RRB Nr. 57/2009
Zürcher Höhenklinik Wald, Anbau Therapieräume, Projektgenehmigung, Staatsbeitrag
14 gennaio 2009Tedesco5 min
Source zh.ch
Zürcher Höhenklinik Wald, Anbau Therapieräume, Projektgenehmigung, Staatsbeitrag
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2009
57. Zürcher Höhenklinik Wald (Anbau Therapieräume)
Erwägungen
Die medizinische Rehabilitation war in den letzten Jahren einem ebenso ausgeprägten Wandel ausgesetzt wie die somatische Akutversorgung. Die Komplexität der zu behandelnden Erkrankungen ist deutlich grösser geworden. Die Patientinnen und Patienten sind heute deutlich älter als früher und weisen zunehmend Mehrfacherkrankungen mit sich überla- gernden und gegenseitig beeinflussenden Krankheitsbildern auf. Da gleichzeitig die Aufenthaltsdauer in den Spitälern und damit die Länge der Erstbehandlungen ständig sinkt, nehmen die Anforderungen an die postakute Weiterbehandlung laufend zu. Neben der fachlichen Quali- fikation der Mitarbeitenden bildet die baulich-technische Infrastruktur die zentrale Voraussetzung für eine wirksame, zweckmässige und wirt- schaftliche Behandlung. Die Gebäudeinfrastruktur der Zürcher Höhenklinik Wald (ZHW) weist altersbedingte bauliche und betriebliche Mängel auf. Vor allem die räumlichen Gegebenheiten im Therapiebereich bereiten grosse Prob- leme: – Die Therapieeinrichtungen sind dezentral über das ganze Haus ver- teilt, was zu langen Wegen und entsprechender betrieblicher Ineffi- zienz führt. – Es fehlt an grösseren Therapieräumen beispielsweise für Gruppen- therapien und für die modernen therapeutischen Apparate. – Verschiedene Therapiegeräte mussten aus Platzmangel in Korridoren platziert werden, was die patientengerechte Therapierung erschwert, die Privatsphäre der Patientinnen und Patienten verletzt und den Brandschutzvorschriften zuwiderläuft. Die ZHW, die mit Leistungsauftrag der Gesundheitsdirektion die Versorgung im Bereich der Rehabilitation sicherstellt, soll daher im Therapiebereich erweitert werden. Geplant ist ein eingeschossiger Anbau auf der Südseite des Hauptgebäudes. Der Anbau umfasst zwei je 70 m2 grosse Therapieräume für die medizinische Trainingstherapie (MTT-Raum) und für Gruppentherapien sowie einen Wartebereich. Die beiden neuen Therapieräume werden über einen Verbindungsgang an das Hauptgebäude angeschlossen. Im Hauptgebäude wird zudem ein bestehendes Physiotherapiebüro in zwei Büros für die Therapieverant- wortlichen unterteilt.
Der Anbau wird kostengünstig als Holzelementbau erstellt und mit Faserzementplatten verkleidet. Das Flachdach wird mit einer pflege- leichten Begrünung versehen. Die Wände und Decken des Anbaus wer- den innen mit Gipsplatten verkleidet; als Bodenbelag ist Linoleum vor- gesehen. Der bestehende Gerätepark wird punktuell ergänzt; zusätzlich ist die Beschaffung eines sogenannten «Lokomaten», eines Systems zur Behandlung von neurologischen Bewegungs- und Gehstörungen, vor- gesehen. Durch die Schaffung der zentralen Therapieräume können die Geräte aus den Korridoren entfernt und die Brandschutzvorschriften (Freihal- tung der Fluchtwege) eingehalten werden. Die Multifunktionalität der neuen höheren und grösseren Therapieräume bringt Verbesserungen bei den Therapieangeboten und bei der Patientenschulung. Die ZHW hat durch das Architekturbüro Johann Frei, Winterthur, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag des Architekten vom 14. April 2008 Fr. 1 300 000 (Kostenstand 1. April 2008). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Vorbereitungsarbeiten Fr. 45 600 Gebäude Fr. 689 200 Umgebung Fr. 39 900 Ausstattung Fr. 384 650 Baunebenkosten Fr. 113 790 Reserve (rund 2%) Fr. 26 860 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) Fr. 1 300 000
Die Baudirektion hat das Vorhaben geprüft. Sie beurteilt das Projekt und die Kosten als angemessen. Die beitragsberechtigten Kosten betragen gemäss dem Gutachten der Baudirektion Fr. 1 300 000. Allfällige nicht beitragsberechtigte Kosten werden aufgrund der Schlussabrechnung ermittelt. Gemäss dem weiterhin geltenden § 40 des Gesundheitsgesetzes vom 4. November 1962 (vgl. dazu § 64 Gesundheitsgesetz vom 2. April 2007; LS 810.1) leistet der Staat Kostenanteile an die Investitionen und den Betrieb der den Bedürfnissen der Bevölkerung dienenden Kranken- häuser. Der Beitragssatz für die ZHW beträgt 100%. Bei beitrags- berechtigten Kosten von Fr. 1 300 000 ergibt sich ein Kostenanteil von Fr. 1 300 000. Der Staatsbeitrag geht zulasten des Kontos 6310.5640, Investitionsbeiträge an gemischtwirtschaftliche Unternehmungen. Im Budget 2009 sind für das Vorhaben Fr. 800 000 eingestellt. Der restliche Beitrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2009–2012 für das Jahr 2010 enthalten.
Bei einem Standardsatz für Abschreibung und Zinsen von 10% be- laufen sich die Kapitalfolgekosten auf Fr. 130 000 pro Jahr. Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die ZHW geht vielmehr davon aus, dass durch die Konzentration der Therapieangebote an einem Ort 15 Stellenprozente eingespart werden können. Der gewährte Kostenanteil ist gegebenenfalls an die auf den 1. Januar 2012 in Kraft tretende Änderung der Spitalfinanzierung gemäss revi- diertem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) anzupassen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Spitalkosten über Fall- pauschalen abgegolten, die neben Betriebs- neu auch Investitionskos- tenanteile enthalten. Dies wird voraussichtlich auch eine Modifikation der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen erforderlich machen. Der Kostenanteil an die Zürcher Höhenklinik Wald ist deshalb unter dem Vorbehalt zu entrichten, dass der Beitrag bei einer späteren Ände- rung der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen an das KVG in Revision gezogen und gegebenenfalls pro rata temporis zurückgefor- dert oder in ein Darlehen umgewandelt werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Anbau der Therapieräume der Zürcher Höhen- klinik Wald wird genehmigt.
II. An die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 1 300 000 (Kostenstand 1. April 2008) wird ein Kostenanteil von 100%, höchstens aber Fr. 1 300 000 zugesichert. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes. Der Staatsbeitrag wird unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung der kantonalen Spi- talfinanzierungsbestimmungen ausgerichtet.
III. Die Kosten gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismit- tel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Zürcher Höhenklinik, 8639 Faltigberg-Wald (E), sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheits- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi