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Unterhaltsreinigung Wohnheim Tilia, gebundene Ausgabe, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. April 2022

562. Unterhaltsreinigung Wohnheim Tilia (gebundene Ausgabe

Erwägungen

und Vergabe)

Ausgangslage Das Wohnheim Tilia bietet erwachsenen Menschen mit Beeinträchti- gung und herausforderndem Verhalten ein sicheres und wertschätzendes Zuhause sowie eine Tagesstruktur an. Die Wohngruppen des Wohnheims Tilia befinden sich auf dem Areal der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) in Rheinau und wurden durch Mitarbeitende der PUK bis anhin auch gereinigt. Das Wohnheim Tilia gehört zum Sozialamt. Es gilt deshalb die Bezugspflicht von Reinigungsleistungen gemäss § 41 Abs. 1 der Immobilienverordnung (LS 721.1). Da der Reinigungsvertrag des Wohnheims Tilia mit der PUK auf Ende Mai 2022 gekündigt wurde, mussten die Reinigungsdienstleis- tungen per 1. Juni 2022 öffentlich ausgeschrieben werden.

Vergabe Aufgrund des geschätzten Auftragsvolumens wurde ein offenes Ver- gabeverfahren durchgeführt. Es sind vier Angebote von Fr. 106 170.55 bis Fr. 134 915.60 netto pro Auftragsjahr eingegangen. Aufgrund der Prüfung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Reinigungsarbeiten an die Vebego AG, Neuhausen, zum Gesamtbetrag von jährlich Fr. 194 000 (einschliesslich MWSt) zu vergeben. Darin enthalten ist eine Reserve von rund 35% für Unvorhergesehenes, wie beispielsweise Raumreinigungs- und Objektänderungen, da Renovierungsarbeiten und Umzugsarbeiten innerhalb des Wohnheims Tilia vorgesehen und darum Doppelbelegun- gen möglich sind. Die Verträge werden auf vier Jahre abgeschlossen und können optional höchstens um drei Jahre verlängert werden. Für sieben Jahre ergibt sich somit einschliesslich Reserve ein Betrag von ge- samthaft Fr. 1 358 000 (einschliesslich MWSt).

Ausgabe Für die Unterhaltsreinigung des Wohnheims Tilia ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 358 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700 Immobilienamt, zu bewilligen.

Diese Ausgabe kann gemäss dem abzuschliessenden Vertrag wie folgt der Teuerung angepasst werden: Prozentuale Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten im Maximum gemäss allgemeinverbindlichem Gesamt- arbeitsvertrag sowie der gesetzlichen Sozialleistungen des kommenden Jahres × 0,8 und prozentuale Änderung im Maximum des Landesindexes der Konsumentenpreise × 0,2 (Indexbasis Dezember 2020 = 100%). Mass- gebend für die Berechnung allfälliger Anpassungen ist jeweils die Index- standentwicklung von Juni bis Juni des Folgejahres. Das Immobilien- amt ist gehalten, die vom Vertragspartner geltend gemachte Preissteige- rung zu prüfen und gegebenenfalls zu akzeptieren oder abzulehnen. Für das Vorhaben sind im Budget 2022 sowie im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 folgende Mittel eingestellt (in Franken): 2022 2023 2024 2025 194 000 194 000 194 000 194 000

Die restlichen Mittel werden im KEF 2023–2026 und in die Folgejahre eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterhaltsreinigung des Wohnheims Tilia in Rheinau wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 358 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt.

II. Die Ausgabe wird nach Massgabe der in den Erwägungen genann- ten vertraglichen Bestimmungen der Teuerung angepasst.

III. Die Unterhaltsreinigung des Wohnheims Tilia wird gemäss An- gebot vom 23. Februar 2022 zu Fr. 1 006 000 an die Vebego AG, Neuhau- sen, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 358 000 erhöhen.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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