Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen, Vernehmlassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juni 2025
627. Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitband-
Erwägungen
infrastrukturen (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 14. März 2025 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Vernehmlas- sungsverfahren zum Erlass des Bundesgesetzes über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) eröffnet. Im Rahmen der sogenannten Gigabitstrategie will der Bundesrat mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben die Grundlagen für ein befristetes Förderprogramm zum Ausbau von Internetbreitbandanschlüssen in Ge- bieten schaffen, die nicht eigenwirtschaftlich erschlossen werden kön- nen. Ziel ist es, der Schweizer Bevölkerung möglichst flächendeckend Zugang zu sehr schnellem Internet zu ermöglichen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine flächendeckende moderne Fernmeldeinfrastruk- tur zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beiträgt und es der ganzen Gesellschaft ermöglicht, von der zunehmenden Digitali- sierung zu profitieren. Die Förderung verringert den digitalen Stadt- Land-Graben, erhöht die Chancengleichheit bei der Ansiedlung von Arbeitsplätzen sowie für die Wohnbevölkerung und leistet damit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur nationalen Iden- tifikation. Der Bundesrat will den Breitbandausbau mit Glasfaser und – wo der Glasfaserausbau zu teuer ist – mit Funkinfrastruktur vorantreiben. Die Fördermittel des Bundes im Umfang von bis zu 365 Mio. Franken wer- den durch künftige zweckgebundene Konzessionsgebühren für Mobil- funkkonzessionen gedeckt. Die Teilnahme am Förderprogramm bleibt für die Kantone freiwillig. Die teilnehmenden Kantone beteiligen sich am Förderbeitrag in gleicher Höhe wie der Bund, sodass das ab 2029 auf sieben Jahre befristete Programm insgesamt staatliche Mittel von höchs- tens 730 Mio. Franken umfasst. Die Subvention wird jedoch nur dort gewährt, wo der Ausbau durch die Marktteilnehmenden nicht eigen- wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. der Ausbau ohne Finanzhil- fe nicht stattfinden würde. Die Kosten des Ausbaus tragen grundsätzlich die Netzbetreiberinnen. Die Finanzhilfe beschränkt sich auf den erwar- teten Fehlbetrag eines Ausbauprojektes im Rahmen einer üblichen vom Bundesrat zu bestimmenden Amortisationsdauer. Gesuchstellerinnen
und Empfängerinnen von Finanzhilfen sind die Gemeinden. Die För- dergelder werden innerhalb der bewilligten Kredite an die Gemeinden ausgerichtet, wenn sie alle vom Bund vorgegebenen Voraussetzungen er- füllen. Die Kantone prüfen die Gesuche und haben eine unterstützende Rolle bei der Überprüfung der korrekten Umsetzung der Projekte.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an tp-secretariat@bakom.admin.ch): Mit Schreiben vom 14. März 2025 haben Sie uns zur Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen eingeladen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist ein wichtiger Standort- faktor. Die Gigabitstrategie des Bundes soll gewährleisten, dass die Be- völkerung in der ganzen Schweiz eine sehr schnelle Internetverbindung hat. Dieses Ziel ist grundsätzlich zu begrüssen. Hingegen ist fraglich, ob das vom Bund vorgeschlagene Subventionsprogramm der richtige Weg dazu ist. Gemäss den Ausführungen im erläuternden Bericht be- steht ein Förderbedarf nur in wenigen peripheren Regionen der Schweiz. Es handelt sich aus unserer Sicht bei diesem Programm eher um ein Instrument der Regionalpolitik. Daher stellt sich die Frage, ob es ein teures nationales Förderprogramm braucht, wenn sich dieses lediglich auf einzelne Regionen und Kantone beschränkt. Subventionsprogramme sind allgemein teuer, bedingen einen hohen administrativen Aufwand und bergen das Risiko, dass die Mittel nicht bedürfnisgerecht eingesetzt werden. Zudem sind Subventionspro- gramme fast immer mit Mitnahmeeffekten verbunden: Es werden Pro- jekte subventioniert, die auch ohne Förderung realisiert würden. Das Vorhandensein eines Förderprogramms setzt einen Anreiz, «Nichtwirt- schaftlichkeit» nachzuweisen, zumal Berechnungen zur Wirtschaftlich- keit mit einer gewissen Unsicherheit verbunden sind. Auch bestehen Bedenken bezüglich der Technologieneutralität des Förderprogramms. Dieses richtet sich stark auf den Ausbau der Glas- fasertechnologie (FTTH) aus, die gegenwärtig als zukunfts- und aus- baufähig gilt. Mobilfunktechnologie/5G kann zur Anwendung kommen, wo FTTH zu teuer ist. Alternative Technologien wie moderne Kabel- anschlüsse (coax, DOCSIS 3.1) oder Satellit werden nicht erwähnt.
Technologieoffenheit würde jedoch bedeuten, im Sinne der Ergebnis- offenheit und Innovationsförderung alle potenziellen Technologien zu- zulassen und nur das Ziel und die Rahmenbedingungen der Förderung zu definieren. Zur Rolle der FTTH bräuchte es zusätzliche Erläuterun- gen, insbesondere auch, weil die Schweiz im europäischen Vergleich be- züglich Hochleistungsbreitbandzugang deutlich besser abschneidet, wenn alle Technologien mitberücksichtigt werden (Quelle: Broadband coverage in Europe 2023). Hinzu kommen Bedenken betreffend die Finanzierung: Die für die Finanzierung vorgesehenen Bundesmittel aus der Konzessionsabgabe fehlen künftig im Bundeshaushalt. Der Bund steht unter Spardruck, den er über das Entlastungspaket 2027 teilweise an die Kantone weitergibt. Das Förderprogramm würde das Haushaltsdefizit weiter erhöhen, mit dem Risiko weiterer Lastenverschiebungen zulasten der Kantone. Da- mit würde ein Breitbandsubventionsprogramm indirekt auch durch jene Kantone finanziert, die nicht daran teilnehmen und ihre Infrastruktur bereits zu einem früheren Zeitpunkt – allenfalls mithilfe von kantona- len oder kommunalen Geldern – ausgebaut haben. Aus diesen Gründen lehnen wir die Vorlage ab.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli