Lexipedia

Zürcher Oberlandautobahn, Lückenschliessung, Generelles Projekt, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Januar 2018

54. Zürcher Oberlandautobahn, Lückenschliessung (Generelles Projekt, Vorarbeiten, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 29. Mai 2017 setzte der Kantonsrat eine neue Linien- führung zur Schliessung der Lücke in der Zürcher Oberlandautobahn (K 53) zwischen dem Anschluss Uster Ost und dem Kreisel Betzholz in Hinwil im Richtplan fest (Vorlage 5179c). Dieser Richtplanänderung ging eine längere Planungsgeschichte voraus. Nach mehrjähriger Projektierung setzte der Regierungsrat – auf der Grundlage der damals im kantonalen Richtplan festgelegten Linienführung – 2008 ein Ausführungsprojekt nach kantonalem Strassengesetz fest. Verschiedene dagegen erhobene Einspra- chen und Beschwerden führten schliesslich zur Aufhebung des Festset- zungsbeschlusses durch das Bundesgericht (Urteil vom 12. Juni 2012, BGE 138 II 281). Der Abschnitt zwischen Wetzikon West und dem Kreisel Betz- holz stand nach Auffassung des Bundesgerichts im Widerspruch zum ver- fassungsrechtlichen Moorlandschaftsschutz. Der Richtplanänderung vom 29. Mai 2017 lag eine umfangreiche Pla- nungsstudie zugrunde, mit der die technische und umweltrechtliche Mach- barkeit möglicher Trassees untersucht wurde. Der im Projekt von 2008 weit- gehend unbestrittene Abschnitt Uster bis Wetzikon West wurde übernom- men, während für das Teilstück zwischen Wetzikon und dem Kreisel Betz- holz bzw. der Forchautostrasse verschiedene Linienführungen untersucht wurden. Die von den Schweizer Stimmberechtigten am 12. Februar 2017 ange- nommene Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-­ Fonds sieht auch die Anpassung des Bundesbeschlusses über das National- strassennetz auf den 1. Januar 2020 vor. Unter anderem wird die Ober- landautobahn zwischen Brüttisellen und der Kantonsgrenze bei Rüti Teil des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Mit der Anpassung des Na- tionalstrassennetzes verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) über die Legitimation, die Projektierung der neuen Netzelemente anzugehen. Der erste formelle Schritt gemäss Bundesgesetz über die Nationalstras- sen wird in einem sogenannten Generellen Projekt bestehen, das vom Bun- desrat zu genehmigen ist. Bis zur Übernahme liegt die Verantwortung für die Verbindung weiterhin beim Kanton Zürich.

Der Kanton Zürich hat sich seit jeher für die Aufnahme der Oberland- autobahn ins Nationalstrassennetz eingesetzt und ist an einer raschen Schliessung der Lücke interessiert. Es ist somit von grossem kantonalem Interesse, bestmögliche Voraussetzungen für die Übergabe des Vorhabens sowie für eine beförderliche Weiterbearbeitung durch das ASTRA zu schaffen. Da die bestehenden Grundlagen des Projekts aus verschiedenen Bearbeitungsphasen stammen und unterschiedliche Detaillierungsgrade aufweisen, hat die Volkswirtschaftsdirektion die Unterlagen auf ihre Voll- ständigkeit und ihre Tauglichkeit als Bestandteil eines Generellen Pro- jekts des Bundes hin von einem dafür qualifizierten Planungsbüro prüfen lassen. Im Bericht wurden verschiedene Arbeitsschritte ermittelt, die als Vorarbeit zu einem Generellen Projekt nötig sind (vgl. nachfolgend). Die verbleibende Zeit bis zum Übergang der Verantwortung an den Bund ist zu nutzen, um die empfohlenen Planungsschritte vorzunehmen. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 hat das ASTRA dem Vorgehen zugestimmt und seine volle Unterstützung zugesichert. Mit dieser Zusam- menarbeit wird sichergestellt, dass die Planungsergebnisse vom Bund in sein Generelles Projekt übernommen werden können. Die Planungsmass- nahmen erfolgen auf der Grundlage des kantonalen Strassengesetzes, be- rücksichtigen aber die sich aus der Nationalstrassengesetzgebung sowie den Richtlinien des ASTRA ergebenden Anforderungen.

B. Vorgehen und Inhalte Das vorgesehene Programm umfasst verschiedene in sich geschlossene Module, die später in das Generelle Projekt übernommen werden können. Insbesondere für die neue Linienführung im Abschnitt zwischen Wetzikon und der Forchstrasse bzw. dem Kreisel Betzholz erweisen sich gewisse Untersuchungen als nötig. Dabei handelt es sich sowohl um verkehrspla- nerische Grundlagen, um konstruktionsrelevante Dokumentationen so- wie um umfangreiche Untersuchungen zur Berücksichtigung der mass- geblichen umweltrechtlichen Anforderungen. Ein Hauptpunkt des Pro- gramms betrifft die Untersuchung und Definition der Anschlusskonfigu- rationen sowie die verkehrlich flankierenden Massnahmen. Dabei sind die örtlichen Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen und die Entlastung der heute stark belasteten Siedlungsgebiete sicherzustellen. Die Konstruktion des Bauwerkes betreffen Fragen zur späteren Bautechnik und die Berück- sichtigung der aktuellen Entwurfsnormen für Nationalstrassen. Im Um- weltbereich sind die geologischen und hydrologischen Grundlagen zu er- stellen. Besonderes Augenmerk ist auf die Untersuchung des Grundwas- seraufkommens zu richten, wofür vertiefte Untersuchungen nötig sind. Schliesslich werden Varianten zur Umsetzung des im kantonalen Richt- plan eingetragenen Wildtierkorridors bei Herschmettlen (Querungsbau-

werk) erarbeitet. Schliesslich sollen konzeptionelle Überlegungen zur Ent- wässerung sowie zu den umweltrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmass- nahmen angestellt werden. Mit diesen Untersuchungen wird die spätere Ausarbeitung eines Ge- nerellen Projekts durch das ASTRA erheblich unterstützt. Die Arbeiten setzen grösstenteils Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse sowie der Pla- nungsgeschichte voraus. Diese Kenntnisse sind bei den beteiligten kanto- nalen Stellen vorhanden. Es ist daher von einer erheblichen Zeitersparnis auszugehen, wenn der Kanton diese Arbeiten erbringt. Auf dieser Grund- lage wird das ASTRA die Projektierung an die Hand nehmen können, sobald das Vorhaben in seine Zuständigkeit übergeht.

C. Planungsleistungen und Aufwand Die voraussichtlichen Kosten für die beschriebenen Leistungen sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Modul Aufwand in 1000 Franken 1 Ergänzung verkehrliche Grundlagen 95 2 Anpassungen an aktuelle ASTRA-Normalien 22 3 Vervollständigung der geologischen bzw. hydrogeologischen Grundlagen 816 4 Entwässerungskonzept 55 5 Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem neuen Gewässerschutzgesetz 17 6 Liste möglicher Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen 25 7 Optimierung der Linienführung der offenen Strecken 108 8 Variantenstudium der Anschlüsse 505 9 Konzept zu den Baumethoden (Tunnel) 177 10 Variantenstudium zum Wildtierkorridor 64 11 Verkehrlich flankierende Massnahmen 43 12 Aufarbeitung der technischen Unterlagen 63 13 Nachführen des «Pflichtenhefts Umwelt» 21 14 Verifizierung der Kostenschätzung 21 15 Schlussdokumentation 29 Zwischentotal ohne MWSt 2062 Bauherrenunterstützung 150 Sitzungswesen/Reserven 288 Total ohne MWSt 2500 Total einschliesslich 7,7% MWSt 2700 Diese Kosten sind im Budget 2018 und im KEF 2018–2021 enthalten. Aufgrund der Handlungsfreiheit des Kantons in dieser Sache handelt es sich um neue Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 1 CRG.

Der vom Kantonsrat am 5. Mai 2003 bewilligte Kredit für die Projek- tierungs- und Vorbereitungsarbeiten für das ursprüngliche, 2012 vom Bun- desgericht aufgehobene Projekt (Vorlage 4024) kann abgerechnet werden. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat hierfür separat Antrag stellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die planerischen Vorarbeiten für ein Generelles Projekt zur Lü- ckenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, bewilligt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zürcher Oberlandautobahn, Lückenschliessung, Generelles Projekt, neue Ausgabe | Lexipedia | Lexipedia