RRB Nr. 553/2011
Talentklasse Winterthur, Besondere Schule, Verlängerung Bewilligung
4 maggio 2011Tedesco4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Mai 2011
553. Talentklasse Winterthur (Weiterführung als Besondere Schule)
A. Ausgangslage
1. Rechtliche Grundlagen Das Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) legt in § 14 fest, dass der Regierungsrat für besonders begabte Schülerinnen und Schüler Schulen mit Bildungsschwerpunkten oder Rahmenbedin- gungen bewilligen kann, die von der Gesetzgebung abweichen. Beson- dere Schulen werden von den Gemeinden geführt. Der Regierungsrat erteilt die Bewilligung, wenn die Schule einem öffentlichen Interesse entspricht und die von der Bildungsdirektion festgelegten Qualitäts- anforderungen gemäss § 12 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101) erfüllt.
2. Sportpolitisches Konzept des Kantons Zürich Das sportpolitische Konzept des Kantons Zürich vom 5. April 2006 geht davon aus, dass mehrere hundert Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton künstlerisch oder sportlich begabt sind. Ein Teil von ihnen absolviert das Training in Leistungszentren von Verbänden und Vereinen. Im Bereich der Nachwuchsförderung setzt sich der Kan- ton für entsprechende Ausbildungsangebote auf verschiedenen Schul- stufen ein, indem er u. a. die Gemeinden beim Betrieb von Besonderen Schulen unterstützt.
3. Besondere Kunst- und Sportangebote an der Volksschule im Kanton Der Regierungsrat hat bisher drei Besondere Schulen bewilligt (RRB Nrn. 1845/2006 und 170/2011, 1846/2006, 303/2009): – Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland, Uster (65 Ausbildungs- plätze), – Schule für künstlerisch und sportlich besonders fähige Jugendliche der Stadt Zürich (K & S Zürich, 185 Ausbildungsplätze), – Talentklasse Winterthur, befristet bis Ende Schuljahr 2010/11 (22 Aus- bildungsplätze). Alle Ausbildungsplätze sind zurzeit belegt.
4. Verlängerungsgesuch der Zentralschulpflege Winterthur Mit Schreiben vom 15. Juni 2010 ersucht die Zentralschulpflege Win- terthur um Weiterführung «der abteilungs-, anforderungsstufen- und jahrgangsdurchmischten Talentklasse», bis der definitive Entscheid des dritten Schulstandorts einer Kunst- und Sportschule im Kanton Zürich gefällt sei.
B. Umsetzung und Rahmenbedingungen
1. Förderkonzept der Talentklasse Winterthur Die Talentklasse Winterthur wird als jahrgangsdurchmischte 1. und
2. Sekundarklasse geführt. Als spezifische Eigenheit werden alle Schü- lerinnen und Schüler in nur einer abteilungsübergreifenden Sekundar- klasse unterrichtet. Geplant ist, dass weitere Schülerinnen und Schüler auf Beginn des Schuljahres 2011/12 in die erste Klasse aufgenommen werden, sodass die Talentklasse inskünftig drei Klassenzüge mit total 22 Schülerinnen und Schülern umfasst. Analog dem pädagogischen Konzept der bereits bestehenden Kunst- und Sportschulen in der Stadt Zürich und in Uster sind im Unterricht die Ziele des zürcherischen Lehrplans einzuhalten. Der Übertritt an andere Schulen, der Anschluss an Berufsausbildungen und an weiter- führende Schulen ist zu gewährleisten. Das Unterrichtspensum der Schülerinnen und Schüler hat mindestens 20 Wochenlektionen zu be- tragen. Besondere Unterrichtsformen wie Lerncoaching, Unterricht in Ateliers und Teilgruppen sind zulässig. Die Talentklasse Winterthur ist für die schulische Förderung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Die Förderung der beson- deren Begabungen in den Bereichen Kunst und Sport liegt bei ausser- schulischen Partnerorganisationen.
2. Jugendliche Kunst- und Sporttalente im Kanton Zürich Gemäss der Definition der Expertengruppe «Nachwuchsförderungs- konzept Kanton Zürich» sind Jugendliche dann als «Sporttalente» an- zuerkennen, wenn diese die Förderstufe Swiss Olympic Elite national erreicht haben oder im Besitz einer Swiss Olympic Talents Card natio- nal, regional oder lokal sind. Falls in einer Sportart keine Talents Cards vergeben werden, so ist die Empfehlung eines anerkannten Verbands in Absprache mit dem kantonalen Beauftragten für Nachwuchsförderung notwendig. Die Expertengruppe schlägt vor, im Kanton Zürich auf der Sekun- darstufe I insgesamt 360 schulische Ausbildungsplätze für künstlerisch oder sportlich talentierte Jugendliche zur Verfügung zu stellen. Davon
sollen in der Stadt Zürich 230 Plätze sowie in Uster und in Winterthur im Endausbau je 65 Plätze angeboten werden. Das Gesuch der Zentral- schulpflege Winterthur, die Talentklasse vorerst mit 22 Schülerinnen und Schülern weiterzuführen, ist daher ausgewiesen.
3. Finanzierung der Kunst- und Sportschulen Grundlage für die Finanzierung der Besonderen Schulen bildet § 62 Abs. 1 lit. b VSG. Neben den ordentlichen Vollzeiteinheiten (VZE) wer- den den Kunst- und Sportschulen zusätzliche VZE für ihre besonderen Aufwendungen bewilligt. Der Talentklasse Winterthur stehen neben den ordentlich zugeteilten 1,32 VZE zusätzlich rund 0,45 VZE (13 Lek- tionen) zur Verfügung. Insgesamt ist gegenüber einer regulären Schule mit einem Mehraufwand von Fr. 61 000 pro Jahr zu rechnen, der anteil- mässig von Kanton und der Zentralschulpflege Winterthur getragen wird. Der Kantonsanteil an der Finanzierung der zusätzlichen Vollzeit- einheiten beträgt rund Fr. 30 000 pro Jahr. Diese Kosten sind im Budget und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 in der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschule, enthalten.
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Bewilligung für die Führung der Talentklasse der Zentralschul- pflege Winterthur für künstlerisch und sportlich begabte Jugendliche wird um zwei Jahre, d. h. bis Ende Schuljahr 2012/13, verlängert. II. Mitteilung an die Zentralschulpflege Winterthur, Mühlestrasse 5, Postfach, 8402 Winterthur, sowie an die Sicherheitsdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi