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Decisione

RRB Nr. 618/2022

Strassen, Zürich, Limmattalstrasse, Projektgenehmigung

27 aprile 2022Tedesco4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. April 2022

618. Strassen (Zürich, Limmattalstrasse, kommunal)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 7. Februar 2022 das Projekt mit der Bau-Nr. 16 059 für die Zusammenlegung der Tram- und Bushaltestelle an der Limmattalstrasse, auf Höhe der Haus- nummern 160–164, Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Im Projektperimeter ist die Limmattalstrasse kommunal klassiert. Über sie verläuft eine geplante regionale Veloroute und eine Ausnah- metransportroute des Typs II. Diese Verbindungen gelten als überkom- munal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Zudem hat das Vorhaben aufgrund der geänderten Lichtsignalsteuerung einen spür- baren Einfluss auf den Knoten Limmattalstrasse/Gsteigstrasse und da- mit auf regional klassierte Fahrbeziehungen. Das Projekt sieht vor, die bestehenden Bus- und Tramhaltestellen «Meierhofplatz» in Fahrtrichtung stadtauswärts zusammenzulegen und hindernisfrei auszubauen. Der dadurch gewonnene Raum auf dem nördlichen Trottoir wird für die Neupflanzung von Bäumen genutzt. Die rechtsabbiegenden Busse in Fahrtrichtung stadtauswärts werden am Knoten Limmattalstrasse/Gsteigstrasse künftig nicht mehr über die Rechtsabbiegespur, sondern über den gemischten Geradeaus-/Links- abbiegestreifen geführt. Die geplante regionale Veloroute wird im Rahmen des vorliegenden Projektes nicht umgesetzt. Der Baubeginn ist für den Sommer 2022 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 9. Juli 2019 Stellung genommen und keine Anträge angebracht. Das Projekt wurde dabei auf die praktische Leis- tungsfähigkeit überprüft, da der geplante Umbau der Haltestelle «Meierhofplatz» betriebliche Anpassungen am Knoten Limmattal-/ Gsteigstrasse (beide RVS 30035) auslöst, was einen Einfluss auf den motorisierten Individualverkehr auf den regionalen Verbindungsstras- sen haben wird. So werden mit der neuen Führung der Busse in den Hauptverkehrszeiten 14 zusätzliche Kurse des öffentlichen Verkehrs über den erwähnten Fahrstreifen geführt, der steuerungstechnisch im Konflikt zum Fahrstreifen auf der regional klassierten Achse steht. Ge- mäss vorliegendem Verkehrsgutachten kann die Änderung der Verkehrs- führung für die regionalen Beziehungen aber leistungsneutral umgesetzt werden. Die heutigen, stündlichen Grünzeiten für die Fahrstreifen von regionalem Interesse bleiben erhalten, folglich kann die heutige Verkehrs- menge abgewickelt werden. Umgesetzt wird dies mittels dynamisch

­variierenden Grünzeiten, die durch die Busanmeldungen bestimmt werden, wobei sich die Grünzeiten über die gesamte Stunde ausglei- chen. Als weitere steuerungstechnische Massnahme sind zugunsten des Verkehrsablaufs verschiedene Änderungen bei den Phasenabläufen vorgesehen, was unter anderem den Verkehrsablauf am Knoten Steig-/ Regensdorferstrasse verbessert. Dies kommt insbesondere der regiona- len Abbiegebeziehung zugute. Mit den vorgesehenen Massnahmen wird die praktische Leistungsfähigkeit der regionalen Fahrbeziehungen nicht reduziert, entsprechend ist die Konformität mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) sichergestellt. Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wurden ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 12. Juni bis 13. Juli 2020 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌lagefrist ging eine Einsprache ein. Die Einsprache wurde mit Abschluss einer Vereinba- rung zurückgezogen. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 405 vom 21. April 2021 wurde das Strassenbauprojekt festgesetzt. Die gebundenen Ausgaben wurden mit Stadtratsbeschluss Nr. 1306 vom 15. Dezember 2021 bewilligt. Beide Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Durch die geplanten Arbeiten an der kommunalen Limmattalstras- se entsteht kein zusätzlicher Mehrwert für die geplante regionale Velo- route. Somit können der Bau- und Unterhaltspauschale keine Kosten angerechnet werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Zusammenlegung zweier Haltestellen an der Limmattalstrasse, auf der Höhe der Hausnummern 160–164, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli