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Decisione

RRB Nr. 611/2017

Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Sozialplan Mediotheken, Festlegung, gebundene Ausgabe

28 giugno 2017Tedesco4 min

Source zh.ch

Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Sozialplan Mediotheken, Festlegung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Juni 2017

611. Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Sozialplan)

Erwägungen

Mit Beschluss Nr. 236/2016 legte der Regierungsrat die Umsetzung der Massnahmen der Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16) fest. Mit den Mass- nahmen F11.6 (Mittelschulen) und F12.5 (Berufsbildung) ist der Aufwand für Mediotheken entsprechend der rückläufigen Ausleihungen 2017 um 0,3 Mio. Franken und ab 2018 um jährlich 1 Mio. Franken zu verringern. Dies hat einen Abbau von Stellen zur Folge. Die Mittel- und Berufsfachschulen wurden am 13. April 2016 über die Massnahme informiert. Die Rektorinnen und Rektoren erhielten den Auf- trag, die Organisation ihrer Mediotheken zu überprüfen. Im Herbst 2016 meldeten die Schulleitungen dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt die geplanten personellen Massnahmen und führten die ersten Gesprä- che mit den betroffenen Mitarbeitenden durch. Die Mitarbeitenden wur- den auch über das Erstellen eines Sozialplanes informiert. Aufgrund bestehender Teilinvalidität oder Krankheit sowie kurz be- vorstehender ordentlicher Pensionierung wurde in vier Fällen auf eine Kündigung verzichtet. Zudem wurde die Zusammenarbeit zwischen den Schulen verstärkt, um Entlassungen vermeiden zu können. Aufgrund dieser Zusammenarbeit konnten drei Entlassungen vermieden werden. Von den Kündigungen sind insgesamt 25 Mitarbeitende betroffen. Nach Bekanntwerden dieser Lü16-Massnahme wurde ein Einstellungsstopp für Mediotheken verfügt. Vakante Stellen wurden über das Mittelschul- und Berufsbildungsamt an Mitarbeitende vermittelt, die von einer (Teil-)- Entlassung betroffen gewesen wären. Zwei vakante Positionen konnten so besetzt werden. Schliesslich haben zwei Personen selber gekündigt; diese werden nicht vom Sozialplan erfasst. Im November 2016 wurden die Vereinigten Personalverbände (VPV) und der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste, Zü- rich (VPOD), mit Hinweis auf RRB Nr. 236/2016 darüber informiert, dass Entlassungen vorgenommen werden müssen und ein Sozialplan erarbei- tet werde. Die Entlassungen wurden in den einzelnen Schulen im Februar 2017 mit Wirkung auf den 31. August 2017 ausgesprochen.

Die Bildungsdirektion hat in Anwendung von § 27 des Personalgeset- zes (PG; LS 177.10) in Verbindung mit §§ 16d ff. der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO; LS 177.111) einen Sozial- plan ausgearbeitet. Die Leistungen gemäss Sozialplan und die Situation der Mitarbeitenden lassen sich wie folgt zusammenfassen: – Der Sozialplan sieht Abfindungen zwischen vier und zwölf Monats- löhnen vor. Bei vier Personen sind die Voraussetzungen für die Zuspre- chung einer Abfindung gemäss § 26 PG nicht erfüllt. Die Lage keiner Mitarbeiterin und keines Mitarbeiters ist als Härtefall zu bezeichnen. Die gesamten Kosten für die Abfindungen betragen rund Fr. 346 000. – Auf Wunsch wird den Mitarbeitenden eine berufliche Standortbestim- mung in einem Berufsinformationszentrum (biz) angeboten. Die Kos- ten dieser Massnahme betragen insgesamt rund Fr. 48 000. – Bei sieben Mitarbeitenden erfolgt eine Entlassung altershalber gemäss § 24b lit. c PG. Die Kosten für diese Massnahme betragen Fr. 125 000. Gesamthaft werden 4,6 Stellen abgebaut. Der Sozialplan führt zu Kos- ten von insgesamt Fr. 518 421 (einschliesslich Sozialleistungen); die Kosten pro abgebauter Stelle belaufen sich auf Fr. 113 311. Das Personalamt stimmt den vorgesehenen Sozialplanleistungen nach entsprechender Prüfung zu. Den VPV und dem VPOD wurde der Entwurf am 12. Juni 2017 vorgestellt. Die VPV haben dazu keine Einwände. Der VPOD wünschte, dass neben der Pauschale von Fr. 2000 für Weiterbildung und Outplacement auch Mittel für Coaching und psychologische Unter- stützung bereitgestellt werden. Mit dem Betrag von Fr. 2000 lassen sich umfassende Standortbestimmungen bei den biz des Kantons oder indivi- duelle Coachings finanzieren. Da bei den bisherigen Sozialplänen der Bil- dungsdirektion derselbe Betrag bewilligt wurde, ist dieser nicht zu erhöhen. Bei den Aufwendungen handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG; LS 611) um gebundene Ausgaben. Für den Sozialplan sind in der Erfolgs- rechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Fr. 89 969, und der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, Fr. 428 452 zu bewilligen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Sozialplan für die Mediotheken der Mittel- und Berufsfachschu- len des Mittelschul- und Berufsbildungsamts wird festgelegt.

II. Für den Sozialplan wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 89 969 zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, und von Fr. 428 452 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, bewilligt.

III. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zü- rich (Peter Reinhard, Präsident, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zürich), den VPOD Zürich (Roland Brunner, Regionalsekretär, Birmensdorfer- strasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich) sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi