RRB Nr. 574/2018
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Herrliberg, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
20 giugno 2018Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Herrliberg, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Juni 2018
574. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Herrliberg)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (KV; LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung bedarf der Genehmi- gung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das In- krafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regie- rungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeindegesetz vom 20. April 2015). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Herrliberg ha- ben anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 die Total- revision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Herrliberg beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt auf Beginn der Amtsdauer 2018– 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Ge- meindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeinde- ordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Herrliberg aufgehoben. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Herrliberg am 24. Sep- tember 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Herrliberg, Gemeinderatskanzlei, Forchstrasse 9, Postfach, 8704 Herrliberg, den Bezirksrat Meilen, Dorf- strasse 38, Postfach, 8706 Meilen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli