RRB Nr. 570/2018
Kantonale Volksabstimmung vom 10. Juni 2018, Ergebnisse, Publikation
20 giugno 2018Tedesco1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Juni 2018
570. Kantonale Volksabstimmung vom 10. Juni 2018; Ergebnisse, Publikation Am 10. Juni 2018 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vor- lagen statt:
Erwägungen
1. Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) (ABl 2017-11-10)
2. Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016) (ABl 2017-11-10) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (LS 161) sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert einer Frist von fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 10d Ver- waltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959 [LS 175.2]).
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt ver- öffentlicht (ABl 2018-06-22).
II. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli