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Decisione

RRB Nr. 522/2022

Nationalstrassen GE VII, Mäharbeiten 2023 - 2025, gebundene Ausgabe

30 marzo 2022Tedesco2 min

Source zh.ch

Nationalstrassen GE VII, Mäharbeiten 2023 - 2025, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2022

522. Nationalstrassen (Mäharbeiten 2023–2025 auf den National-

Erwägungen

strassen der GE VII, Ausgabenbewilligung) Die unbestockten Grünflächen entlang der Nationalstrassen umfassen etwa 21 Hektaren. Diese Flächen müssen jährlich ein- bis zweimal und neu zur Neophytenbekämpfung teilweise dreimal pro Jahr gemäht wer- den. Diese Arbeiten wurden 2020 für die Jahre 2020–2022 öffentlich aus- geschrieben und in vier Losen vergeben. Zur Optimierung (Kontinuität) der Arbeiten und zur Minderung der Administration sollen diese er- neut für drei Jahre vergeben werden. Die Arbeiten sind Teil des betrieb- lichen Unterhaltes, der über die Leistungsvereinbarung mit dem Bun- desamt für Strassen abgegolten wird. Die Vergabeanträge werden wie bisher pro Los erstellt und richten sich nach den entsprechenden Finanzkompetenzen. Gemäss nachfolgender Zusammenstellung ist für die Mäharbeiten 2023–2025 mit jährlichen Kosten von Fr. 2 020 000 zu rechnen: Los Nationalstrasse Strecke Vergabe 2020 Mehraufwand Total Neophyten­ 2023–2025 bekämpfung in Franken in Franken pro Jahr in Franken 1 A1/A7/A53 Werkhofbereich Winterthur 1 850 000 100 000 1 950 000 2 A4 Werkhofbereich Winterthur 420 000 50 000 470 000 3 A1/A1L/A50/ Werkhofbereich Urdorf 810 000 80 000 890 000 Knonaueramt 4 A3 Werkhofbereich Wädenswil 2 200 000 50 000 2 250 000 5 Reserve für unvorher­ 500 000 gesehene Zusatzaufträge rund 10% Total Mäharbeiten 2023–2025 (3 Jahre) 6 060 000

Für die Mäharbeiten auf den Nationalstrassen der GE VII ist für Leis- tungen Dritter für 2023–2025 eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 6 060 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31415 80110, Mäh- arbeiten, zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Konsolidierten Entwick­ lungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Mäharbeiten auf den Nationalstrassen der GE VII wird für die Leistung Dritter für die Jahre 2023–2025 eine gebundene Ausgabe von Fr. 6 060 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2021)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli