RRB Nr. 543/2025
Planungs- und Baugesetz, Änderung vom 27. Januar 2025, Parkierung, Inkraftsetzung
21 maggio 2025Tedesco2 min
Source zh.ch
Planungs- und Baugesetz, Änderung vom 27. Januar 2025, Parkierung, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Mai 2025
543. Planungs- und Baugesetz (Änderung vom 27. Januar 2025,
Erwägungen
Parkierung, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 27. Januar 2025 eine Änderung des Pla- nungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (PBG; LS 700.1) betref- fend Parkierung (KR-Nrn. 341/2019 und 171/2020, ABl 2025-02-07). Mit Verfügung vom 15. April 2025 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen den Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2025-04-25). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des PBG kann damit in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 27. Januar 2025 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 betreffend Parkierung wird auf den 1. August 2025 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die In- kraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli