Anfrage Rico Brazerol, Horgen, Entscheid Mittelschul-Standort linkes Zürichsee-Ufer, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 293/2017
Sitzung vom 31. Januar 2018
57. Anfrage (Entscheid Mittelschul-Standort linkes Zürichsee-Ufer) Kantonsrat Rico Brazerol, Horgen, hat am 6. November 2017, folgende An- frage eingereicht: Im April 2013 hat der Regierungsrat entschieden, dass am linken Zü- richsee-Ufer ein Standort für eine Mittelschule zu evaluieren sei. Insge- samt wurden 28 Grundstücke überprüft, bevor Anfang 2016 mit dem Grob-Areal, der Allmend (beide Horgen), dem Au-Park in Au und dem Blattmann-Areal in Wädenswil noch vier Standorte zur Auswahl stan- den. Heute kann man davon ausgehen, dass nur noch der Au-Park oder die Allmend in Frage kommen. Zumindest offiziell ist aber immer noch kein Entscheid gefallen. Ende 2015, Sommer 2016, Herbst 2016, Januar 2017, Sommer 2017 – die Liste der immer wieder angekündigten Entschei- dungs-Termine ist ziemlich beeindruckend. Beide Standorte erfüllen die Voraussetzungen, wobei der Au-Park ver- kehrstechnisch eher besser erschlossen ist. Die Ausgangslagen sind aber völlig unterschiedlich. Allmend, Horgen: Der Kanton hat sich den Standort Allmend Horgen bereits 1977 gesichert. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit bezahlte der Kanton der Allmend Kooperation 1996 dafür gut 27 Mio. und hat das erworbene Grundstück auch gleich im Richtplan als möglichen Mittel- schul-Standort eingetragen. Durch die Nicht-Nutzung des Landes seither dürfte das Ganze den Kanton bis anhin rund 50 Mio. Franken gekostet haben. Au-Park, Au/Wädenswil: Dieses Areal ist Industriezone. Die Ebner- Firma Intershop-Holding plant eine Überbauung mit 300 Wohnungen inkl. Gewerbefläche. Mit oder ohne Mittelschule muss das Areal umgezont wer- den. Die zusätzlichen Kosten für die Mittelschule sind unklar, je nachdem ob Kauf, Baurecht oder Miete des benötigten Landes zur Anwendung kommt. Als Mitinitiant vom Bildungs- und Sport-Campus in der Allmend Hor- gen bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wir leben in einer Zeit, in der an allen Ecken und Enden gespart wer- den muss. Das Land in der Horgner Allmend gehört bereits dem Kan- ton und ist im Richtplan eingetragen. Müsste das nicht einen entschei- denden Einfluss auf die «Kosten pro Schüler» haben?
2. Stichwort Planungssicherheit. Falls die kommerziell ausgerichtete Firma Intershop-Holding die Grossüberbauung im Au-Park realisiert, wird – mit oder ohne Mittelschule – das Referendum ergriffen. Dies hat die IG AuPark bereits angekündigt. Kann der Regierungsrat das Risiko ein- gehen, dass das Projekt «Mittelschule am linken Zürichsee-Ufer» um Jahre verzögert wird? Zumal ja ursprünglich sogar geplant war, bis 2019 ein Provisorium zu erstellen.
3. Es wird immer wieder gemunkelt, der Entscheid für den Au-Park sei schon vor Monaten gefallen. Nur weil sich die Verhandlungen mit den Verantwortlichen schwierig gestalten, sei noch nicht kommuniziert wor- den. Was sagt die Regierung zu dieser Theorie?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Rico Brazerol, Horgen, wird wie folgt beantwortet: Die Evaluation eines neuen Mittelschulstandortes ist ein umfassender und aufwendiger Prozess. In einer ersten Phase für die Evaluation eines neuen Mittelschulstandortes am linken Zürichsee-Ufer wurden 28 Grund- stücke bezeichnet, welche die Eignungskriterien für einen neuen Mittel- schulstandort erfüllten. Massgeblich für die Beurteilung waren insbeson- dere das Einzugsgebiet und das damit verbundene Schülerpotenzial, die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und die realisierbare Mindest- geschossfläche. In einer zweiten Phase wurde die Verfügbarkeit dieser Grundstücke abgeklärt. Vier Grundstücke, die alle Kriterien erfüllten, wurden vertieft überprüft. Diese Grundstücke – es handelte sich um das «Grob-Areal» in Horgen, die «Allmend» Horgen, das Areal «AuPark» in Wädenswil und das «Blattmann-Areal» in Wädenswil – wurden einer Machbarkeitsstudie sowie einer vertieften immobilienökonomischen Analyse und Bewertung unterzogen. Dabei wurden baurechtliche Ge- sichtspunkte ebenso berücksichtigt wie die potenzielle Schülerzahl einer Mittelschule an diesen Standorten. Zudem wurden Auswirkungen einer Mittelschule auf die Umgebung und umgekehrt geprüft sowie die unter- schiedlichen Angebote (Eigentum, Baurecht und Miete) kostenmässig ver- glichen. Es zeigte sich, dass sich drei der vier Grundstücke für den Bau einer Mittelschule eignen würden, dies jedoch mit unterschiedlichen Aus- wirkungen hinsichtlich Kosten, Termine, Umsetzung, Betrieb oder Ent- lastung des öffentlichen Verkehrs. Das «Blattmann-Areal» in Wädenswil wurde wegen der baulichen Einschränkungen, der vergleichsweise schlech- ten Standortqualität und des vom Grundstückeigentümer angestrebten Mietmodells nicht weiter einbezogen.
