RRB Nr. 558/2012
Vertretungen des Regierungsrates, Amtsdauer 2011-2015, Änderung
30 maggio 2012Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Mai 2012
558. Vertretungen des Regierungsrates, Amtsdauer 2011–2015,
Erwägungen
Änderung Mit Beschluss Nr. 880/2011 legte der Regierungsrat seine Vertretungen für die Amtsdauer 2011–2015 fest. Die Opernhaus Zürich AG hat am 6. Dezember 2010 den Regierungs- rat ersucht, im Hinblick auf die Generalversammlung vom 31. Januar 2011 einer Statutenänderung zuzustimmen. Der Regierungsrat stimmte dieser Änderung mit Beschluss Nr. 1863/2010 zu. Dabei ging es im Wesent- lichen um die Erweiterung des Verwaltungsrates von neun auf elf Mit- glieder, wobei der Regierungsrat neu sechs Mitglieder abordnen kann. Bei der Festlegung der Abordnungen für die Amtsdauer 2011–2015 blieb ein Sitz im Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG vakant. Der Kanton Zürich trat am 1. Juli 2003 der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultur- einrichtungen bei. Die interkantonale Kulturlastenvereinbarung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Gestützt auf diese Sachlage ist es sinn- voll, eine Vertretung eines Vereinbarungskantons im Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG Einsitz nehmen zu lassen. Um allen Verein- barungskantonen gerecht zu werden, ist eine Rotation der Einsitznahme vorgesehen. Der Kanton Aargau wurde eingeladen, das Angebot zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten. Mit Schreiben vom 8. Mai 2012 wurde Regierungsrat Alex Hürzeler, geboren 1965, Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport, in den Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG vorgeschlagen. Die Abordnung erfolgt bis Ende der Amtsdauer 2011–2015.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. In den Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG wird mit Wirkung ab 1. Juni 2012 für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 abgeordnet: Alex Hürzeler, geboren 1965, Regierungsrat des Kantons Aargau, Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport.
II. Dieser Beschluss ist bis zur gemeinsamen Medienmitteilung der Kantone Aargau und Zürich nicht öffentlich.
III. Mitteilung an Regierungsrat Alex Hürzeler, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, die Direktion der Opernhaus Zürich AG, Falkenstrasse 1, 8008 Zürich, die Kantone der interkantonalen Kulturlastenvereinba- rung und deren Geschäftsstelle, siebenfach (Versand gesamthaft durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi