Gemeindewesen, Zweckverband Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2009
575. Gemeindewesen (Zweckverband Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrats (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Adliswil, Hirzel, Horgen, Hütten, Kilch- berg, Langau a. A., Oberrieden, Richterswil, Rüschlikon, Schönenberg, Thalwil und Wädenswil sind 1977 übereingekommen, sich unter der Bezeichnung «Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg» als regionale Planungsvereinigung gemäss Planungs- und Baugesetz zu einem Zweck- verband zusammenzuschliessen (RRB Nr. 4480/1977). Zwischen dem 13. März und dem 28. September 2008 haben die zu- ständigen Gemeindeorgane der zwölf Verbandsgemeinden einer Total- revision der Verbandsstatuten zugestimmt. Der Bezirksrat Horgen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel er- griffen wurden. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Einführung des obliga- torischen Finanzreferendums für einmalige Ausgaben über Fr. 750 000 und für wiederkehrende Ausgaben über Fr. 75 000, die Verkleinerung der De- legiertenversammlung von 28 auf zwölf Mitglieder, die Einführung einer Geschäftsleitung mit fünf Mitgliedern und die Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit. Die neuen Statuten geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Einwendungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Zürcher Planungsgruppe Zimmer- berg werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg, c/o Ge- meindeverwaltung Thalwil, Dorfstrasse 10, Postfach 1531, 8800 Thalwil, die Gemeinde- bzw. Stadträte Adliswil, 8134 Adliswil, Hirzel, 8816 Hir- zel, Horgen, 8810 Horgen, Hütten, 8825 Hütten, Kilchberg, 8802 Kilch- berg, Langau am Albis, 8135 Langnau am Albis, Oberrieden, 8942 Ober- rieden, Richterswil, 8805 Richterswil, Rüschlikon, 8803 Rüschlikon, Schönenberg, 8824 Schönenberg, Thalwil, 8800 Thalwil und Wädenswil, 8820 Wädenswil, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi