Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 562/2015

Zürcher Fachhochschule, Fachhochschulrat, Präsidium, Wahl

27 maggio 2015Tedesco2 min

Source zh.ch

Zürcher Fachhochschule, Fachhochschulrat, Präsidium, Wahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2015

562. Zürcher Fachhochschule, Fachhochschulrat (Präsidium)

Erwägungen

1. Rechtliche Grundlagen Der Fachhochschulrat ist laut § 10 Abs. 1 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG, LS 414.10) das oberste Organ der Zürcher Fach- hochschule (ZFH). Seine Aufgaben sind in § 10 FaHG geregelt. Der Fachhochschulrat setzt sich laut § 9 FaHG aus dem für das Bildungs- wesen zuständigen Mitglied des Regierungsrates und sechs bis acht vom Regierungsrat gewählten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirt- schaft, Sozialwesen und Politik zusammen. Die Amtsdauer der gewähl- ten Mitglieder beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Mitglieder des Fachhochschulrates und dessen Präsidentin oder Präsident werden gemäss § 8 Abs. 2 lit. b FaHG vom Regierungsrat ge- wählt. Der Kantonsrat genehmigt die Wahl des Fachhochschulrates (§ 7 Abs. 2 lit. e FaHG).

2. Wahl des Präsidiums für den Rest der Amtsdauer 2015–2018 Der Regierungsrat wählte mit Beschluss Nr. 1105/2014 die Mitglieder des Fachhochschulrates für die Amtsdauer 2015–2018 und bestimmte da- bei Regierungsrätin Regine Aeppli als Präsidentin. Der Kantonsrat ge- nehmigte die Wahlen am 23. Februar 2015 (Vorlage 5138). Regine Aeppli gehörte dem Fachhochschulrat von Amtes wegen seit Mai 2003 an und war seither auch dessen Präsidentin. Da sie als Bildungsdirektorin auf Ende der Legislatur zurücktrat, wird ihre Nachfolgerin, Dr. Silvia Steiner, Einsitz im Fachhochschulrat nehmen. Der Regierungsrat hat jeweils das für das Bildungswesen zuständige Mitglied des Regierungsrates mit dem Präsidium des Fachhochschulrates betraut.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Präsidentin des Fachhochschulrates für den Rest der Amtsdauer 2015–2018 wird gewählt: Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, Vorsteherin der Bildungsdirektion

II. Die Wahl der Präsidentin des Fachhochschulrates bedarf der Geneh- migung durch den Kantonsrat.

III. Mitteilung an die Gewählte und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi