RRB Nr. 598/2024
Strassen, Zürich, Birmensdorferstrasse, Projektgenehmigung
5 giugno 2024Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2024
598. Strassen (Zürich, Birmensdorferstrasse, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 5. April 2024 das Projekt an der Birmensdorferstrasse, im Bereich des Knotens Ämt- lerstrasse (Bau Nr. 19 059), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleich- zeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- pauschale. Die Birmensdorferstrasse ist eine kantonal klassierte Hauptverkehrs- strasse (HVS 382). Entlang ihr verlaufen eine regional klassierte Velo- route und eine Ausnahmetransportroute des Typs II. Eine provisorische Ausnahmetransportroute des Typs II verläuft entlang der Ämtlerstrasse. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unter- liegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Beim Knoten Birmensdorfer-/Ämtlerstrasse bestehen Sicherheitsde- fizite. Die Hauptursache sind Unfälle zwischen dem in die Birmensdor ferstrasse einbiegendem motorisiertem Individualverkehr und dem Velo- verkehr in Fahrtrichtung Triemli. Trotz vorhandenen und stellenweise eingefärbten Velostreifen sind die Velofahrenden einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Das vorliegende Vorhaben sieht im betroffenen Streckenab- schnitt drei neue Lichtsignalanlagen (LSA) vor. Neben der LSA-Regelung des Knotens werden zwei bestehende Fussgängerstreifen leicht versetzt angeordnet und mit einer LSA ausgestattet. Weiter wird die bestehende Busspur in der kommunalen Ämtlerstrasse verlängert, neu in Seitenlage angeordnet und für den Veloverkehr geöffnet. Von der Stations- in die Ämtlerstrasse kann künftig nur noch rechts und von der Ämtler- in die Birmensdorferstrasse nur noch links abgebogen werden. Der Baubeginn ist im Frühsommer 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 12. Dezember 2022 Stellung genommen. Die darin vorgebrachten Begehren gelten als bereinigt. Die Leistungsfähig- keit des überkommunalen Strassennetzes wird durch das Projekt nicht vermindert, weshalb es mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar ist. Da die baulichen Massnahmen von untergeordneter Bedeutung sind, hat die Stadt Zürich auf die Durchführung eines Mitwirkungs- und Auf- lageverfahren gemäss §§ 13, 16 und 17 StrG verzichtet. Die neuen Ver- kehrsvorschriften wurden am 8. Februar 2023 publiziert und sind rechts-
kräftig. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 3108 vom 1. No- vember 2023 die Ausgaben bewilligt und das Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt an der Birmensdorferstrasse, im Bereich des Knotens Ämtlerstrasse betragen voraussichtlich Fr. 1 245 000. Davon können voraussichtlich Fr. 915 000 der Baupauschale belastet wer- den. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG be- lasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Birmensdorferstrasse, im Bereich des Knotens Ämtlerstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli