RRB Nr. 557/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Affoltern a.A., Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
26 maggio 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Mai 2021
557. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Affoltern a. A.)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Affoltern a. A. haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Affoltern a. A. beschlos- sen. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. Oktober 2021 in Kraft. Die Änderungen umfassen die Verkleinerung der Anzahl Mit- glieder der Schulpflege und die Einführung einer Leitung Bildung.
3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Affoltern a. A. am 7. März 2021 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Affoltern a. A., Stadtverwaltung, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, den Bezirksrat Affoltern, Bezirksge- bäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungs- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli