RRB Nr. 543/2011
Anfrage Armin Steinmann, Adliswil, betreffend Casino Standort Raum Zürich, Beantwortung
4 maggio 2011Tedesco5 min
Source zh.ch
Anfrage Armin Steinmann, Adliswil, betreffend Casino Standort Raum Zürich, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 94/2011
Sitzung vom 4. Mai 2011
543. Anfrage (Casino Standort Raum Zürich) Kantonsrat Armin Steinmann, Adliswil, hat am 14. März 2011 folgende Anfrage eingereicht: Der Kanton Zürich ist seit je der grösste Aktionär der Flughafen Zürich AG und damit nicht nur indirekt, sondern auch direkt an dessen Entwicklung interessiert. Der in den letzten Jahren erfolgte Ausbau lässt es als dringlich erscheinen, jede Möglichkeit zur Ertragssteigerung sorgfältig zu prüfen und zu fordern. Bei den bisherigen Vergabungen der Konzession zum Betrieb von Spielbanken A + B ist der Kanton Zürich aus nicht ersichtlichen Grün- den übergangen worden. Im vergangenen Jahr hat nun aber die Spiel- bankenkommission bzw. der Bundesrat eine Ausschreibung für ein Casino in der Region Zürich durchgeführt. Es sollen bis Ende 2010 als Ausschreibungstermin fünf Projekte, jedoch alle auf dem engeren Stadtgebiet Zürich gemeldet worden sein. Bisher liegt kein Vorschlag Standort Zürich-Flughafen vor, obwohl sich dieser Standort unter vie- len Titeln als besonders attraktiv erweisen dürfte. Als grösster Aktionär der Flughafen AG wäre es naheliegend, sich schon aus diesem Grund um die Standortkonzession zu bemühen. Kaum ein anderer Standort könnte vergleichbare Vorteile bieten und kaum ein anderes Projekt vergleichbare Vorteile bieten. Der Flughafen ist mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln gleichermassen leicht und vor allem auch aus anderen Kantonsgebieten zu erreichen. Er ver- fügt über eine hervorragende Infrastruktur und berührt keine Wohn- zonen. Ein Casino in Zürich-Flughafen würde vor allem auch interna- tionale Kundschaft (HUB-Verkehr, Überbrückung der Wartezeiten für den Transitverkehr usw.) ansprechen und dem Flughafen eine zusätz- liche Chance für Erträge vermitteln. Urbanes Konfliktpotenzial auf- grund des Freizeitangebots wie Parkplatzprobleme, Lärmprobleme usw. stellt sich hier nicht.
Erwägungen
1. Warum hat sich der Regierungsrat zusammen mit der Flughafen AG bisher nicht für eine Konzession für den Betrieb eines Casinos stark- gemacht und in die Standortdiskussion eingebracht?
2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Auffassung, dass sich der Flug- hafen Zürich-Kloten unter den vielen Gesichtspunkten als Standort für ein Casino internationalen Zuschnitts hervorragend eignet und vor allem auch ein Beitrag wäre, den Flughafen mit seinen zahlrei- chen Dienstleitungsbetrieben als sogenannten HUB zu fördern?
3. Wenn nein, weshalb ist der Regierungsrat bereit, auf ein solches Standortmarketing zu verzichten?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Armin Steinmann, Adliswil, wird wie folgt beantwortet: Das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 (SBG; SR 935.52) trat am 1. April 2000 in Kraft. In Umsetzung des SBG und seiner Ver- ordnungen sowie gestützt auf seinen Grundsatzbeschluss vom 24. Okto- ber 2001 über Zahl und Standorte der beabsichtigten Konzessionen erteilte der Bundesrat insgesamt 21 Spielbanken eine Konzession. Der Kanton Zürich blieb unberücksichtigt. Nachdem die Spielbanken in Arosa und Zermatt ihren Betrieb eingestellt haben, bestehen zurzeit 19 Spielbanken. Mit dem erwähnten Grundsatzbeschluss vom 24. Okto- ber 2001 erteilte der Bundesrat der Eidgenössischen Spielbankenkom- mission (ESBK) den Auftrag, im Herbst 2006 über die Erfahrungen mit dem Spielbankengesetz zu berichten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Der Bericht sollte sich auch dazu äussern, ob ein Bedürfnis oder eine Möglichkeit bestehe, weitere Spielbanken zu konzessionieren. Am 9. März 2007 entschied der Bundesrat gestützt auf den Bericht der ESBK über die Erfahrungen mit dem Spielbanken- gesetz und dem Spielbankenbetrieb (Bericht 2006), während dreier Jahre keine neuen Spielbankenkonzessionen zu erteilen und auch keine Gesuche um Änderungen der Konzessionskategorie entgegenzu- nehmen. Gleichzeitig erteilte er der ESBK den Auftrag, 2009 nochmals Bericht über die Situation zu erstatten und Empfehlungen für das wei- tere Vorgehen zu unterbreiten. Am 24. März 2010 nahm der Bundesrat vom Bericht der ESBK zur Casinolandschaft Schweiz, Situation Ende 2009 (Bericht 2009), Kenntnis und beschloss, in der Stadt Zürich und in der Region Neuenburg zwei Spielbankenkonzessionen auszuschreiben (ESBK-Berichte siehe: http://www.esbk.admin.ch/content/esbk/de/home/ dokumentation/berichte.html). Bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist am 31. Dezember 2010 gingen bei der ESBK fünf Gesuche für eine Spielbank in der Stadt Zürich ein. Der Bundesrat wird seinen Entscheid voraussichtlich im Sommer 2011 fällen.
Zu Frage 1: Die Prüfung der Gesuche auf ihre Bewilligungsfähigkeit und der Entscheid über die Erteilung einer Spielbankenkonzession obliegen dem Bund (Art. 16 SBG). Eine Konzession kann nur erteilt werden, wenn Standortgemeinde und -kanton im Sinne des ihnen zustehenden Vetorechts (vgl. Art. 13 Abs. 1 lit. a SBG) dies befürworten. Wo die Mit- wirkung des Regierungsrates in einem formellen Verfahren vorgesehen ist, setzt er sich mit Nachdruck für den Wirtschaftsstandort Zürich ein. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass eine Spielbank für den Raum Zürich eine touristische Bereicherung und von volkswirtschaftlichem Nutzen sein kann. Er hat deshalb gegenüber der ESBK und auch dem Bundesrat unter Hinweis auf die überzeugenden Standortvorteile wie- derholt, so auch bereits im Rahmen der ersten Konzessionsvergabe im Jahre 2001, in der verschiedene Gesuche für Spielbanken im gesamten Kantonsgebiet (einschliesslich des Flughafens) vorgelegen haben, zum Ausdruck gebracht, er befürworte eine Konzessionsvergabe im Kanton Zürich. Zu Fragen 2 und 3: Gestützt auf den erwähnten Bericht der ESBK Ende 2009, in dem diese die Vergabe einer Konzession für eine Spielbank in der Stadt Zürich empfahl, beschloss der Bundesrat die Ausschreibung einer Konzession auf Stadtgebiet. Ein Standort Flughafen steht damit bis auf Weiteres für die Vergabe einer Spielbankenkonzession nicht zur Diskus- sion.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi