Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Verein Museum Schaffen, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juni 2018
543. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel)
Erwägungen
Mit Beschluss Nr. 715/2015 bewilligte der Regierungsrat dem Verein mu- seum schaffen, Winterthur, einen Planungsbeitrag von Fr. 480 000. Der Verein wurde von der Stadt Winterthur und dem Historischen Verein Winterthur initiiert und 2012 gegründet mit dem Zweck, die Erneuerung des Historischen Museums in Winterthur zu planen und die Grundlage für eine Erweiterung der Trägerschaft und Finanzierung zu schaffen. a) Erfüllung der Auflagen aus RRB Nr. 715/2015 Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Verein museum schaffen hat frühzeitig Kontakt mit dem Schweize- rischen Landesmuseum zwecks Absprachen und Prüfung von Zusam- menarbeitsmodellen aufzunehmen. – Der Verein hat zu prüfen, ob der bisherige Standort beibehalten wer- den soll oder ob beim Thema Schaffen ein Standortwechsel z. B. in ein Industriegebäude anzustreben ist. – Der Beitrag wird nach der Beitragsgewährung zur Hälfte ausbezahlt. Die Auszahlung der zweiten Hälfte erfolgt, sobald der Verein der Kan- tonalen Denkmalpflege und dem Staatsarchiv seine Halbzeit-Ergeb- nisse vorgestellt hat und diese mit der Weiterführung der zweiten Phase einverstanden sind. – Es wird empfohlen, die Bezeichnung «museum schaffen» zu überprü- fen, da diese Bezeichnung zu Missverständnissen führen kann. Die Auszahlung der ersten Beitragstranche von Fr. 240 000 erfolgte nach der Beitragsgewährung 2015. Mit Zwischenbericht vom 9. Januar 2018 legte der Verein museum schaffen dem Lotteriefonds seine Halb- zeit-Ergebnisse vor und ersuchte um Auszahlung der zweiten Beitrags- tranche. Dabei musste festgestellt werden, dass die Auflage betreffend Zu- sammenarbeit mit dem Landesmuseum nicht erfüllt werden kann und die Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Der Verein museum schaffen kann die im RRB Nr. 715/2015 vorgegebene Auflage betreffend Abspra- che mit dem Landesmuseum nicht erfüllen. Da der Verein alle anderen Auflagen erfüllt hat, ist die Auszahlung der zweiten Beitragstranche gleichwohl gerechtfertigt.
b) Auszahlung zugunsten des Historischen Vereins Winterthur In seinem Schreiben an den Lotteriefonds vom 9. Januar 2018 wies der Verein museum schaffen darauf hin, dass er seine Vereinsziele weitgehend erreicht habe und sich deshalb auflöse. Die Trägerschaft des Museums- projektes gehe an den Historischen Verein Winterthur über. Deshalb er- sucht der Verein museum schaffen, die zweite, noch offene Zahlung zu- gunsten des Historischen Vereins zu tätigen. Die Auflösung des Vereins museum schaffen und die Übernahme aller Aktiven und Passiven, Rechte und Pflichten des Vereins museum schaffen durch den Historischen Verein Winterthur wird vertraglich geregelt. Gegen die Auflösung des Vereins museum schaffen und die Nachfolge durch den Historischen Verein Winterthur bestehen keine Einwände. Der Verein museum schaffen ersucht die Finanzdirektion zudem um das Unterzeichnen einer Einverständniserklärung zum «Übergang von Rechten und Pflichten des Vereins museum schaffen auf den Historischen Verein als Rechtsnachfolger». Diesem Anliegen wird mit dem vorliegen- den Beschluss Rechnung getragen. Wie erwähnt, stehen der Auszahlung der zweiten Tranche des Pla- nungsbeitrages von Fr. 240 000 keine Einwände entgegen. Da der Regie- rungsrat mit Beschluss Nr. 715/2015 die Auszahlung des Lotteriefonds- beitrages zugunsten des Vereins museum schaffen bewilligt hat, ist es unter den vorliegenden Umständen folgerichtig, die Zahlung der noch ausstehenden zweiten Beitragstranche zugunsten des Historischen Vereins Winterthur durch den Regierungsrat zu bewilligen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, den noch nicht ausbezahlten Anteil von Fr. 240 000 des mit RRB Nr. 715/2015 bewilligten Planungs- beitrages von Fr. 480 000 zugunsten des Vereins museum schaffen, Win- terthur, dem Historischen Verein Winterthur zur Verwendung gemäss RRB Nr. 715/2015 auszuzahlen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli