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Erneuerungswahl des Regierungsrates für die Amtsdauer 2019-2023, Anordnung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Juni 2018

605. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsdauer 2019–2023

Dispositiv

Der Regierungsrat beschliesst: I. Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsdauer 2019–2023 findet am Sonntag, den 24. März 2019, statt. Die Wahl erfolgt durch das Mehrheitswahlverfahren an der Urne mit leeren Wahlzetteln. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, ihren politischen Wohn- sitz im Kanton Zürich haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind. Wählbar ist jede stimm- berechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. II. Die Wahlbüros übermitteln die Wahlergebnisse am Wahltag ab

10.00

Uhr bis spätestens 17.00 Uhr dem Statistischen Amt als kantona- lem Wahlbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros sowie sämtlichen Kreiswahl- vorsteherschaften mitzuteilen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). V. Veröffentlichung im Amtsblatt. VI. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statisti- sche Amt als kantonales Wahlbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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