt für Justiz für die verschiedenen Haftarten die folgenden Personalschlüssel definiert: Offener Vollzug 1,5 Plätze pro 1 Mitarbeiterin/Mitarbeiter Geschlossener Vollzug 1,3 Plätze pro 1 Mitarbeiterin/Mitarbeiter Untersuchungshaft Phasen 2 und 3 1,3 Plätze pro 1 Mitarbeiterin/Mitarbeiter Der deutlich höhere Betreuungsschlüssel wurde notwendig, weil sich in den Institutionen des Justizvollzugs eine zunehmend anspruchsvolle Klientel konzentriert. Veranschaulichen lässt sich dieser Umstand da- mit, dass sich die Anzahl der Haftplätze in der Schweiz seit etwa 1890 ziemlich konstant um rund 7000 Plätze bewegt, während sich die Bevöl- kerung seit 1890 (3,3 Mio. Personen) fast verdreifacht hat. Dass heute anteilmässig deutlich weniger Personen inhaftiert sind, ist auf Anpassun- gen des Strafrechts zurückzuführen. Ehemals strafbares Handeln ist heute legal (z. B. Ehebruch) oder führt nur noch sehr selten zu Gefäng- nisstrafen (z. B. Militärdienstverweigerung). Zudem können viele Stra- fen heute anders als mittels Freiheitsentzugs vollzogen werden (Geld- strafen, Gemeinnützige Arbeit, Electronic Monitoring u. a. m.). Zurück in den Haft- und Justizvollzugsanstalten bleiben jene, die in der Summe über eine höhere kriminelle Energie verfügen, weniger kooperationsbe- reit und umgekehrt gewaltbereiter sind. Hinzu kommt der schlechtere psychische Zustand der Mehrheit der Inhaftierten. Für die Mitarbeitenden macht dies die Arbeit anspruchsvoller. Um der Fürsorgepflicht nachzukommen und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu schützen, soll der Personalschlüssel den Empfehlungen des Bundes- amtes für Justiz angenähert werden. Der Personalschlüssel schliesst sämt- liche Funktionen und Berufe ein, die in den jeweiligen Institutionen vor Ort tätig sind.
Aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Kantons kann diese notwendige Entwicklung nur etappenweise bewältigt werden. In einem ersten Schritt sollen 24 bisher befristete Stellen in unbefristete umgewandelt sowie zusätzlich zehn neue Stellen per 1. Januar 2026 ge- schaffen werden.
3. Stellenbedarf
3.1 Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Gemäss Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts und des Bundes- gerichts sind den Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft so viele Freiheiten wie möglich zu gewähren. Um diesen Ansprüchen ge- nügen zu können, braucht es entsprechendes Personal. Zu berücksich- tigen ist zudem die hohe Fluktuation der eingewiesenen Personen, was zu einer erheblichen Anzahl von Ein- und Austritten führt. Weiter ins Gewicht fallen 16 zusätzliche Plätze für Day/Night-Stops. Der Personalschlüssel von 1,2 im Zentrum für ausländerrechtliche Ad- ministrativhaft ist deshalb weiterhin notwendig. Dafür sind per 1. Januar 2025 12,0 der mit Direktionsverfügung Nr. 2024/660 geschaffenen befris- teten Stellen in unbefristete Stellen umzuwandeln. Per 1. Januar 2026 sollen sodann 1,5 weitere, mit derselben Direktionsverfügung geschaf- fene, befristete Stellen in unbefristete umgewandelt werden.
3.2 Gefängnis Affoltern Im Gefängnis Affoltern werden geschlossene Kurzstrafen (bis 18 Mo- nate) vollzogen. In dieser Vollzugsform ist die Zunahme der psychisch stark erkrankten Gefangenen spürbar. Im Stellenplan enthalten sind 9,2 mit Direktionsverfügung Nr. 2022/3160 geschaffene befristete Stellen, die in einem ersten Schritt per 1. Januar 2026 in unbefristete Stellen um- gewandelt werden müssen.