Zu Frage 1: Die Bewertung der Standorte erfolgte mittels verschiedener Kriterien. Dazu gehörte unter anderem auch der Kaufpreis für das Grundstück. Im Vordergrund für die Bewertung eines möglichen Mittelschulstandortes stand das Schülerpotenzial eines Standortes. Die potenziellen Schülerzahlen wurden anhand von Erfahrungswer- ten aufgrund der heutigen Verteilung der Schülerinnen und Schüler sowie aufgrund von Reisezeiten festgelegt. Dabei erzielten die Standorte «Grob- Areal» in Horgen und «AuPark» in Wädenswil die besten Werte, da sie an der Seelinie der S-Bahn liegen. Mit diesen beiden Standorten kann die S-Bahn-Verbindung nach Zürich erheblich entlastet werden. Der Standort «Allmend» in Horgen wies dagegen mit seiner Lage im Oberdorf ein geringes Schülerpotenzial auf. Ein grosser Teil der Schüle- rinnen und Schüler müsste im Bahnhof Horgen auf einen Bus umsteigen oder zum Bahnhof Horgen Oberdorf reisen, um auf die Allmend im Ober- dorf zu gelangen. Zusätzliche Abklärungen haben ergeben, dass die Ka- pazitäten der bestehenden Buslinien zur Erschliessung mittels öffentli- chen Verkehrs (öV) nicht ausreichen würden. In diesem Zusammenhang wurde eine Kostenschätzung für die öV-Erschliessung am Standort All- mend vorgenommen. Auf der Grundlage von 1000 Schülerinnen und Schü- lern würden jährliche zusätzliche Kosten bis zu Fr. 730 000 entstehen. Die zusätzlichen Kapazitäten würden nur an den Spitzenzeiten benötigt, was zu einer Überlastung des Busbahnhofs Horgen, zu baulichen Massnah- men an den Haltekanten und im Bereich der Garagierung führen würde. Es ist deshalb davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler weiterhin eine Mittelschule in der Stadt Zürich besuchen würden, weil dies mit kürzeren Reisezeiten und ohne umzusteigen möglich ist. In diesem Sinne hat auch die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg bereits 2016 festgehalten, dass bei der Wahl des Mittelschulstandortes der Anbindung an den öffentlichen Verkehr Priorität eingeräumt werden solle. Der Zür- cher Verkehrsverbund unterstützte aus diesen Gründen die Standorte Wädenswil «AuPark» und Horgen «Grob-Areal». Der Standort «Grob-Areal» in Horgen erzielte die besten Werte, wenn einzig die Standortqualitäten berücksichtigt werden. Die sehr hohen In- vestitionskosten für den Grundstückerwerb und die Umnutzung liessen diesen Standort im Kosten-Nutzen-Vergleich zu den anderen Standorten jedoch schlecht abschneiden. Zudem verfolgte die Grundeigentümerin pa- rallel ein Alternativprojekt. Dies führte dazu, dass sich der offerierte Kauf- preis nach dem Stichtag Ende 2016 deutlich erhöhte und sich nicht mehr als wirtschaftlich erwies.
Der Standort des Areals «AuPark» in Wädenswil erfüllte als einziger Standort alle Beurteilungskriterien gut und ausgeglichen. Die Stadt Wä denswil hat gemäss Beschluss des Stadtrates vom 29. August 2016 ange- boten, Turnhallen in unmittelbarer Nähe zu erstellen und dem Kanton zur Nutzung zu vermieten oder andere Varianten zu prüfen. Dies ist als weite- rer Vorteil zu bewerten, der für den Bau der Kantonsschule im «AuPark» Wädenswil spricht. Zu Frage 2: Unabhängig von der Erstellung des Neubaus ist es notwendig, den Schul- betrieb der Kantonsschule in Wädenswil auf Schuljahresbeginn 2020/2021 in einem Provisorium aufzunehmen. Damit kann sichergestellt werden, dass ab 2020 die steigende Zahl an Mittelschülerinnen und -schülern zu- mindest teilweise aufgefangen werden kann. Das Provisorium ermöglicht es, bis zur Erstellung der definitiven Schulgebäude eine Schule für rund 500 Mittelschülerinnen und -schüler zu führen. Zu Frage 3: Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat mit Beschluss vom 8. No- vember 2017 die Errichtung einer Kantonsschule in Wädenswil (Vorlage 5409). Gleichzeitig genehmigte er den Kaufvertrag über eine Fläche von rund 10 880 m2 auf dem Areal der Intershop-Gruppe im Gebiet Au. Der Kaufpreis beträgt 19,8 Mio. Franken. Der Kaufvertrag wurde unter den Vorbehalten abgeschlossen, dass der Kantonsrat der Gründung einer Kantonsschule in Au-Wädenswil zustimmt und der private Gestaltungs- plan «AuPark» rechtskräftig wird.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi