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Decisione

RRB Nr. 609/2013

Strassen, Zürich, Gladbachstrasse RVS 30052, Projektgenehmigung

5 giugno 2013Tedesco3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Gladbachstrasse RVS 30052, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2013

609. Strassen (Zürich, Gladbachstrasse RVS 30052)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 17. April 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Erneuerung der Gladbachstrasse, Abschnitt Hinterberg- bis Kraft- strasse, Zürich (Bau Nr. 08 087), zur Genehmigung durch den Regierungs- rat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhalts- pauschale. Das Projekt sieht vor, den Strassenoberbau in der Gladbachstrasse, Abschnitt Hinterberg- bis Kraftstrasse, im Nachgang zu Werkleitungs- sanierungen zu erneuern. Die Einmündungen der Mommsen- in die Glad- bachstrasse sind neu als Gehwegüberfahrten vorgesehen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Markierungen und Signalisationen sowie die öffentliche Beleuchtung wiederhergestellt bzw. den neuen Gegeben- heiten angepasst. Im Übrigen werden 15 Bäume altershalber ersetzt. Die bestehenden Baumgruben werden nach Bedarf vergrössert befahrbar gemacht. Der Baubeginn ist für Februar 2014 vorgesehen. Die Bauarbeiten dau- ern etwa bis Februar 2015. Mit Begehrensäusserung vom 16. April 2012 hat das Amt für Verkehr dem Vorhaben ohne Auflagen zugestimmt. Da der bestehende Strassen- querschnitt durch die geplanten Massnahmen nicht verändert wird, haben diese keinen Einfluss auf die bestehende Leistungsfähigkeit. Da das Projekt an der Strassenoberfläche nur untergeordnete Anpas- sungen ohne weitere Auswirkungen auf die Umgebung vorsieht, hat die Stadt Zürich auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG sowie auf eine Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet. Das Vorhaben wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 233 am 20. März 2013 festgesetzt. Einer Ge- nehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Gladbachstrasse, Abschnitt Hinterberg- bis Kraftstrasse, betragen voraussichtlich rund Fr. 4 890 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Er- mittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 690 000.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Gladbach- strasse, Abschnitt Hinterberg- bis Kraftstrasse, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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