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Decisione

RRB Nr. 516/2016

Universitätsspital, Brandschutzmassnahmen 4, gebundene Ausgabe

31 maggio 2016Tedesco4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2016

516. Universitätsspital (Brandschutzmassnahmen 4)

Erwägungen

Das Universitätsspital wird im zweijährigen Turnus einer Kontrolle der Feuerpolizei der Stadt Zürich unterzogen. Dabei werden folgende Schwer- punkte gesetzt: – Brandabschnittsbildung, Fluchtwege: Die erforderlichen brandab- schnittsbildenden Bauteile (Wände, Türen, Abschottungen usw.) müs- sen vorhanden und funktionstüchtig sein. Alle Fluchtwege müssen so beschaffen sein, dass sie jederzeit gefahrlos und ohne Hilfsmittel be- nutzt werden können. – Technische Einrichtungen: Im Gebäude vorhandene (für einen Brand- fall wesentliche) technische Einrichtungen müssen einwandfrei funk- tionieren. – Betriebliche Massnahmen: Der Freihaltung der Fluchtwege wird beson- dere Aufmerksamkeit geschenkt. Erkannte Mängel werden in drei Kategorien unterteilt: – Betrieblich organisatorische Brandschutzmängel wie beispielsweise die Lagerung brennbaren Materials. Sie müssen im Rahmen der laufenden Instandhaltung beseitigt werden. – Aufwendig zu behebende Mängel, die erst im Rahmen grösserer Um- bau- und Sanierungsmassnahmen zu beseitigen sind, sofern es sich nicht um besonders sicherheitsrelevante Mängel handelt. – Baulich-technische Brandschutzmängel, für deren Behebung von der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich eine Frist gesetzt wird. Seit 2004 wurden drei Massnahmenpakete mit Kosten von insgesamt rund Fr. 19 000 000 geschnürt, die Brandschutzmassnahmen 1, 2 und 3, um die bei diesen Kontrollen erfolgten Beanstandungen zu beheben. Die nun anstehenden Brandschutzmassnahmen 4 betreffen die Besei- tigung der Beanstandungen, die bei den letzten Begehungen 2012 und 2014 in allen Teilen des Universitätsspitals festgestellt wurden. Es han- delt sich hierbei um rund 300 Einzelmassnahmen, mehrheitlich um brand- schutzrelevante Abtrennungen zur Vorbeugung von Brandausdehnungen. Gemäss Baubeschrieb umfassen diese Massnahmen im Wesentlichen folgende Lieferungen und Arbeiten: – Baumeisterarbeiten Abbrucharbeiten von bestehenden Wänden und Türen sowie Erstellen von Betondecken und Brandschutzwänden – Elektroanlagen Lieferung und Montage von Sicherheits- und Fluchtwegeleuchten, Brandmeldeanlagen mit den dazugehörigen Installationen

– Lüftungsanlagen Nachrüsten der Lüftungskanäle bei Brandabschnitten mit Brandschutz- klappen und Nachbesserung der Isolationen – Schreinerarbeiten Lieferung und Montage von neuen Brandschutztüren sowie Erstellung von Abschlussfronten für Elektroanlagen Die Kosten der baulichen Massnahmen betragen gemäss dem Kosten- voranschlag der Meili Bauconsulting AG, Dübendorf, vom 11. Dezember 2015, Fr. 7 500 000 (Kostenstand 1. April 2014, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Gebäude 6 650 000 Baunebenkosten 190 000 Reserve 660 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 7 500 000 Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Umbauten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz Abschreibung Fr. Fr. nach IPSAS/H+ Fr. Konto 5041 1 00000 19% 1 404 000 10 500 3% 42 100 Hochbauten Rohbau 1 Konto 5041 2 00000 4% 269 300 2 000 3% 8 100 Hochbauten Rohbau 2 Konto 5041 3 00000 34% 2 581 700 19 400 3% 77 500 Hochbauten Ausbau Konto 5041 4 00000 43% 3 245 000 24 300 5% 162 300 Hochbauten Installationen Total (einschliesslich 100% 7 500 000 56 200 290 000 MWSt 8,0%) Total 7 500 000 Total 346 200 Es entstehen keine personellen und betrieblichen Folgekosten. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Im- mobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 893/2014 mit geschätzten Kosten von Fr. 5 000 000 genehmigt. Die Mehrkosten von Fr. 2 500 000 ergeben sich aus einer grösseren baulichen Eingriffstiefe und einem grösseren Projektumfang als ursprünglich erwartet. Für das Vorhaben ist, gestützt auf § 22 des Gesetzes über das Universi- tätsspital Zürich (USZG), eine Ausgabe von Fr. 7500000 zu bewilligen. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz. Die Ausgabe

geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Das Projekt ist im Budget 2016 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2016–2019 mit Fr. 9 900 000 enthalten. Im Budget 2016 sind Fr. 900 000 eingestellt. Die gemäss § 34 der Finanzcontrollingverordnung zuständige Instanz entscheidet über die Vergabe und den Abschluss von Verträgen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Brandschutzmassnahmen 4 des Universitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 7 500 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabili- tation, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2014)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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