3.3 Vollzugszentrum Bachtel Das Vollzugszentrum Bachtel (VZB) ist eine Einrichtung für den offenen Vollzug. Auch im VZB sind zunehmend psychisch auffällige In- haftierte zu betreuen, namentlich mehrheitlich Personen mit schweren Suchtkrankheiten. Das VZB muss insbesondere im Bereich Gesundheits- und Sozialdienst aufgestockt werden. In einem ersten Schritt sind die im Stellenplan enthaltenen 1,3 mit Direktionsverfügung Nr. 2022/3160 ge- schaffenen befristeten Stellen per 1. Januar 2026 in unbefristete Stellen umzuwandeln.
3.4 Zukunfts- und tragfähige technische Anlagen Zur Sicherung der Tragfähigkeit gehört auch die technische Anpassung der Sicherheits- und Schliessanlagen und der Alarmierungs- und Über- wachungssysteme, der Anwendersysteme für digital geführte Prozesse sowie die Sicherstellung des Datenschutzes und der Informationssicher- heit. Um den schweizweiten Vorgaben (Justitia.Swiss, Digitalstrategie Jus- tizvollzug 2030) nachkommen und um die kantonalen Vorgaben (siehe verschiedene Jahresberichte der Datenschutzbeauftragten) erfüllen zu können, muss JuWe in den nächsten Jahren einen entscheidenden Schritt vorankommen und seine internen Prozesse in den Bereichen Sicherheit, Vollzug und Administration anpassen, schrittweise digitalisieren und die Vorgaben des Datenschutzes einhalten. Auch gilt es, die eingesetzten tech- nischen Systeme zu warten, fachlich zu pflegen und laufend dem Bedarf anzupassen. Vor diesem Hintergrund sind per 1. Januar 2026 10,0 zusätzliche Stel- len in den Fachbereichen Human Resources, Datenschutz und Prozess- management notwendig. Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Personalfachverantwortliche/r 15 1,5 Aufseher/in mbA 15 1,0 Juristische/r Sekretär/in 19 5,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Im Stellenplan von JuWe bestehen bereits identische Stellen. Es han- delt sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen.
4. Finanzierung Für die insgesamt 34,0 Stellen wird ein zusätzlicher Aufwand von ins- gesamt rund 5,0 Mio. Franken für die Jahre 2025 und 2026 anfallen. Die- ser setzt sich zusammen aus Personalkosten von 4,6 Mio. Franken (2025 1,4 Mio. Franken, 2026 3,2 Mio. Franken) sowie einem Sach- und Betriebs- aufwand von rund 0,2 Mio. Franken pro Jahr für Dienstkleider, Funk- geräte und Personensicherungssysteme. Für die zusätzlichen Stellen werden folgende finanzielle Mittel be- nötigt: Jahr Stellen Zusätzliche finanzielle Mittel Total finanzielle Mittel 2025 12 1,6 Mio. Franken 1,6 Mio. Franken 2026 22 3,4 Mio. Franken 5,0 Mio. Franken Die Mittel sind im Budget 2025 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvoll- zug und Wiedereingliederung, einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2025 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,6 Hauswirtschaftliche/r Angestellte/r 7 8,9 Aufseher/in 13 1,0 Aufseher/in mbA 14 1,5 Aufseher/in mbA 15 12,0 Total
II. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 6,4 Aufseher/in 13 0,8 Verwaltungsassistent/in 13 1,5 Aufseher/in mbA 15 1,8 Pflegefachfrau/-mann HF mbA 16 1,5 Sozialarbeiter/in 16 12,0 Total
III. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung wer- den mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,5 Aufseher/in mbA 15 2,0 Personalfachverantwortliche/r 15 1,0 Juristische/r Sekretär/in 19 5,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 10,0 Total
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Jus- tiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli