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Decisione

RRB Nr. 518/2012

Universitätsspital, Sanierung Parkplatz Gloriastrasse, gebundene Ausgabe

23 maggio 2012Tedesco4 min

Source zh.ch

Universitätsspital, Sanierung Parkplatz Gloriastrasse, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2012

518. Universitätsspital (Sanierung Parkplatz Gloriastrasse)

Erwägungen

Das Universitätsspital verfügt am südwestlichen Rand des Spitalparkes über 131 von der Gloriastrasse her erschlossene Parkplätze. Das Areal wurde 2008 im Rahmen einer neuen Parkplatzbewirtschaftung in je eine Parkzone für Besucher mit 85 Stellplätzen und eine für das Personal mit 46 Stellplätzen aufgeteilt. Das Parkplatzareal weist infolge der intensiven Nutzung in den ver- gangenen Jahren zahlreiche bauliche und Sicherheitsmängel auf: – Die bituminösen Beläge der Verkehrswege und die Bogenpflästerung weisen grosse Schäden auf. Es besteht Unfallgefahr für Fussgängerin- nen und Fussgänger. – Kunstbauten wie Treppen und Stützmauern sind schadhaft. – Die Regenabwasserleitung zeigt Risse, Scherbenbildung, Kalkab- lagerungen und Wurzeleinwuchs. – Die Beleuchtung entspricht nicht mehr der geltenden Norm. – Die bestehenden Überwachungskameras können das Parkplatzareal nicht vollständig erfassen. Es fehlt eine Notrufsäule in Parkplatznähe. Zur Behebung der Mängel werden die erforderlichen Baumassnah- men ergriffen, die Beleuchtung erneuert, die Kameras und Notruf- säulen versetzt und ergänzt. Darüber hinaus werden im Wesentlichen folgende Neuerungen durchgeführt: – Die Parkplätze werden mit einer Parkplatzbreite von 2,5 m anstelle von 2,2 m markiert. Dadurch entfallen vier Besucherparkplätze. – Auf den drei Behindertenparkplätzen werden im Belag Induktions- schleifen installiert. Damit können diese Parkplätze im Zählsystem erfasst werden. – Die obere Parkebene wird ausnivelliert. Damit kann der neue Belag ohne steile Gefälländerung eingebracht werden.

Das Kantonale Hochbauamt hat durch das Ingenieurbüro Born Partner AG, Kilchberg, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvor- anschlag der Ingenieure vom 20. Juli 2011 Fr. 1 800 000 (Kostenstand 1. April 2011, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusam- men: in Franken Umgebung 1 585 500 Baunebenkosten 41 000 Reserve (rund 10%) 173 500 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 1 800 000 Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (3,0%) IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 0% – – 3% – Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 0% – – 3% – Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 100% 1 800 000 27 000 3% 54 000 Konto 5040 4 00000 Hochbauten Installationen 0% – – 5% – Konto 5069 0 00000 Anschaffung Mobilien 0% – – 10% – Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 100% 1 800 000 27 000 54 000 Total 1 800 000 81 000

Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Regierungsrat genehmigte den Projekt- antrag mit Beschluss Nr. 341/2010 und geschätzten Kosten von Fr. 800 000. Die Mehrkosten von Fr. 1 000 000 sind darauf zurückzuführen, dass in der ursprünglichen Kostenschätzung die Aufwendungen für die Entwässe- rungssanierung, die Sanierung der Kunstbauten sowie die Ergänzungen mit weiteren Kameras und Notrufsäulen noch nicht enthalten waren.

Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital eine Ausgabe von Fr. 1 800 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (CRG) um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und zeitge- mässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2012 sind für das Vorhaben Fr. 1 800 000 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Sanierung des Parkplatzes Gloriastrasse des Universitäts- spitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akut- versorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Bau- kostenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2011).

III. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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